Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 156/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ärztekammer; Kammerbeitrag; Bemessung; Ortszuschlag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigungsfähigkeit von Ortszuschlagteilen im öffentlichen Dienst tätiger Ärzte bei der Bemessung der Kammerbeiträge; Verwaltungspraktikabilität; Verwaltungsvereinfachung; Ortszuschlag verheirateter im öffentlichen Dienst tätiger Ärzte mit Kindern; Einstufung in ...
- Judicialis
GG Art. 3 I
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigungsfähigkeit von Ortszuschlagteilen im öffentlichen Dienst tätiger Ärzte bei der Bemessung der Kammerbeiträge; Verwaltungspraktikabilität; Verwaltungsvereinfachung; Ortszuschlag verheirateter im öffentlichen Dienst tätiger Ärzte mit Kindern; Einstufung in ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 17.09.2002 - 12 A 2622/00
- OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 156/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 664
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89
Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 156/02
Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens dienen, gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (…BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.; Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24, m.w.N.;… Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).Da der Gleichheitssatz es verbietet, wesentlich Gleiches ohne hinreichenden sachlichen Grund ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln, müssen wesentliche Unterschiede hinsichtlich des Nutzens der Kammertätigkeit bei der Bemessung der Beiträge zur Ärztekammer berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.;… Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).
Danach ist die Bemessung der Beiträge anhand des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit rechtlich nicht zu beanstanden, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Ärztekammer zunimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.;… BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989, a.a.O.;… Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).
Anerkanntermaßen sind auch im Kammerbeitragsrecht Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität zulässig, solange die dadurch entstehende Gleich- oder Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Beschl. v. 28.3.1995 - 8 N 3/93 - NVwZ-RR 1995 S. 594, m.w.N.).
Zum einen ist die Höhe der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit lediglich ein grober Indikator für die Vorteile aus der Kammertätigkeit der Beklagten, weil ein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe der Einkünfte und dem materiellen und immateriellen Nutzen aus dem Wirken der Beklagten nicht besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.) Zum anderen hätten nur die Ärzte, die in eine niedrigere Beitragsgruppe einzustufen wären, den Vorteil, geringere Beiträge zu zahlen.
- OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
Beitrag; Gleichheitssatz; Gutachter; nicht praktizierendes Kammermitglied; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 156/02
3 St 4/89">NJW 1990 S. 786; Senatsurt. v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -).Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens dienen, gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (…BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.;… Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24, m.w.N.; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).
Da der Gleichheitssatz es verbietet, wesentlich Gleiches ohne hinreichenden sachlichen Grund ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln, müssen wesentliche Unterschiede hinsichtlich des Nutzens der Kammertätigkeit bei der Bemessung der Beiträge zur Ärztekammer berücksichtigt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).
Danach ist die Bemessung der Beiträge anhand des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit rechtlich nicht zu beanstanden, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Ärztekammer zunimmt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.;… BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989, a.a.O.; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 156/02
Anerkanntermaßen sind auch im Kammerbeitragsrecht Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität zulässig, solange die dadurch entstehende Gleich- oder Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Beschl. v. 28.3.1995 - 8 N 3/93 - NVwZ-RR 1995 S. 594, m.w.N.).Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung wesentlich gleicher oder die Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte auch mit Blick auf die Verwaltungsvereinfachung fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.3.1995, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.6.1998 - 2 S 1605/97 -).
- BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89
Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 156/02
Die gerichtliche Überprüfung der Beitragsordnung einer berufsständischen Kammer ist darauf beschränkt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsspielraums verlassen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 109/89 - …Danach ist die Bemessung der Beiträge anhand des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit rechtlich nicht zu beanstanden, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Ärztekammer zunimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989, a.a.O.;… Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65
Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 156/02
Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens dienen, gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.;… Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24, m.w.N.;… Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 26.06.1998 - 2 S 1605/97
Normenkontrolle der Beitragssatzung einer Ärztekammer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 156/02
Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung wesentlich gleicher oder die Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte auch mit Blick auf die Verwaltungsvereinfachung fehlt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.3.1995, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.6.1998 - 2 S 1605/97 -).
- OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 31/07
Erheben eines Kammerbeitrags eines Apothekeninhabers uneingeschränkt nach dem …
Hingegen ist es nicht Aufgabe des Senats festzustellen, ob die Beklagte die in jeder Hinsicht zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.2002 - 6 B 73.01 - Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 5; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 109.89 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19; Senatsbeschl. v. 09.12.2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664 (665); Senatsurt. v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, OVGE 49, 332 (334), alle veröffentlicht in juris).Schließlich ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, entsprechend dem Gedanken der Solidargemeinschaft wirtschaftlich schwächere Mitglieder zum Nachteil der leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.2002, a.a.O., Urt. v. 5.12.2000 - 1 C 11.00 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 44, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33.89 -, BVerwGE 92, 24 (26), Urt. v. 3.9.1991 - 1 C 24.88 - Buchholz 451.45 § 73 HwO Nr. 1; BVerfG, Beschl. v. 17.10.1984 - 1 BvL 18/82, 1 BvL 46/83, 1 BvL 2/84 - BVerfGE 68, 155 (173); Senatsbeschl. v. 9.12.2002, a.a.O., alle veröffentlicht in juris).
Die einheitliche Erfassung von Umsätzen bei der Beitragsbemessung stellt der Sache nach eine Pauschalierung dar, welche der Senat in der Vergangenheit aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität für zulässig gehalten hat, solange die dadurch entstehende Gleich- oder Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung statt (vgl. Senatsbeschl. v. 9.12.2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664 f., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 -, BVerwGE 92, 24 ff; und Beschl. v. 28.3.1995 - 8 N 3/93 -, NVwZ-RR 1995, 594 ff., m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LC 102/08
Vereinbarkeit der Bemessung der Beitragshöhe für die Mitglieder der Ärztekammer …
Hingegen ist es nicht Aufgabe des Senats festzustellen, ob die Beklagte die in jeder Hinsicht zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 2002 - 6 B 73.01, - Buchholz 451.45, § 113 HwO Nr. 5, und v. 25. Juli 1989 - 1 B 109.89 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19; Senatsbeschl. v. 9. Dezember 2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664, 665; Senatsurt. v. 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 -, OVGE 49, 332, 334).Schließlich ist es mit Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar, entsprechend dem Gedanken der Solidargemeinschaft wirtschaftlich schwächere Mitglieder zum Nachteil der leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82, 1 BvL 46/83, 1 BvL 2/84 -, BVerfGE 68, 155, 173;… BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 2002, a. a. O.;… Urt. v. 26. April 2006 - 6 C 19/05 -, BVerwGE 125, 384 ff., v. 5. Dezember 2000 - 1 C 11.00 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 44, v. 26. Januar 1993 - 1 C 33.89 -, BVerwGE 92, 24, 26, v. 3. September 1991 - 1 C 24.88 - Buchholz 451.45, § 73 HwO Nr. 1; Senatsbeschl. v. 9. Dezember 2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664, 665, Senatsurt. v. 13. Dezember 2001, a. a. O. und v. 25. September - 8 LC 31/07 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10
Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden …
Hingegen ist es nicht Aufgabe des Senats festzustellen, ob die Beklagte die in jeder Hinsicht zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.2002 - 6 B 73.01 - Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 5; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 109.89 -Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19; Senatsbeschl. v. 09.12.2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664 (665); Senatsurt. v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, OVGE 49, 332 (334), alle veröffentlicht in juris).Schließlich ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, entsprechend dem Gedanken der Solidargemeinschaft wirtschaftlich schwächere Mitglieder zum Nachteil der leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.2002, a.a.O., Urt. v. 5.12.2000 - 1 C 11.00 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 44, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33.89 -, BVerwGE 92, 24 (26), Urt. v. 3.9.1991 - 1 C 24.88 - Buchholz 451.45 § 73 HwO Nr. 1; BVerfG, Beschl. v. 17.10.1984 - 1 BvL 18/82, 1 BvL 46/83, 1 BvL 2/84 - BVerfGE 68, 155 (173); Senatsbeschl. v. 9.12.2002, a.a.O., alle veröffentlicht in juris).
- VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 24/08
Es ist zulässig, wenn die Satzung einer Ärztekammer vorsieht, die für die …
Ihren Rechtsstandspunkt untermauert die Klägerin durch den Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 17.09.2002 - Az. 12 A 2622/00 - und den ... 3 nachfolgenden Beschluss des OVG Lüneburg vom 09.12.2002 - Az. 8 LA 156/02 - juris = NVwZ-RR 2003, 664-665.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Berufung dagegen nicht zugelassen und mit Beschluss vom 09.12.2002 - 8 LA 156/02 - NVwZ-RR 2003, S. 664 f. (Bl. 50 f. der Gerichtsakte) entschieden, a u s.
- VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 12 E 6752/04
Beitragsermäßigung; EINKOMMEN; KAMMERBEITRAG; Kinder; TYPENGERECHTIGKEIT; …
Rn. 12 Die Beklagte trägt vor, bei der Bemessung des Einkommens des Klägers sei der Teil des Ortszuschlages, den der Kläger erhalten habe, weil er verheiratet sei und Kinder habe, zu berücksichtigen, da dieser zu den Einkünften eines Arztes im öffentlichen Dienst gehöre, was bereits durch das OVG Niedersachsen durch Beschluss vom 09.10.2002 (Az.: 8 LA 156/02) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden worden sei.Wäre der Kläger nicht als Oberarzt am Krankenhaus Frankfurt am Main beschäftigt, entfiele auch der von ihm bezogene Ortszuschlag (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 09.10.2002 - 8 LA 156/02).
- VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 9 K 79/07
Kein Kammerbeitrag für Arzt der als Vorstandsvorsitzender einer …
Rn. 18 Ausgehend hiervon hat die Rechtsprechung als Ausübung des ärztlichen Berufs bzw. als ärztliche Tätigkeit im Sinne des Kammerrechts auch folgende Tätigkeiten angesehen: Forschung und Lehre an Hochschulen und Universitäten (…BVerwG, Urt. v. 26.01.1993, a.a.O.; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschl. v. 21.03.2003 - 2/03 -, juris;… Nieders.OVG, Urt. v. 23.09.1988, MedR 1989, 104;… OVG Lüneburg, Urt. v. 09.12.1959, OVGE 15, 377;… VG Gießen, Urt. v. 25.02.2002, MedR 2002, 523), Arzt im öffentlichen Dienst und in der Gesundheitsverwaltung (…BVerwG, Urt. v. 25.11.1971, a.a.O.;… Nieders.OVG, Urt. v. 02.07.2003, MedR 2003, 643; Beschl. v. 09.12.2002, NVwZ-RR 2003, 664;… Urt. v. 13.12.2001, MedR 2002, 477;… Urt. v. 06.09.1996 - 8 L 728/95 - juris;… VG Göttingen, Urt. v. 14.09.2005 - 1 A 207/04 - juris;… VG Schwerin, Urt. v. 15.07.1999 - 8 A 896/94 - juris), wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Pharmaindustrie (BVerwG, Beschl. v. 27.04.1990, NJW 1990, 2335;… VG Berlin, Urt. v. 16.11.2005 - 14 A 85.03 - juris), Vorstandstätigkeit bei der Ärztekammer (…VG Berlin, Urt. v. 20.04.2005 - 14 A 109.01 - juris). - VG Berlin, 20.04.2005 - 14 A 109.01
Festsetzungsbescheide der Ärztekammer Berlin betreffend den Beitrag zur …
Rn. 34 Allerdings ist anerkannt, dass Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität auch im Kammerbeitragsrecht zulässig sind, solange die dadurch entstehende Gleich- oder (wie hier) Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (s OVG Lüneburg, Beschl v 9 Dez 2002 NVwZ-RR 2003, 664, VGH Mannheim, Beschl v 26 Juni 1998, MedR 1999, 189). - VG Hannover, 25.07.2024 - 7 A 192/23
Apotheke; Apothekenumsatz; Apothekerkammer; Äquivalenzprinzip; Beitragsbescheid; …
Die einheitliche Erfassung von Umsätzen bei der Beitragsbemessung stellt der Sache nach eine Pauschalierung dar, welche der Senat in der Vergangenheit aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität für zulässig gehalten hat, solange die dadurch entstehende Gleich- oder Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung statt (vgl. Senatsbeschl. v. 9.12.2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664 f., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 -, BVerwGE 92, 24 ff; und Beschl. v. 28.3.1995 - 8 N 3/93 -, NVwZ-RR 1995, 594 ff., m. w. N.).
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