Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.04.2014 - 8 CS 13.2314 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030
Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher …
- OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01
Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 8 CS 13.2314
Eine Nachholung gerade durch die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit dem behördlichen Vortrag im gerichtlichen Verfahren ist im Gegenteil nicht untypisch (vgl. NdsOVG, B.v. 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 - NVwZ-RR 2002, 824 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1994 - 18 B 1171/94
Schriftliche Begründung; Vollziehungsanordnung
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 8 CS 13.2314
Auf die materielle Richtigkeit der Abwägung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 VwGO kommt es im Übrigen nicht an (vgl. OVG NW, B.v. 5.7.1994 - 18 B 1171/94 - NWVBl 1994, 424/425).
- VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312
Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 8 CS 13.2314
Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48;… B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 f.). - VGH Bayern, 14.02.2002 - 19 ZS 01.2356
Nachholen einer unzureichend gegebenen Begründung für eine Anordnung der …
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 8 CS 13.2314
Dies ist offensichtlich ausreichend (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.2.2002 - 19 ZS 01.2356 - BayVBl 2002, 674 f.). - VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 8 CS 13.2314
Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48;… B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 f.). - VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 ZB 11.1052
Wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutzmaßnahmen, Präklusion, …
Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2014 - 8 CS 13.2314
Die Notwendigkeit weiterer Begutachtung ist lediglich dann gegeben, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig oder widersprüchlich ist, auf einem fehlerhaften Sachverhalt beruht, der Gutachter nicht hinreichend sachkundig oder parteilich war oder ein anderer Gutachter erkennbar über überlegene Forschungsmittel verfügt (aus der jüngsten Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 19.9.2013 - 8 ZB 11.1052 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - BA S. 5 f.).
- OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche …
Rn. 17 (vgl. zu den Anforderungen an die Bestimmtheit wasserrechtlicher Anordnungen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.4.2014 - 8 CS 13.2314 -, juris Rn. 7;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.9.1995 - 20 B 2096/95 -, juris Rn. 9;… Urt. v. 11.6.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000 f.;… Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 93 Rn. 76 f. (Stand: September 2012)).Auch konkreter Angaben zum Zeitpunkt oder Zeitraum der Herstellung der zu duldenden Anlagen bedarf es zur Bestimmtheit der Anordnung nach § 93 WHG nicht (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.4.2014, a.a.O.).
- VGH Bayern, 27.07.2015 - 8 CS 15.862
Beschwerde (einstweiliger Rechtsschutz), Duldungsanordnung für …
Rn. 7 1.1 Soweit die Antragsteller im Beschwerdeverfahren unter diesbezüglicher Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens lediglich behaupten, dass die Verlegung der Schmutzwasserleitung auf einer alternativen Trasse im Bereich des "M..." ohne die vom Antragsgegner dargelegten Mehrkosten durchzuführen sein würde, weil die Leitungsverlegung mit einer - umlagefähigen - Sanierung des Fahrbahnbelags einhergehen könne, werden die ausführlichen Darlegungen des Verwaltungsgerichts zur Erheblichkeit des auf der alternativen Trasse anfallenden Mehraufwands (§ 93 Satz 2 i.V.m. § 92 Satz 2 WHG 2010) nicht ernsthaft infrage gestellt (vgl. zur Trassenwahl auch BayVGH, B.v. 1.4.2014 - 8 CS 13.2314 - juris Rn. 10 ff.).
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