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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1992 - 8 E 517/92   

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https://dejure.org/1992,27847
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1992 - 8 E 517/92 (https://dejure.org/1992,27847)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.06.1992 - 8 E 517/92 (https://dejure.org/1992,27847)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 8 E 517/92 (https://dejure.org/1992,27847)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1996 - A 14 S 3124/95

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines vom Gericht beigeordneten - …

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 S. 2 ZPO, wonach durch die Beiordnung eines beim Prozeßgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts keine Mehrkosten entstehen dürfen, kann auf den Verwaltungsprozeß nicht - auch nicht entsprechend (vgl. § 166 VwGO) - angewendet werden, da dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine Zulassung bei einem Prozeßgericht fremd ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 24.06.1992 - 8 E 517/92 -, AnwBl. 1993, 301f.).

    Allerdings ist gleichwohl der Grundgedanke der Vorschrift, unnötige Reisekosten zu vermeiden, zu beachten, weshalb auch ein am Wohnsitz des Klägers ansässiger Rechtsanwalt beigeordnet werden darf (vgl. weiterführend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 04.07.1984 - 11 B 190/84; vom 30.05.1989 - 13 E 25/89 -, NVwZ-RR 1990, 280; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 24.06.1992 - a.a.O.;… Zöller/Philippi, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl. § 121, RdNr. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2006 - 13 S 1799/06

    Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts im …

    1, B 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.6.1992 - 8 E 517/92 -, AnwBl. 1993, 301 und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 2004, Rn 18 zu § 121 und OVG Weimar, Beschluss vom 23.4.2001 - 3 KO 827/98 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2002 - L 13 RA 763/02 PKH-B
    Die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht beim Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, kann auf den Sozialgerichtsprozess nicht - auch nicht entsprechend im Sinne des § 73a Abs. 1 Satz 1SGG - angewendet werden, da dem sozialgerichtlichen Verfahren eine Zulassung bei einem Prozessgericht fremd ist (vgl. für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - A 14 S 3124/95 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 8 E 517/92 -, AnwBl. 1993, 301f.;a.A. LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 18. März 1999 - L 10 RA 5/99 PKH-B).

    Es kann jedoch unter Beachtung der durch Art. 3 Abs. 1 GG gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG NJW 1992, 889 m.w.N.), wonach die Beteiligten durch die Prozesskostenhilfe von den notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes freizustellen sind, nicht beanstandet werden, dass ein außerhalb des Gerichtssitzes wohnender Beteiligter einen in der Nähe seines Wohnorts residierenden Rechtsanwalt beauftragt, wenn dieser nicht am Sitz des Prozessgerichts, wohl aber im Gerichtsbezirk seinen Kanzleisitz hat (so auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 8 E 517/92 - Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 04. Juli 1984 - 11 B 189/84 - sowie a.a.O.; a.A: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. März 1999 - L 10 RA 5/99 PKH-B).

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