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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - 8 N 61.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32082
OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - 8 N 61.04 (https://dejure.org/2006,32082)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2006 - 8 N 61.04 (https://dejure.org/2006,32082)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - 8 N 61.04 (https://dejure.org/2006,32082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwVfG § 1 Abs. 1; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alternative; ; PrivSchulG § 9 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der staatlichen Anerkennung einer Ergänzungsschule als Berufsfachschule; Schulische Ausbildung und Weiterbildung von Kosmetikerinnen; Genehmigung zur Versehung der Berufsbezeichnung der Absolventinnen mit dem Zusatz "staatlich anerkannt"; Zulassungsrelevante ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - 8 N 61.04
    Danach liegen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung erster Instanz dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird, wenn also ein Erfolg der Angriffe gegen die erstinstanzliche Entscheidung wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (Senatsbeschl. v. 15. Juli 1999 - OVG 8 N 10.99 - und v. 29. Juli 1999 - OVG 8 N 33.99 - HessVGH, Beschl. v. 1. September 2000 - 12 UZ 2783.00 - InfAuslR 2000, 497; vgl. auch Seibert, NVwZ 1999, 113 [115] mit zahlreichen Nachweisen).
  • VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Neuregelung - zeitlicher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - 8 N 61.04
    Danach liegen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung erster Instanz dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird, wenn also ein Erfolg der Angriffe gegen die erstinstanzliche Entscheidung wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (Senatsbeschl. v. 15. Juli 1999 - OVG 8 N 10.99 - und v. 29. Juli 1999 - OVG 8 N 33.99 - HessVGH, Beschl. v. 1. September 2000 - 12 UZ 2783.00 - InfAuslR 2000, 497; vgl. auch Seibert, NVwZ 1999, 113 [115] mit zahlreichen Nachweisen).
  • OVG Berlin, 19.08.1997 - 8 SN 295.97
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - 8 N 61.04
    Für diesen Zulassungsgrund sind zumindest gewichtige Gesichtspunkte erforderlich, die eine der Klägerin günstige Erfolgsprognose erlauben (vgl. Beschl. des Senats v. 19. August 1997 - OVG 8 SN 295.97 - NVwZ 1998, 197).
  • OVG Berlin, 29.07.1999 - 8 N 33.99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - 8 N 61.04
    Danach liegen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung erster Instanz dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhalten wird, wenn also ein Erfolg der Angriffe gegen die erstinstanzliche Entscheidung wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (Senatsbeschl. v. 15. Juli 1999 - OVG 8 N 10.99 - und v. 29. Juli 1999 - OVG 8 N 33.99 - HessVGH, Beschl. v. 1. September 2000 - 12 UZ 2783.00 - InfAuslR 2000, 497; vgl. auch Seibert, NVwZ 1999, 113 [115] mit zahlreichen Nachweisen).
  • VG Potsdam, 26.03.2010 - 12 K 1429/06
    Zudem kann eine Ersatzschule, die wegen des Akzessorietätsprinzips diesen Bildungsgang nicht mehr anbieten und deswegen als Ersatzschule nicht mehr weiter betrieben werden kann, als Ergänzungsschule (§ 125 BbgSchulG) fortgesetzt werden, sodass die getätigten wirtschaftlichen Aufwendungen nicht grundlegend entwertet sind und ein Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG nicht vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1977 - VII B 52.76 -, zitiert nach juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2007 a. a. O., vgl. auch Beschluss vom 17. Februar 2006 - OVG 8 N 61.04 -).
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