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Rechtsprechung
   VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27659
VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927 (https://dejure.org/2018,27659)
VG Würzburg, Entscheidung vom 26.07.2018 - W 8 E 18.927 (https://dejure.org/2018,27659)
VG Würzburg, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - W 8 E 18.927 (https://dejure.org/2018,27659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • VG Würzburg, 16.07.2018 - W 8 K 18.205

    Untersagung des Haltens von Pferden wegen Verstößen gegen den Tierschutz

    Auszug aus VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
    Rn. 3 Ein dagegen angestrengtes Sofortverfahren seitens des Lebensgefährten der Antragstellerin blieb ebenso erfolglos wie die dagegen erhobene Klage (siehe VG Würzburg, B.v. 7.3.2018 - W 8 S 18.206 - juris; VG Würzburg, U.v. 16.7.2018 - W 8 K 18.205).

    Rn. 4 In der mündlichen Verhandlung am 16. Juli 2018 im Verfahren W 8 K 18.205 wurde die Antragstellerin als Zeugin einvernommen.

    Rn. 11 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte (einschließlich der Akte des Hauptsacheverfahrens W 8 K 18.926) sowie die Akten der früheren Verfahren betreffend die Antragstellerin W 5 K 16.293 bzw. W 5 S 16.298 und betreffend den Lebensgefährten der Antragstellerin W 8 K 18.205 bzw. W 8 S18.206 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Der mögliche Umstand, dass sich die Pferde von der Antragstellerin entwöhnen und an die neuen Besitzer gewöhnen könten, fällt schon deshalb rechtlich nicht ins Gewicht, weil die Pferde, wie im Verfahren des Lebensgefährten festgestellt wurde (siehe VG Würzburg, B.v. 7.3.2018 - W 8 S 18.206 - juris; VG Würzburg, U.v. 16.7.2018 - W 8 K 18.205), über längere Zeit tierschutzwidrig gehalten wurden.

    Darüber hinaus hat die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung am 16. Juli 2018 im Verfahren W 8 K 18.205 als Zeugin angegeben, sie selbst sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, die Pferde zu versorgen.

    Rn. 22 Sofern die Antragstellerin als Eigentümerin die Herausgabe einer Sache verlangt (vgl. § 985 BGB), ist schon fraglich, ob die Antragstellerin gegenwärtig noch Eigentümerin ist oder ihr Eigentum, welches sie ursprünglich innehatte (siehe dazu VG Würzburg, U.v. 16.7.2018 - W 8 K 18.205), mittlerweile verloren hat.

    Denn wie in den Verfahren gegen den Lebensgefährten (vgl. VG Würzburg, B.v. 7.3.2018 - W 8 S 18.206 - juris; VG Würzburg, U.v. 16.7.2018 - W 8 K 18.205) ausgeführt, waren die Tiere beim Lebensgefährten der Antragstellerin unter tierschutzwidrigen Umständen untergebracht und versorgt, worauf diesem auch die Haltung und Betreuung der Pferde untersagt wurde.

    Die Antragstellerin hat in der mündlichen Verhandlung am 16. Juli 2018 im Verfahren W 8 K 18.205 als Zeugin ausgesagt, dass sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sei, die Pferde zu versorgen.

    Das besondere öffentliche Interesse zeigt sich schon in den Gründen, die zur Anordnung der Wegnahme der Tiere geführt habe (vgl. dazu VG Würzburg, B.v. 7.3.2018 - W 8 S 18.206 - juris; VG Würzburg, U.v. 16.7.2018 - W 8 K 18.205).

  • VG Würzburg, 07.03.2018 - W 8 S 18.206

    Untersagung des Haltens und Betreuens von Pferden

    Auszug aus VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
    Rn. 3 Ein dagegen angestrengtes Sofortverfahren seitens des Lebensgefährten der Antragstellerin blieb ebenso erfolglos wie die dagegen erhobene Klage (siehe VG Würzburg, B.v. 7.3.2018 - W 8 S 18.206 - juris; VG Würzburg, U.v. 16.7.2018 - W 8 K 18.205).

    Der mögliche Umstand, dass sich die Pferde von der Antragstellerin entwöhnen und an die neuen Besitzer gewöhnen könten, fällt schon deshalb rechtlich nicht ins Gewicht, weil die Pferde, wie im Verfahren des Lebensgefährten festgestellt wurde (siehe VG Würzburg, B.v. 7.3.2018 - W 8 S 18.206 - juris; VG Würzburg, U.v. 16.7.2018 - W 8 K 18.205), über längere Zeit tierschutzwidrig gehalten wurden.

    Denn wie in den Verfahren gegen den Lebensgefährten (vgl. VG Würzburg, B.v. 7.3.2018 - W 8 S 18.206 - juris; VG Würzburg, U.v. 16.7.2018 - W 8 K 18.205) ausgeführt, waren die Tiere beim Lebensgefährten der Antragstellerin unter tierschutzwidrigen Umständen untergebracht und versorgt, worauf diesem auch die Haltung und Betreuung der Pferde untersagt wurde.

    Das besondere öffentliche Interesse zeigt sich schon in den Gründen, die zur Anordnung der Wegnahme der Tiere geführt habe (vgl. dazu VG Würzburg, B.v. 7.3.2018 - W 8 S 18.206 - juris; VG Würzburg, U.v. 16.7.2018 - W 8 K 18.205).

  • VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 14/09

    Eilantrag einer Tierhalterin gegen die Fortnahme ihrer Tiere durch den …

    Auszug aus VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
    Unter diesen Vorzeichen steht einer Rückgabe der Pferde der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen (VG Bayreuth, B.v. 11.12.2013 - B 1 E 13.384 - juris; vgl. auch VG Aachen, B.v. 9.3.2009 - 6 L 14/09 - juris).

    2009, 349; VG Aachen, B.v. 9.3.2009 - 6 L 14/09 - juris; OVG NRW, B.v. 12.1.2009 - 20 B 1748/08 - juris).

  • VG Schleswig, 02.12.2013 - 1 B 99/13

    Fortnahme eines Tieres; Veräußerungsanordnung; schriftliche Bestätigung nach …

    Auszug aus VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
    Eine solche Anordnung beinhaltet einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, der die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf den handelnden Hoheitsträger übergehen lässt (vgl. Schleswig-Holsteinisches VG, B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - juris).

    Dabei kann und muss es bei Abwägung der wechselseitigen Interessen jedenfalls bis zu einer Entscheidung Hauptsache vorläufig bleiben (vgl. zum Ganzen Schleswig-Holsteinisches VG, B.v. 4.8.2017 - 1 B 104/17 - juris; B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - juris; BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 9 CS 16.539 - KommunalPraxis BY 2016, 309 - juris; VG München, B.v. 21.10.2009 - M 18 SE 09.3664 - juris; U.v. 29.10.2008 - M 18 K 08.1681 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09 - NdsVBl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 20 B 1748/08

    Abhängigkeit der Rechtmäßigkeit einer Verwertungsverfügung von der Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
    Eine hinreichend verfestigte Stabilisierung tierschutzgerechter Haltungsbedingungen müsste gewährleistet sein (vgl. OVG NRW, B.v. 19.1.2009 - 20 B 1748/08 - juris; vgl. auch VG Karlsruhe, B.v. 5.5.2008 - 11 K 645/08 - juris).

    2009, 349; VG Aachen, B.v. 9.3.2009 - 6 L 14/09 - juris; OVG NRW, B.v. 12.1.2009 - 20 B 1748/08 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2009 - 11 ME 187/09

    Tierschutzrechtliche Anforderungen an die artgerechte Haltung und ordnungsgemäße …

    Auszug aus VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
    Dabei kann und muss es bei Abwägung der wechselseitigen Interessen jedenfalls bis zu einer Entscheidung Hauptsache vorläufig bleiben (vgl. zum Ganzen Schleswig-Holsteinisches VG, B.v. 4.8.2017 - 1 B 104/17 - juris; B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - juris; BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 9 CS 16.539 - KommunalPraxis BY 2016, 309 - juris; VG München, B.v. 21.10.2009 - M 18 SE 09.3664 - juris; U.v. 29.10.2008 - M 18 K 08.1681 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09 - NdsVBl.
  • VG Bayreuth, 11.12.2013 - B 1 E 13.384

    Wegnahme eines Pferdes

    Auszug aus VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
    Unter diesen Vorzeichen steht einer Rückgabe der Pferde der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen (VG Bayreuth, B.v. 11.12.2013 - B 1 E 13.384 - juris; vgl. auch VG Aachen, B.v. 9.3.2009 - 6 L 14/09 - juris).
  • VG München, 29.10.2008 - M 18 K 08.1681

    Klage des Eigentümers auf Herausgabe eines aufgrund einer Anordnung nach § 16a …

    Auszug aus VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
    Dabei kann und muss es bei Abwägung der wechselseitigen Interessen jedenfalls bis zu einer Entscheidung Hauptsache vorläufig bleiben (vgl. zum Ganzen Schleswig-Holsteinisches VG, B.v. 4.8.2017 - 1 B 104/17 - juris; B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - juris; BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 9 CS 16.539 - KommunalPraxis BY 2016, 309 - juris; VG München, B.v. 21.10.2009 - M 18 SE 09.3664 - juris; U.v. 29.10.2008 - M 18 K 08.1681 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09 - NdsVBl.
  • VG Schleswig, 04.08.2017 - 1 B 104/17

    Tierschutz; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
    Dabei kann und muss es bei Abwägung der wechselseitigen Interessen jedenfalls bis zu einer Entscheidung Hauptsache vorläufig bleiben (vgl. zum Ganzen Schleswig-Holsteinisches VG, B.v. 4.8.2017 - 1 B 104/17 - juris; B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - juris; BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 9 CS 16.539 - KommunalPraxis BY 2016, 309 - juris; VG München, B.v. 21.10.2009 - M 18 SE 09.3664 - juris; U.v. 29.10.2008 - M 18 K 08.1681 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09 - NdsVBl.
  • VG München, 21.10.2009 - M 18 SE 09.3664

    Interessenabwägung bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens; Wegnahme eines …

    Auszug aus VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
    Dabei kann und muss es bei Abwägung der wechselseitigen Interessen jedenfalls bis zu einer Entscheidung Hauptsache vorläufig bleiben (vgl. zum Ganzen Schleswig-Holsteinisches VG, B.v. 4.8.2017 - 1 B 104/17 - juris; B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - juris; BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 9 CS 16.539 - KommunalPraxis BY 2016, 309 - juris; VG München, B.v. 21.10.2009 - M 18 SE 09.3664 - juris; U.v. 29.10.2008 - M 18 K 08.1681 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 3.8.2009 - 11 ME 187/09 - NdsVBl.
  • VG Augsburg, 25.02.2011 - Au 2 K 09.1471

    Die Fortnahme eines Tieres nach § 16a Satz 2 Nr. 1 TierSchG und die Begründung …

  • VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08

    Tierschutzrechtliche Wegnahme eines Tieres wegen Vernachlässigung

  • VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293

    Rechtswidrige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ("faktische" Baugrenze)

  • VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449

    Fortnahme von Hunden

    Ein solcher Hoheitsakt hat privatrechtsgestaltende Wirkung (vgl. VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 24;… Berger in Jauernig, BGB, 18. Auflage 2021, § 935 Rn. 4).

    Eine solche Anordnung beinhaltet einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, der die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf den handelnden Hoheitsträger übergehen lässt (vgl. VG Schleswig, B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - BeckRS 2014, 48178; VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 22;… B.v. 12.11.2018 - W 8 K 18.926 - BeckRS 2018, 28908 Rn. 16;… VG Potsdam B.v. 31.5.2018 - 3 L 237/18 - BeckRS 2018, 24238 Rn. 4).

    Nur dann wären die Hunde nicht abhandengekommen (VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 24).

    Denn einem Herausgabeanspruch nach § 985 BGB stünde gegenwärtig jedenfalls entgegen, dass sich der Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer richtet (VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 26).

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte, wie es das VG Würzburg in seinem Beschluss vom 26. Juli 2018 (8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 27 ff.) anklingen lässt und es auf die zivilrechtliche Möglichkeit ankommt, sich von dem Vertrag zu lösen, so wurde lediglich zwischen der Beklagten und dem Tierschutzverein ein Vertrag geschlossen, bei dessen Aufhebung ein Herausgabeanspruch in Betracht käme.

  • VG Würzburg, 12.11.2018 - W 8 K 18.1040

    Duldungsanordnung gegenüber Eigentümer von Tieren wegen tierschutzwidriger …

    Rn. 7 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte einschließlich der Akten der Verfahren W 8 K 18.926 und W 8 E 18.927 bzw. W 5 K 16.293 und W 5 S 16.298 und betreffend den Lebensgefährten W 8 K 18.205 und W 8 S 18.206 bzw. den Vater W 8 K 18.1115 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Die Klägerin hat bis heute keine überzeugenden konkreten Angaben über das etwaige Vorhandensein einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit gemachte und auch nicht erklärt, wie sie in der Folgezeit eine artgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere gewährleisten können wolle (vgl. schon im Einzelnen VG Würzburg, B.v. 26.07.2018 - W 8 E 18.927 - juris).

    Die Klägerin hat vielmehr auch als Zeugin im Verfahren W 8 K 18.205 deutlich gemacht, dass sie selbst mit der Haltung der Tiere nichts mehr zu tun haben wolle (vgl. auch schon VG Würzburg, B.v. 26.07.2018 - W 8 E 18.927 - juris Rn. 30, S. 10 des Beschlussabdrucks).

  • VG Würzburg, 11.02.2019 - W 8 K 18.926

    Behördliche Veräußerung aus Gründen des Tierschutzes weggenommener Pferde

    Mit Beschluss vom 26. Juli 2018 lehnte das Gericht den Sofortantrag der Klägerin auf Herausgabe der Pferde ab (VG Würzburg, B.v. 26.07.2018 - W 8 E 18.927 - juris).

    Das Gericht hat schon im Sofortverfahren (vgl. VG Würzburg, B.v. 26.07.2018 - W 8 E 18.927 - juris Rn 22 ff., S. 7 f. des Beschlussabdrucks) ausgeführt, dass die Klägerin gegen den Beklagten keinen Herausgabeanspruch als Eigentümerin hat.

    Dazu hat das Gericht schon im Sofortverfahren auf S. 10 des Beschlussabdrucks ausdrücklich ausgeführt (VG Würzburg, B.v. 26.07.2018 - W 8 E 18.927 - juris Rn. 30):.

  • VG Würzburg, 11.02.2019 - W 8 K 18.1040

    Tierschutzwidrige Haltung von Pferden durch Dritte

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte einschließlich der Akten der Verfahren W 8 K 18.926 und W 8 E 18.927 bzw. W 5 K 16.293 und W 5 S 16.298 und betreffend den Lebensgefährten W 8 K 18.205 und W 8 S 18.206 bzw. den Vater W 8 K 18.1115 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Die Klägerin hat vielmehr auch als Zeugin im Verfahren W 8 K 18.205 deutlich gemacht, dass sie selbst mit der Haltung der Tiere nichts mehr zu tun haben wolle (vgl. auch schon VG Würzburg, B.v. 26.07.2018 - W 8 E 18.927 - juris Rn. 30, S. 10 des Beschlussabdrucks).

    Die Klägerin hat bis heute keine überzeugenden konkreten Angaben über das etwaige Vorhandensein einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit gemacht und auch nicht erklärt, wie sie in der Folgezeit eine artgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere gewährleisten können wolle (vgl. schon im Einzelnen VG Würzburg, B.v. 26.07.2018 - W 8 E 18.927 - juris).

  • VG Würzburg, 12.11.2018 - W 8 K 18.926

    Rückgabe behördlich weggenommener und weiterveräußerter Pferde

    Rn. 10 Mit Beschluss vom 26. Juli 2018 lehnte das Gericht den Sofortantrag der Klägerin auf Herausgabe der Pferde ab (VG Würzburg, B.v. 26.07.2018 - W 8 E 18.927 - juris).

    Rn. 16 Das Gericht hat schon im Sofortverfahren (vgl. VG Würzburg, B.v. 26.07.2018 - W 8 E 18.927 - juris Rn 22 ff., S. 7 f. des Beschlussabdrucks) ausgeführt, dass die Klägerin gegen den Beklagten keinen Herausgabeanspruch als Eigentümerin hat.

    Dazu hat das Gericht schon im Sofortverfahren auf S. 10 des Beschlussabdrucks ausdrücklich ausgeführt (VG Würzburg, B.v. 26.07.2018 - W 8 E 18.927 - juris Rn. 30):.

  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 8 S 20.1643

    Tierschutzrecht: Duldung einer Veräußerung von Pferden; tierschutzwidrige …

    Wäre aber bei einer Herausgabe zu befürchten, dass die Pferde erneut unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten würden, scheidet eine Herausgabe der Pferde an die antragstellende Eigentümerin aus (vgl. VG Bayreuth, B.v. 11.12.2013 - B 1 E 13.384 - juris; vgl. auch VG Aachen, B.v. 9.3.2009 - 6 L 14/09 - juris sowie VG Würzburg, U. v. 11.2.2019 - W 8 K 18.1040 - juris; B.v. 12.11.2018 - W 8 K 18.1040 - juris; B.v. 26.7.2018 - W 8 E 18.927 - juris).
  • VG Würzburg, 04.11.2020 - W 8 S 20.1503

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung zur Duldung der Fortnahme und …

    Wäre aber bei einer Herausgabe zu befürchten, dass die Pferde erneut unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten würde, scheidet eine Herausgabe der Pferde an die antragstellende Eigentümerin aus (vgl. VG Bayreuth, B.v. 11.12.2013 - B 1 E 13.384 - juris; vgl. auch VG Aachen, B.v. 9.3.2009 - 6 L 14/09 - juris sowie VG Würzburg, B. v. 11.2.2019 - W 8 K 18.1040 - juris; B.v. 12.11.2018 - W 8 K 18.1040 - juris B.v. 26.7.2018 - W 8 E 18.927 - juris).
  • VG Würzburg, 01.10.2020 - W 8 S 20.1350

    Erfolgloser Eilantrag gegen Wegnahme und anderweitige Unterbringung eines Pferdes

    Wäre aber bei einer Herausgabe zu befürchten, dass das Pferd erneut unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten würde, scheidet eine Herausgabe des Pferdes an die antragstellende Eigentümerin aus (vgl. VG Bayreuth, B.v. 11.12.2013 - B 1 E 13.384 - juris; vgl. auch VG Aachen, B.v. 9.3.2009 - 6 L 14/09 - juris sowie VG Würzburg, B. v. 11.2.2019 - W 8 K 18.1040 - juris; B.v. 12.11.2018 - W 8 K 18.1040 - juris B.v. 26.7.2018 - W 8 E 18.927 - juris).
  • VG Potsdam, 13.04.2022 - 3 L 66/22
    Der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB scheitert jedenfalls daran, dass er sich gegen den Besitzer richtet (VG Bayreuth…, Urteil vom 2. Februar 2021 - B 1 K 19.449 -, juris, Rn. 106; VG Würzburg, Beschluss vom 26. Juli 2018 - W 8 E 18.927 -, juris, Rn. 28), die Antragsgegnerin aber unstreitig nicht mehr im Besitz der Hunde ist.

    Es liegt auch nicht in der öffentlich-rechtlichen Rechtsmacht der Antragsgegnerin, den jetzigen Besitzer der Hunde zu deren Wiederüberlassung an den Antragsteller zu bewegen (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 2. Februar 2021 - B 1 K 19.449 -, juris, Rn. 106 m.w.N.; VG Würzburg, Beschluss vom 26. Juli 2018 - W 8 E 18.927 -, juris, Rn. 29. Denn insofern ist schon zweifelhaft, ob für die Antragsgegnerin zivilrechtlich die Möglichkeit besteht, sich von dem Kaufvertrag mit dem Dritten zu lösen.

  • VG Potsdam, 06.04.2022 - 3 L 179/22
    Dabei kann dahinstehen, ob der Eigentumserwerb gemäß § 929 Satz 1 BGB durch Übergabe und Übereignung erfolgte, weil der Antragsgegner als Berechtigter anzusehen ist (…vgl. Berger in Jauernig, 18. Aufl. 2021, BGB § 932 Rn. 1, 10;… Kindl in BeckOK BGB, Stand: 1.2.2022, § 929 Rn. 39), oder hier unter den Voraussetzungen des §§ 929, 932 BGB gutgläubig geschah (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 3;… Beschluss vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14 -, juris, Rn. 4; VG Potsdam, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VG 3 L 415/21 -, S. 2 f. d. EA, n.v.; VG Würzburg, Beschluss vom 26. Juli 2018 - W 8 E 18.927 -, juris, Rn. 24).
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