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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 28.09.2021 - 8 L 237/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40105
VG Cottbus, 28.09.2021 - 8 L 237/21 (https://dejure.org/2021,40105)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.09.2021 - 8 L 237/21 (https://dejure.org/2021,40105)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. September 2021 - 8 L 237/21 (https://dejure.org/2021,40105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 2 Nr 4 SchAusnahmV, Art 3 Abs 1 GG, § 2 Nr 5 SchAusnahmV
    Infektionsschutzrecht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Corona-Erkrankung ohne PCR-Test - reicht Antikörpertest als Genesennachweis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Genesenenausweis von der Stadtverwaltung - Corona-Virus

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    Keine Ausstellung eines sogenannten Genesenenausweises durch die Stadtverwaltung

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 1 M 65/12

    Umsetzung eines Beamten und Auswahlermessen bei vorgesehenem Ortswechsel

    Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2021 - 8 L 237/21
    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09

    Höchstaltersgrenze von 42 Jahren für die Verwendung als Einsatzbeamter des …

    Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2021 - 8 L 237/21
    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG München, 06.07.2021 - M 26a E 21.3242

    Kein Anspruch auf Ausstellung einer "Genesenenbescheinigung", Keine …

    Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2021 - 8 L 237/21
    Eine erweiternde Auslegung der Norm dahingehend, dass für die Ausstellung eines Genesenennachweises auch das Vorliegen eines Antikörpernachweises genügen würde, verbietet sich angesichts des eindeutigen Wortlautes, zumal dies auch dem Zweck der Vorschrift, im Sinne einer Legaldefinition die Voraussetzungen eines Genesenennachweises klar und rechtssicher zu regeln, zuwiderliefe (vgl. ebenso: Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 6. Juli 2021 - M 26a E 21.3242 -, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 CE 21.1883

    Keine Ausnahme von der coronaschutzbedingten Testpflicht an Schulen bei positivem …

    Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2021 - 8 L 237/21
    Es ist im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens vielmehr nicht ersichtlich, dass der Verordnungsgeber, indem er Antikörpertests nicht als geeignet angesehen hat, das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachzuweisen, den Rahmen seiner Einschätzungsprärogative überschritten hätte (vgl. ebenso Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 25 CE 21.1883 -, juris Rn. 13).
  • VG Gera, 12.10.2021 - 3 E 1002/21

    Zeitliche Begrenzung des Status als Genesener auf 6 Monate

    Der Begründung dieses Verordnungsentwurfes lässt sich jedenfalls entnehmen, dass ausdrücklich als Nachweis nur auf einen positiven PCR-Test, der nicht älter als sechs Monate sein darf, als Voraussetzung abzustellen ist und die Durchführung späterer Antikörpertests nicht ausreicht (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 28. September 2021 - 8 L 237/21- juris Rn. 21; VG München…, Beschluss vom 6. Juli 2021 - M 26a E 21.3242 - juris Rn. 25).

    Hinzu kommt, dass die Qualität der Tests sehr unterschiedlich ist (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 28. September 2021 - 8 L 237/21 - juris Rn. 23; BayVGH…, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 25 CE 21.1883 - juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - 13 B 1200/21

    Anforderungen an den Nachweis einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion

    Rn. 19 Vgl. allerdings dazu, dass viel dafür spricht, dass die vorgenommene Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist: Nds. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - 13 MN 422/21 -, juris, Rn. 41.; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 25 CE 21.1883 -, juris, Rn. 13; VG München, Beschluss vom 6. Juli 2021 - M 26a E 21.3242 -, juris, Rn. 26 ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 28. September 2021 - 8 L 237/21 -, juris, Rn. 23; VG Berlin, Beschluss vom 20. September 2021 - 14 L 512/21 -, juris, Rn. 23.
  • VG Gelsenkirchen, 15.02.2022 - 2 L 143/22

    Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 …

    Rn. 8 Vgl. ausführlich VG Berlin, Beschluss vom 20. September 2021 - 14 L 512/21 -, juris; Pressemitteilung VG Dresden, Beschluss vom 11. Februar 2022 - 6 L 97/22 -, abrufbar unter https://www.juris.de/jportal/portal/t/e0m/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA220204712&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fservices %2Fnews%2Fnews-detail.jsp; VG Cottbus, Beschluss vom 28. September 2021 - 8 L 237/21 -, juris Rn. 17; a. A. VG Osnabrück, Beschluss vom 4. Februar 2022 - 3 B 4/22 -, juris.
  • VG Würzburg, 11.02.2022 - W 8 E 22.193

    Genesenennachweis; Genesenenstatus; kein Anspruch auf Ausstellung eines …

    Ein positiver Antikörpertest reicht dafür nicht (vgl. schon VG Cottbus, B.v. 28.9.2021 - 8 L 237/21 - juris Rn. 21 ff.;… siehe auch schon BayVGH, B.v. 23.7.2021 - 25 CE 21.1883 - juris Rn. 8 ff. und Rn. 13).
  • VG Freiburg, 11.03.2022 - 1 K 315/22

    Corona-Krise; Ausstellung eines Genesenennachweises; Darlegung des …

    Wie der Antragsgegner zutreffend ausgeführt hat, fehlt es bereits an einer Anspruchsgrundlage für die begehrte Ausstellung eines Genesenennachweises durch den Antragsgegner (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 28.09.2021 - 8 L 237/21 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2022 - 29 L 253/22 - VG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2022 - 7 B 507/22 - alle juris).
  • VG Köln, 08.11.2021 - 7 L 1768/21

    Coronapandemie: Erfolgloser Eilantrag auf auf Ausstellung eines …

    Rn. 14 Vgl. VG München, Beschluss vom 06.07.2021 - M 26a E 21.3242 -, juris Rn. 25; VG Cottbus, Beschluss vom 28.09.2021 - 8 L 237/21 - juris Rn. 21.
  • VG Cottbus, 09.03.2022 - 8 L 64/22

    Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus Ungeimpfter

    Die Ausstellung einer sonstigen - insbesondere behördlichen - Bescheinigung sahen in diesem Zusammenhang weder die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung noch die landesrechtliche Eindämmungsverordnung vor (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 28. September 2021 - VG 8 L 237/21 -, juris Rn. 17; Verwaltungsgericht Berlin…, Beschluss vom 20. September 2021 - 14 L 512/21 -, juris Rn. 12 f. unter - zutreffendem - Verweis auf die Begründung zu § 2 SchAusnahmV, BT-Drs. 19/29257, S. 15).
  • VG Augsburg, 30.12.2021 - Au 9 E 21.2548

    Vorläufige Ausstellung eines Genesenennachweises

    Auch ist bisher nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration überhaupt sein muss, um nach durchgemachter SarsCov2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können (vgl. VG Cottbus, B.v. 28.9.2021 - 8 L 237/21 - juris Rn. 23, m.w.N.).
  • VG Köln, 30.05.2023 - 7 K 4319/21
    Rn. 42 Vgl. VG München, Beschluss vom 06.07.2021 - M 26a E 21.3242 -, juris Rn. 25; VG Cottbus, Beschluss vom 28.09.2021 - 8 L 237/21 - juris Rn. 21.
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