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Rechtsprechung
   VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15582
VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02 (https://dejure.org/2003,15582)
VG Gießen, Entscheidung vom 19.03.2003 - 8 E 1344/02 (https://dejure.org/2003,15582)
VG Gießen, Entscheidung vom 19. März 2003 - 8 E 1344/02 (https://dejure.org/2003,15582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 VwVfG, § 87 Abs 2 BBG, § 1 Abs 3 Nr 1 TGV
    Trennungsgeld: Rücknahme - unrichtige Angaben; Rückforderung - Billigkeitsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung von Trennungsgeld; Annahme der Erklärung der Rücknahme des gewährenden Verwaltungsakts mit der Festsetzung der zu erstattenden Leistung; Vorliegen eines rechtlichen Grundes für eine Zahlung bei Zahlung von Bezügen auf Grund eines wirksamen Verwaltungsakts; ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 27.06.1990 - 1 UE 1378/87

    Rückzahlung überzahlter Beamtenbezüge

    Auszug aus VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02
    Zwar kann die Gewährung einer Rückzahlung in Raten im Einzelfall das Ergebnis von Billigkeitserwägungen im Sinne des §  87 Abs. 2 S. 3 BBG sein (vgl. Hess. VGH, U. v. 27.06.1990 - 1 UE 1378/87 -, NVwZ 1991, 94, 95).

    Rn. 31 Im Übrigen ist auch bei der Gewährung einer Rückzahlung in Raten zu beachten, dass im Rahmen der Billigkeitsentscheidung verbindlich nicht nur über deren Bewilligung, sondern auch über die Höhe der einzelnen Raten entschieden werden muss (vgl. Hess.VGH, U. v. 27.06.1990 - 1  UE 1378/87 -, NVwZ 1991, 94, 95;… Franke, a.a.O., BBG, §  87 Rdnr. 21), was die Beklagte aber ebenfalls nicht getan hat.

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens …

    Auszug aus VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02
    Dabei sind Dienstbezüge dann zuviel gezahlt, wenn sie ohne rechtlichen Grund geleistet worden sind (vgl. BVerwG, U. v. 27.01.1994 - 2 C 19.92 -, Buchholz 240 § 12 BBesG, Nr. 21, S. 2).

    Sie soll der besonderen Lage des Einzelfalls Rechnung tragen, Ausdruck des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben sein und sich als sinnvolle Ergänzung des ohnehin von dem gleichen Grundsatz geprägten Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung auswirken (vgl. BVerwG, U. v. 27.01.1994 - 2 C 19.92 -, Buchholz 240, § 12 BBesG, Nr. 21, S. 3 f.;… vgl. auch: Grundmann, ZBR 1999, 154, 155 sowie Plog/Wiedow, a.a.O., BBG, § 87 Rdnr. 28).

  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 A 1.94

    Auswärtiger Dienst - Heimaturlaub - Fahrtkosten - Zuschuß - Aufenthaltsdauer - …

    Auszug aus VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02
    Die Regelung des §  12 Abs. 2 BBesG steht dem nicht entgegen, denn diese Vorschrift erstreckt sich als lex specialis nur auf die Rückforderung solcher Bezüge, die als Dienstbezüge oder sonstige Bezüge in §  1 Abs. 2, Abs. 3 BBesG im Einzelnen definiert und ausdrücklich dem Geltungsbereich des Bundesbesoldungsgesetzes unterstellt sind (BVerwG, U. v. 19.12.1995 - 10 A 1.94 -, Buchholz 232.3 § 16 EUrlV, Nr. 1, S. 5 f.).

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 87 Abs. 2 S. 3 BBG ist dabei besonders zu berücksichtigen, dass die Entscheidung nicht lediglich die Vollziehung und Vollstreckung des Rückforderungsbescheides, sondern den materiellen Bestand des Rückforderungsanspruchs selbst betrifft (vgl. BVerwG, U. v. 19.12.1995 -  10 A 1.94 -, Buchholz 232.3, § 16 EUrlV, Nr. 1, S. 7;… U. v. 15.12.1993 - 10 A 1.91 -, Buchholz 232, § 87 BBG, Nr. 65, S. 8 f.;… s. auch: Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Komm., Ordner I, Stand: Dez. 2002, § 12 Rdnr. 11).

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02
    Dementsprechend fehlt einer durch Verwaltungsakt festgestellten und anschließend ausgezahlten Leistung erst dann der Rechtsgrund, wenn der ihr zugrunde liegende Verwaltungsakt aufgehoben oder sonst unwirksam geworden ist - und zwar mit Wirkung für die Vergangenheit (so bereits: BVerwG, U. v. 24.04.1959 -  VI C 91/57 -, DÖV 1959, 581, 582).

    Auf die letztgenannte Norm kann nicht zurückgegriffen werden, da diese Vorschrift ausschließlich einen spezialgesetzlichen Rückforderungsanspruch normiert und nicht auch eine Ermächtigung zur Rücknahme fehlerhafter Festsetzungsbescheide (vgl. BVerwG, U. v. 24.04.1959 - VI C 91/57 -, DÖV 1959, 581, 583).

  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 A 1.91
    Auszug aus VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02
    Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 87 Abs. 2 S. 3 BBG ist dabei besonders zu berücksichtigen, dass die Entscheidung nicht lediglich die Vollziehung und Vollstreckung des Rückforderungsbescheides, sondern den materiellen Bestand des Rückforderungsanspruchs selbst betrifft (…vgl. BVerwG, U. v. 19.12.1995 -  10 A 1.94 -, Buchholz 232.3, § 16 EUrlV, Nr. 1, S. 7; U. v. 15.12.1993 - 10 A 1.91 -, Buchholz 232, § 87 BBG, Nr. 65, S. 8 f.;… s. auch: Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Komm., Ordner I, Stand: Dez. 2002, § 12 Rdnr. 11).
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …

    Auszug aus VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02
    Solche besonderen Erwägungen sind vielmehr nur dann geboten, wenn die besonders ungewöhnliche Gestaltung des Einzelfalles dies erfordert, weil ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt vorliegt (vgl. BVerwG, U. v. 23.05.1996 -  3 C 13.94 -, Buchholz 451.513 Nr. 1, S. 13).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82

    Ernährungswirtschaft, Denaturierungsprämie

    Auszug aus VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02
    Zwar ist in aller Regel in Fällen, in denen die Behörde eine früher gewährte Geldleistung zurückfordert, anzunehmen, sie erkläre mit der Festsetzung der zu erstattenden Leistung auch die Rücknahme des gewährenden Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, B. v. 13.12.1984 - 3 C 79/82 -, NVwZ 1985, 488, 489; BVerwG, U. v. 21.07.1983 - 3  C 11/82 -, NVwZ 1984, 518), es sei denn, der konkrete Rückforderungsbescheid ließe keinen Raum für eine solche Auslegung (…vgl. Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6.  Aufl., 2001, § 48 Rdnr. 244).
  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien - …

    Auszug aus VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02
    Zwar ist in aller Regel in Fällen, in denen die Behörde eine früher gewährte Geldleistung zurückfordert, anzunehmen, sie erkläre mit der Festsetzung der zu erstattenden Leistung auch die Rücknahme des gewährenden Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, B. v. 13.12.1984 - 3 C 79/82 -, NVwZ 1985, 488, 489; BVerwG, U. v. 21.07.1983 - 3  C 11/82 -, NVwZ 1984, 518), es sei denn, der konkrete Rückforderungsbescheid ließe keinen Raum für eine solche Auslegung (…vgl. Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6.  Aufl., 2001, § 48 Rdnr. 244).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben - …

    Auszug aus VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02
    Rn. 16 Ob eine Äußerung einer Behörde als Zahlungsaufforderung oder als Leistungsbescheid in Gestalt eines anfechtbaren Verwaltungsakts anzusehen ist, richtet sich nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt (vgl. bereits: BVerwG, B. v. 26.10.1978 - 5 C 52.77 -, BVerwGE 57, 26, 29).
  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus VG Gießen, 19.03.2003 - 8 E 1344/02
    Die Wirksamkeit des Widerspruchsbescheides wird jedoch von dieser fehlerhaften Zustellung nicht berührt, da die Vorschrift des § 9 Abs. 2 VwZG a.F. lediglich den Eintritt des Fristablaufs verhinderte (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B. v. 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75 -, NJW 1977, 621, 622).
  • VG Kassel, 20.10.2005 - 7 E 741/04

    Rückforderung einer zu Unrecht bewilligten Auslandsumzugskostenvergütung.

    Einer besonderen Begründung bedarf es dann nur noch, wenn ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1996, - 3 C 13/94 - VG Gießen, Urt. v. 19.03.2003, - 8 E 1344/02 -, NVwZ-RR 2004, 275 ff, beide m.w.N.).

    Ermächtigungsgrundlage hierfür ist § 87 Abs. 2 BBG, der auch auf die Rückzahlung zuviel gezahlter Umzugskostenvergütung anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1999, - 10 B 2/99 - VG Gießen, Urt. v. 19.03.2003, - 8 E 1344/02 -, a.a.O., beide m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 05.05.2020 - B 5 K 19.216

    Trennungsgeld, Ausschlussfrist, unzulässige Rechtsausübung des Dienstherrn bei …

    Rn. 8 Weiterhin wird auf ein Urteil des VG Gießen - Az. 8 E 1344/02 verwiesen.

    Anders als in dem seitens des Klägerbevollmächtigten zitierten Urteil des VG Gießen vom 19.03.2003 - 8 E 1344/02 - liege hier schon kein Verwaltungsakt vor, der zurückgenommen werden könne.

  • VG Schleswig, 17.01.2019 - 12 A 250/14

    Zeitlicher Ausgleich für in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten …

    Rn. 38 Allerdings entbindet auch das sog. intendierte Ermessen (bei einer typischen Fallgestaltung) die Beklagte nicht davon, ihrer Verpflichtung nach § 39 Abs. 1 S. 3 VwVfG nachzukommen, insbesondere den Sachverhalt in einer Weise darzustellen, dass festgestellt werden kann, dass ein Regelfall, bei dem das Ermessen intendiert ist, überhaupt vorliegt (…vgl. Stelken/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. A., § 39 Rdnr. 70 mN;… OVG Greifswald, Urteile vom 20.02.2002 - 2 L 212/00 - juris Rn. 33 …und vom 15.06.2005 - 2 L 169/03 - juris Rn. 23; VG Gießen, Urteil vom 19.03.2003 - 8 E 1344/02 - juris Rn. 29) bzw. wenigstens auf das Gesetz und die in diesem für den Regelfall vorgesehene Entscheidung sowie darauf zu verweisen, dass besondere Umstände, die eine andere Beurteilung oder Entscheidung rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich sind (…vgl. Kopp/Ramsauer aaO).
  • VG München, 18.02.2016 - M 17 K 15.3097

    Keine Auslagenerstattung für Wohnungsbesichtigungsreise zur eigenen …

    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falles bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor, wenn diese Umstände von der Behörde nicht erwogen worden sind (…BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 23.05.1996 - 3 C 13/94; VG Gießen, U.v. 19.03.2003 - 8 E 1344/02 - NVwZ-RR 2004, 275 ff, beide m. w. N.).
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