Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 8 ME 111/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 27 AufenthG; § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG; § 28 Abs. 2 S. 2 AufenthG
Aufenthaltserlaubnis für einen dreifachen ausländischen Vater; Besuch der im Heim lebenden Kinder einmal im Jahr als emotionale Verbundenheit - Judicialis
AufenthG § 27; ; AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; AufenthG § 28 Abs. 2 Satz 2; ; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 53; ; GG Art. 6; ; VwGO § 80
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG : Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis: familiäre Lebensgemeinschaft; Ausländer; Familiäre Lebensgemeinschaft; Personensorge; Sorgerecht; Umgangsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufenthaltserlaubnis für einen dreifachen ausländischen Vater; Besuch der im Heim lebenden Kinder einmal im Jahr als emotionale Verbundenheit
Verfahrensgang
- VG Stade, 05.06.2009 - 2 B 602/09
- OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 8 ME 111/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08
D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 8 ME 111/09
6 Abs. 1 GG verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, das heißt entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen(vgl. zum Folgenden: BVerfG, Beschl. v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 19.12.2005 - 11 ME 359/05
Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; ausländischer Elternteil; Ausübung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 8 ME 111/09
Auf diese Rechtsprechung ist auch zur Auslegung der §§ 27, 28 AufenthG zurückzugreifen, da die hier umstrittene Aufenthaltserlaubnis gemäß § 27 Abs. 1 AufenthG gerade zum Schutz der Familie gemäß Art. 6 GG erteilt und nach § 28 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verlängert wird, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2005 - 11 ME 359/05 -, NVwZ-RR 2006, 356, m. w. N.).
- VG Osnabrück, 08.09.2009 - 5 B 51/09
Anordnung; Anordnungsanspruch; Anspruch; Aufenthalt; Beziehung; Erlaubnis; …
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach §§ 27, 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 AufenthG setzt neben dem Fortbestand der Personensorge des Ausländers für den minderjährigen Deutschen i.S.d. § 1626 BGB somit voraus, dass die Personensorge auch tatsächlich in dem erforderlichen Umfang ausgeübt wird (Nds. OVG, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 8 ME 111/09 -, eingestellt in die Rechtsprechungsdatenbank des Nds. Oberverwaltungsgerichts: www.dbovg.niedersachsen.de).Auf diese Rechtsprechung ist auch zur Auslegung der §§ 27, 28 AufenthG zurückzugreifen, da die hier umstrittene Aufenthaltserlaubnis gemäß § 27 Abs. 1 AufenthG gerade zum Schutz der Familie gemäß Art. 6 GG erteilt und nach § 28 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verlängert wird, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 28. Juli 2009, a.a.O., und vom 19. Dezember 2005 - 11 ME 359/05 -, NVwZ-RR 2006, 356 m.w.N.).
Auch Unterhaltsleistungen sind in diesem Zusammenhang ein Zeichen für die Wahrnehmung elterlicher Verantwortung (Nds. OVG, Beschluss vom 28. Juli 2009, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 28.11.2013 - 8 ME 157/13
Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung der …
Rn. 6 Die Verlängerung einer nach §§ 27, 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zur Personensorge erteilten Aufenthaltserlaubnis setzt nach § 28 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auch voraus, nur hierum streiten die Beteiligten, dass die familiäre Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen ledigen deutschen Kind fortbesteht (…vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.2010 - 8 PA 234/10 -, juris Rn. 14 f.; v. 28.7.2009 - 8 ME 111/09 -, juris Rn. 3 f. m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10
Begriff der Wohnung i.S.d. § 180 Zivilprozessordnung (ZPO); Vorausetzungen der …
Auf diese Rechtsprechung ist auch zur Auslegung der §§ 27, 28 AufenthG zurückzugreifen, da die hier umstrittene Aufenthaltserlaubnis gemäß § 27 Abs. 1 AufenthG gerade zum Schutz der Familie nach Art. 6 GG erteilt und nach § 28 Abs. 2 Satz 2 AufenthG verlängert wird, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht (vgl. Senatsbeschl. v. 28.07.2009 - 8 ME 111/09 -, juris Rn. 3 ff. m.w.N.). - VG Saarlouis, 16.11.2010 - 10 L 976/10
Abschiebungsschutz im Falle einer schützenswerten Vater-Kind-Beziehung
Rn. 16 Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 31.08.1999, 2 BvR 1523/99, InfAuslR 2000, 67; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.07.2009, 8 ME 111/09, zitiert nach juris. - VG Würzburg, 29.07.2011 - W 7 S 11.507
Personensorge für deutsches Kind; tatsächliche Lebens- bzw. …
Erforderlich für die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist daher, dass der Sorgeberechtigte nach außen erkennbar in ausreichendem Maße Verantwortung für die Betreuung und Erziehung seines minderjährigen Kindes übernimmt (vgl. OVG Lüneburg v. 28.07.2009, 8 ME 111/09 - juris -).
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