Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Oder, 10.08.2012 - 8 K 746/07 |
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 10.08.2012 - 8 K 746/07
- VG Frankfurt/Oder, 10.10.2012 - 8 K 243/09
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - 9 B 29.13
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - 9 B 29.13
Schmutzwassergebühr; dezentrale Schmutzwasserentsorgung; Grubenentleerung; …
In dem Verfahren OVG 9 B 29.13 (VG 8 K 746/07):.Rn. 7 Der Kläger hat gegen den Bescheid für 2006 unter dem Aktenzeichen VG 8 K 746/07 (OVG 9 B 29.13), gegen den Bescheid für 2008 unter dem Aktenzeichen VG 8 K 243/09 (OVG 9 B 30.13) Klage erhoben.
Rn. 8 Mit dem angegriffenen Urteil vom 10. August 2012 (VG 8 K 746/07) hat das Verwaltungsgericht den Bescheid für 2006 vollumfänglich aufgehoben.
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2017 - 3 K 135.16
(Kein) Rechtsmittel gegen die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Rn. 1 Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 22. November 2016 im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 167 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 769, 767 ZPO die Zwangsvollstreckung aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 15. April 2015 - 8 K 746/07 und OVG 9 B 29.13 - bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die bei diesem Gericht erhobene Vollstreckungsabwehrklage VG 5 K 802/15 eingestellt.Rn. 2 Der Senat ist zur Entscheidung über die Beschwerde berufen, obwohl - auch nach Auffassung des Antragsgegners - Gegenstand der in der Hauptsache erhobenen Vollstreckungsabwehrklage VG 5 K 802/15 die Frage ist, ob die in den genannten Kostenfestsetzungsbeschlüssen titulierten Kostenerstattungsansprüche des Antragsgegners aus den Abgabenstreitverfahren 8 K 746/07 und OVG 9 B 29.13 durch Aufrechnung erloschen sind.
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