Rechtsprechung
| LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 33 GWB; § 33 Abs. 2 GWB 2005
Atypischer Fall: Hinweisbeschluss zu einem Hub&Spoke-Kartell
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20 (Kart)
- LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
- LG Dortmund, 22.06.2022 - 8 O 1/20
- OLG Düsseldorf - 6 U 6/22 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20
LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …
Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
Rn. 14 Im Rahmen der Frage, ob ein Schaden dem Grunde nach eingetreten ist, ist eine Gesamtwürdigung aller für und gegen einen Schadenseintritt sprechenden Indizien vorzunehmen (vgl. BGH KZR 19/20, Rn 52 f. - LKW II - juris).Die Feststellung des Schadenseintritts ist dabei nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 ZPO zu treffen, sodass für die richterliche Überzeugungsbildung eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entstanden ist, ausreicht (BGH KZR 19/20, Rn 64 - LKW II - juris;… KZR 24/17-Schiene II Rn. 35-juris m.w.N.).
Rn. 15 Im Grundsatz streitet zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, der jedoch nicht zu einer Umkehr der Beweislast führt, sondern im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen ist (Vgl. BGH, Urt. v. 13.4.2021 - KZR 19/20).
In diese Würdigung muss jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - LKW II - juris; hierzu auch Kammer, Hinweisbeschluss v. 27.9.2021- 8 O 4/18 Kart; Schweitzer/Woeste, NZKart 2021, 676).
Abgesehen vom Einwand der "konzerninternen" Weiterwälzung, dem die Klägerin durch die Vorlage der zuvor erwähnten Abtretungserklärungen entgegengetreten ist (s.o.), der aber auch deshalb fehl gehen dürfte, weil die Klägerin und die ihr nachgeordneten Vertriebsgesellschaften jedenfalls als Einheit anzusehen sein dürften (vgl auch BGH, Urt. v. 13.04.2021 - KZR 19/20 - LKW II, Rn. 50, beck; vgl. dazu auch bereits Kammer, 8 O 13/17 Kart = NZKart 2018, 382 ff. = WuW 2018, 644), kommt hier eine Weitergabe der Preiserhöhung an die Verbraucher in Betracht.
Auch bei zurückhaltender Annahme von Erleichterungen der Darlegungslast von Kartellteilnehmern im Hinblick auf die Effizienz des Kartelldeliktsrechts, kann dem Geschädigten eine gewisse Mitwirkung an der Aufklärung der insoweit maßgeblichen tatsächlichen Umstände zugemutet werden, je größer die Wahrscheinlichkeit der adäquat-kausalen Weiterwälzung des Schadens und die Beweisnot des Kartelltäters sind und je ferner eine unbillige Entlastung des Schädigers liegt (BGH, Urt. v. 23.09.2020 -KZR 4/19, Schiene V, Rn. 64 ff m.w.N., beck, Urt. v. 13.04.2021, KZR 19/20 Rn. 92 ff, 98, beck).
- EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
Zwar wird in der Literatur - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH in Sachen "Courage" - vertreten, dass bereits die Aktivlegitimation ausgeschlossen sein kann, wenn "der Vertragspartner eine erhebliche Verantwortung für die Wettbewerbsverzerrung trägt" (vgl. dazu Stancke, in Stancke/Weidenbach/Lahme, Kartellrechtliche Schadensersatzklagen, S. 358; Stancke, NZKart 2017, 636 im Anschluss an die Ausführungen in EuGH, Urt. v. 20.09.2001-C-453/99 - Courage, Rn 31).Nach den unionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere des EuGH in der Rechtssache "Courage" (EuGH, Urt. v. 20.09.2001-C-453/99), ist dabei jedoch auf die Einzelfallumstände und die relative Verantwortlichkeit der Beteiligten abzustellen, was aber bei entsprechend erheblicher Verantwortung bis hin zu einem Anspruchsausschluss führen kann.
- OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
Umfang der Akteneinsicht eines Drittbetroffenen in einem Bußgeldverfahren wegen …
Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
Rn. 4 b) Soweit dem Urteil des OLG Düsseldorf (Urt. v. 10.02.2014, V-4 Kart 5/11 OW - H1) nichts für solche vertikalen Abreden zu entnehmen ist, führt dies entgegen der Auffassung der Klägerin nicht zu einer gleichsam negativen Bindungswirkung.Zu berücksichtigen werden hier nämlich die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf (V-4 Kart 5/11 OWi Rn 20 nach Beck-online) sein, wonach es seit dem Jahr 2000 zu deutlichen Margenverschiebungen zugunsten des Handels gekommen sei.
- BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
Schienenkartell V - Kartellschadensersatz für ein Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
Auch bei zurückhaltender Annahme von Erleichterungen der Darlegungslast von Kartellteilnehmern im Hinblick auf die Effizienz des Kartelldeliktsrechts, kann dem Geschädigten eine gewisse Mitwirkung an der Aufklärung der insoweit maßgeblichen tatsächlichen Umstände zugemutet werden, je größer die Wahrscheinlichkeit der adäquat-kausalen Weiterwälzung des Schadens und die Beweisnot des Kartelltäters sind und je ferner eine unbillige Entlastung des Schädigers liegt (BGH, Urt. v. 23.09.2020 -KZR 4/19, Schiene V, Rn. 64 ff m.w.N., beck, Urt. v. 13.04.2021, KZR 19/20 Rn. 92 ff, 98, beck). - LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
Abgesehen vom Einwand der "konzerninternen" Weiterwälzung, dem die Klägerin durch die Vorlage der zuvor erwähnten Abtretungserklärungen entgegengetreten ist (s.o.), der aber auch deshalb fehl gehen dürfte, weil die Klägerin und die ihr nachgeordneten Vertriebsgesellschaften jedenfalls als Einheit anzusehen sein dürften (…vgl auch BGH, Urt. v. 13.04.2021 - KZR 19/20 - LKW II, Rn. 50, beck; vgl. dazu auch bereits Kammer, 8 O 13/17 Kart = NZKart 2018, 382 ff. = WuW 2018, 644), kommt hier eine Weitergabe der Preiserhöhung an die Verbraucher in Betracht. - BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten …
Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
Rn. 29 tatbestandliche Bewertungseinheit anzunehmen ist (vgl BGH, Urt. v. 19.05.2020 - KZR 70/17-Schiene III). - BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens
Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
In Bindungswirkung erwachsen tatsächliche und rechtliche Feststellungen im Tenor sowie den "tragenden Erwägungen" der Entscheidung der Behörde oder des Gerichts (vgl. BGH KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 12 m.w.N - Lottoblock II sowie auch Bechtold/Bosch, GWB, § 33 Rn. 46 m.w.N.) und zwar im Wesentlichen im Hinblick auf die Feststellung des Kartellrechtsverstoßes. - OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18
LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des …
Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
Hierfür spricht, dass sich auch eine eigenständige rechtliche Würdigung durch das Gericht nicht in Widerspruch zu den Erwägungen setzen darf, die in einer gem. §§ 33 Abs. 4 GWB 2005 bzw. § 33 b GWB bindenden Entscheidung die Feststellung des Kartellrechtsverstoßes tragen (…Vgl. Immenga/Mestmäcker/Franck, 6. Aufl. 2020, GWB § 33b Rn. 27 unter Verweis auf OLG Düsseldorf 9.4.2014, Az. VI-U (Kart) 10/12; OLG Stuttgart, Urt. v. 04.04.2019, 2 U 101/18). - OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14
Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener …
Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
Auf die finanziellen Anforderungen, die sich aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 18.2.2015 - VI-U (Kart) 3/14) ergeben, kommt es vorliegend. - EuGH, 05.03.1996 - C-46/93
Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …
Auszug aus LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
Wenn dort ein - wie auch immer gearteter - ursächlicher Zusammenhang als ausreichend angesehen wurde, so beruhte dies auf der spezifischen Konstellation des dortigen Vorabentscheidungsverfahrens, die lediglich eine negative Abgrenzung zuließ (vgl. auch Klumpe/Thiede/Dethof, in: Stancke/Weidenbach/Lahme, Kartellrechtliche Schadensersatzklagen, 2. Aufl. 2021, S. 456 unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH etwa zu staatshaftungsrechtlichen Fragen, vgl. EuGH, 5.3.1996, Rs. C-46/93, C-48/93, Brasserie du Pêcheur, Rn. 51; denn dort fordert auch der EuGH spezifische Zurechnungskriterien). - BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17
Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …
- EuGH, 12.12.2019 - C-435/18
Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell …
- OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - U (Kart) 10/12
Lotto-Gesellschaft aufgrund vorsätzlichen Kartellverstoßes zu 11,5 Mio. Euro …
- OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
- LG Hannover, 04.05.2020 - 18 O 50/16
Zuckerkartell: Kaufland verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz
- LG Mannheim, 23.01.2019 - 14 O 110/18
Gebündelte Geltendmachung abgetretener Schadensersatzforderungen
- LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18
- OLG München, 21.02.2013 - U 5006/11
- LG Dortmund, 08.06.2022 - 8 O 7/20 19) Fragen des "Schutzzweckes der Norm", wie sie im Hinweisbeschluss der Kammer aus dem Kaffeerösterkartell (LG Dortmund 8 O 1/20 = NZKart 2022, 292 Rn. 7) adressiert wurden, dürften vorliegend aufgrund der doch deutlich anderen Sachverhaltsgestaltung und der Struktur der hier behaupteten Rechtsverletzung nicht fruchtbar zu machen sein.
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Rechtsprechung
| LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20 Kart |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
- LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20 Kar
- LG Dortmund, 22.06.2022 - 8 O 1/20
- OLG Düsseldorf - 6 U 6/22 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20
LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
Rn. 96 Die Feststellung des Schadenseintritts ist nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 ZPO zu treffen, weshalb für die richterliche Überzeugungsbildung eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit der Schadensentstehung ausreicht (BGH KZR 19/20, Rn 64 - LKW II - juris;… KZR 24/17- Schiene II Rn. 35- juris m.w.N.).Dies erfordert eine Gesamtabwägung aller für und gegen einen Schadenseintritt sprechenden Indizien (vgl. BGH KZR 19/20, Rn 52 f. - LKW II - juris).
Rn. 97 In diese Würdigung kann jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - LKW II - juris; hierzu auch Kammer, Hinweisbeschluss v. 27.9.2021- 8 O 4/18 Kart und instruktiv Schweitzer/Woeste, NZKart 2021, 676).
Rn. 98 Zu berücksichtigen ist dabei, dass grundsätzlich zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür streitet, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, der jedoch nicht zu einer Umkehr der Beweislast führt, sondern im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.2021 - KZR 19/20).
Rn. 107 Diese von den Parteien vorgelegten Gutachten stellen im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung ebenfalls - lediglich - Indizien für oder gegen einen Schaden dar (vgl. BGH KZR 19/20 Rn 63 - juris); ein Gericht kann sich aus solchen Gutachten ergebende Aspekte aufgrund von Einzelfallbesonderheiten als widerlegt ansehen, ohne dass für diese Bewertung gerichtsgutachterliche Unterstützung erforderlich wäre (vgl. instruktiv BGH KZR 19/20 Rn 37 und 43 sowie zum Ganzen auch Kammer, 8 O 4/18 Kart, Rn 3, 7 - juris und zustimmend dazu etwa Huttenlauch/Dengler/Voges, WuW 2022, 259, 262 sowie Schweitzer/Woeste, aaO.).
Insbesondere ist auch keinesfalls lebensnah, dass die Klägerin regelmäßig Verluste bezüglich der eigenen Marge hingenommen hat (vgl. zu vergleichbarem Parteivortrag auch BGH, Urt. v. 13.04.2021 - KZR 19/20- LKW II, Rn. 44 -juris), zumal das OLG Düsseldorf (…V -4 Kart 5/11 OWi, Rn. 26 - juris) sogar konkrete Ausführungen zu einer deutlichen Margenverlagerung zu Gunsten der Lebensmitteleinzelhändler machte.
Rn. 154 Die Situation ist insgesamt mit der durch den BGH in seiner Entscheidung "LKW II" (KZR 19/20, dort Rn 44, 50) geschilderten Situation vergleichbar, da aufgrund der geschilderten Preispflegekonzepte, von welchen die Klägerin nicht nur schon angesichts ihrer eigenen Diktion in der Korrespondenz wusste, sondern in welche sie sogar auch erkennbar eingebunden war, hier während des Kartellzeitraums eine klare Trennung zwischen den Marktstufen der Erzeuger und Händler gar nicht gegeben war.
Rn. 155 Damit war aber, ähnlich wie im Falle des BGH (KZR 19/20 Rn 50), die Klägerin ein Stück weit in die Vertriebsstruktur mit eingebunden, so dass es gerade nicht auf die - nachgelagerte! - Frage einer Kostenwälzung im Sinne der Entscheidung des BGH in Sachen S1 (KZR 75/10) ankommt, sondern vielmehr jedwede Preiserhöhung bereits als gleichsam so geplanter durchlaufender Posten anzusehen ist, der einen Schaden auf der Marktstufe der Handelsunternehmen gar nicht erst entstehen lässt.
Rn. 158 Schließlich kann auch nichts Abweichendes aus dem Umstand folgen, dass sich die Klägerin teilweise angebliche Forderungen ihrer Konzerngesellschaften vor dem Hintergrund einer möglichen Weiterwälzung von Schäden auf diese hat abtreten lassen, da die Klägerin und die ihr nachgeordneten Vertriebsgesellschaften ebenfalls als Einheit in der oben dargestellten Weise anzusehen sind (vgl. auch BGH KZR 19/20 - Rn. 50 und in diese Richtung auch bereits Kammer, 8 O 13/17 Kart = NZKart 2018, 382 ff. = WuW 2018, 644 und ferner Kersting, WuW 2019, 290, 298).
- OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11
Umfang der Akteneinsicht eines Drittbetroffenen in einem Bußgeldverfahren wegen …
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
Mit rechtskräftigem Urteil v. 10.02.2014 verhängte das OLG Düsseldorf (V -4 Kart 5/11 OWi) gegen die Beklagte als Rechtsnachfolgerin der D1 Kaffee GmbH wegen der Beteiligung am sog. Kaffeerösterkartell eine Geldbuße von 55 Mio EUR.Rn. 19 Die Klägerin behauptet, bereits die im Urteil OLG Düsseldorf (V - 4 Kart 5/11 OWi) bindend festgestellte Grundabsprache zwischen den vier beteiligten Kaffeeröstern als solche habe zu einer kartellbedingten Überhöhung der Einkaufspreise geführt.
In inhaltlicher Hinsicht betreffen diese etwa den Umstand, dass die klägerischen Gutachter den gesamten Kartellzeitraum ohne Differenzierung betrachten, obschon nach den Feststellungen des OLG Düsseldorf jedenfalls davon auszugehen ist, dass darin auch Zeiträume ohne Preisaufschlag enthalten sind, denn ausweislich der Entscheidungsgründe des Kartellsenates sind den Kartellanten nicht durchgängig wirtschaftliche Vorteile aus der Grundabsprache entstanden (OLG Düsseldorf, V-4 Kart 5/11 (OWi), - D1 - Rn. 538-juris).
Vielmehr war es ihnen demzufolge trotz der großen Marktabdeckung nicht einmal möglich, sämtliche festgestellten Versuche einer Preiserhöhung auch tatsächlich am Markt durchzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, V-4 Kart 5/11 (OWi) - D1 - Rn 529 - juris).
Vielmehr kam es zu mehreren Zeitpunkten im Kartellzeitraum tatsächlich zu Preissenkungen, so etwa im September 2000, im September 2003 und im März 2004 (s. OLG Düsseldorf, V-4 Kart 5/11 (OWi) - juris, Rn 210, 229, ferner Bußgeldbescheid E1 S. 15, 23, 24.).
Insbesondere ist auch keinesfalls lebensnah, dass die Klägerin regelmäßig Verluste bezüglich der eigenen Marge hingenommen hat (…vgl. zu vergleichbarem Parteivortrag auch BGH, Urt. v. 13.04.2021 - KZR 19/20- LKW II, Rn. 44 -juris), zumal das OLG Düsseldorf (V -4 Kart 5/11 OWi, Rn. 26 - juris) sogar konkrete Ausführungen zu einer deutlichen Margenverlagerung zu Gunsten der Lebensmitteleinzelhändler machte.
Dass die Absprachen der Kaffeeröster - und zwar unter Mitwirkung des Lebensmitteleinzelhandels - unmittelbar Auswirkungen auf die Verbraucherpreise hatten, belegen bereits die Feststellungen des OLG Düsseldorf (V-4 Kart 5/11 (OWi), Rn. 61 ff - juris; dort heißt es: "Beim Treffen des Gesprächskreises am 10. April 2003 im Hotel 1 in C... verständigten sich (…) auf eine Preisanhebung der Fabrikabgabepreise für Filterkaffee um durchschnittlich 0, 25 EUR je 500g in den Bruttopreislisten mit Wirkung zum 28. April bzw. 1. Mai 2003.
- LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
Rn. 97 In diese Würdigung kann jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - LKW II - juris; hierzu auch Kammer, Hinweisbeschluss v. 27.9.2021- 8 O 4/18 Kart und instruktiv Schweitzer/Woeste, NZKart 2021, 676).Rn. 107 Diese von den Parteien vorgelegten Gutachten stellen im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung ebenfalls - lediglich - Indizien für oder gegen einen Schaden dar (vgl. BGH KZR 19/20 Rn 63 - juris); ein Gericht kann sich aus solchen Gutachten ergebende Aspekte aufgrund von Einzelfallbesonderheiten als widerlegt ansehen, ohne dass für diese Bewertung gerichtsgutachterliche Unterstützung erforderlich wäre (vgl. instruktiv BGH KZR 19/20 Rn 37 und 43 sowie zum Ganzen auch Kammer, 8 O 4/18 Kart, Rn 3, 7 - juris und zustimmend dazu etwa Huttenlauch/Dengler/Voges, WuW 2022, 259, 262 sowie Schweitzer/Woeste, aaO.).
Rn. 143 Zum anderen führt es auch dazu, dass die von der Kammer verfolgte "Theory of no harm" (vgl. Hinweisbeschluss vom 27.09.2021, 8 O 4/18 [Kart] = WuW 2021, 727, 729) hier nicht durch die Klägerin fruchtbar gemacht werden kann.
- BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
Rn. 138 Zwar wird diese Frage im Kartellschadensersatz regelmäßig dem (nachträglichen) Vorteilsausgleich zugeordnet und nicht bereits der Frage der Schadensentstehung (BGH KZR 75/10 = BGHZ 190, 145, 162 - ORWI), doch ist diese Einordnung unter Wertungsgesichtspunkten vorzunehmen.Rn. 155 Damit war aber, ähnlich wie im Falle des BGH (KZR 19/20 Rn 50), die Klägerin ein Stück weit in die Vertriebsstruktur mit eingebunden, so dass es gerade nicht auf die - nachgelagerte! - Frage einer Kostenwälzung im Sinne der Entscheidung des BGH in Sachen S1 (KZR 75/10) ankommt, sondern vielmehr jedwede Preiserhöhung bereits als gleichsam so geplanter durchlaufender Posten anzusehen ist, der einen Schaden auf der Marktstufe der Handelsunternehmen gar nicht erst entstehen lässt.
- OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
Auf die Beschwerde einer der Beteiligten erging eine - im weiteren Verlauf aufgehobene - Entscheidung des OLG Düsseldorf v. 28.02.2018 (4 Kart 3/17 OWi - F1).Gesichert worden sei dies durch ein systematisches "Preistracking" (im Einzelnen: OLG Düsseldorf V-4 Kart 3/17 OWi - F1 - Rn. 55, 56).
- BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
Rn. 115 Den diesbezüglichen Feststellungen des OLG Düsseldorf kommt hier zwar keine Bindungswirkung iSd § 33 Abs. 4 GWB 2005 bzw. § 33b GWB zu, da es sich nicht um Feststellungen aus dem Tenor oder den tragenden Gründen handelt (vgl. dazu BGH KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 12 m.w.N - Lottoblock II sowie auch Bechtold/Bosch, GWB, § 33 Rn. 46 m.w.N.), sondern allein um Ausführungen zu den Wirkungen eines Verstoßes auf einzelne andere Marktteilnehmer, der Eintritt eines konkreten Schadens, dessen Höhe oder auch nur die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens (…Grave in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 100. Lieferung 11.2021, § 33b GWB, Rn. 25 ff;… Hauser/Haas, in: Stancke, Weidenbach, Lahme, Kartellrechtliche Schadensersatzklagen, 2. Aufl. 2021, S. 529;… vgl. auch OLG München, Urt. v. 21.02.2013 - "Fernsehvermarktung" U 5006/11 Kart -, Rn. 90, juris). - OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18
LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des …
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
Doch ist solchen Feststellungen jedenfalls indizielle Bedeutung beizumessen, zumal sich eine eigenständige rechtliche Würdigung durch das Gericht nicht in Widerspruch zu den Erwägungen setzen darf, die in einer gem. §§ 33 Abs. 4 GWB 2005 bzw. § 33 b GWB bindenden Entscheidung die Feststellung des Kartellrechtsverstoßes tragen (…Vgl. Immenga/Mestmäcker/Franck, 6. Aufl. 2020, GWB § 33b Rn. 27 unter Verweis auf OLG Düsseldorf 9.4.2014, Az. VI-U (Kart) 10/12; OLG Stuttgart, Urt. v. 04.04.2019, 2 U 101/18). - LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
Rn. 158 Schließlich kann auch nichts Abweichendes aus dem Umstand folgen, dass sich die Klägerin teilweise angebliche Forderungen ihrer Konzerngesellschaften vor dem Hintergrund einer möglichen Weiterwälzung von Schäden auf diese hat abtreten lassen, da die Klägerin und die ihr nachgeordneten Vertriebsgesellschaften ebenfalls als Einheit in der oben dargestellten Weise anzusehen sind (vgl. auch BGH KZR 19/20 - Rn. 50 und in diese Richtung auch bereits Kammer, 8 O 13/17 Kart = NZKart 2018, 382 ff. = WuW 2018, 644 und ferner Kersting, WuW 2019, 290, 298). - OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - U (Kart) 10/12
Lotto-Gesellschaft aufgrund vorsätzlichen Kartellverstoßes zu 11,5 Mio. Euro …
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
Doch ist solchen Feststellungen jedenfalls indizielle Bedeutung beizumessen, zumal sich eine eigenständige rechtliche Würdigung durch das Gericht nicht in Widerspruch zu den Erwägungen setzen darf, die in einer gem. §§ 33 Abs. 4 GWB 2005 bzw. § 33 b GWB bindenden Entscheidung die Feststellung des Kartellrechtsverstoßes tragen (Vgl. Immenga/Mestmäcker/Franck, 6. Aufl. 2020, GWB § 33b Rn. 27 unter Verweis auf OLG Düsseldorf 9.4.2014, Az. VI-U (Kart) 10/12;… OLG Stuttgart, Urt. v. 04.04.2019, 2 U 101/18). - OLG München, 21.02.2013 - U 5006/11
Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
Rn. 115 Den diesbezüglichen Feststellungen des OLG Düsseldorf kommt hier zwar keine Bindungswirkung iSd § 33 Abs. 4 GWB 2005 bzw. § 33b GWB zu, da es sich nicht um Feststellungen aus dem Tenor oder den tragenden Gründen handelt (…vgl. dazu BGH KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 12 m.w.N - Lottoblock II sowie auch Bechtold/Bosch, GWB, § 33 Rn. 46 m.w.N.), sondern allein um Ausführungen zu den Wirkungen eines Verstoßes auf einzelne andere Marktteilnehmer, der Eintritt eines konkreten Schadens, dessen Höhe oder auch nur die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens (…Grave in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 100. Lieferung 11.2021, § 33b GWB, Rn. 25 ff;… Hauser/Haas, in: Stancke, Weidenbach, Lahme, Kartellrechtliche Schadensersatzklagen, 2. Aufl. 2021, S. 529; vgl. auch OLG München, Urt. v. 21.02.2013 - "Fernsehvermarktung" U 5006/11 Kart -, Rn. 90, juris). - BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17
Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …
- OLG Düsseldorf - 6 U 6/22 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Berufungsrücknahme im Kaffeekartellverfahren gegen Kaffeeherstellerin
Damit ist das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 22.02.2022 (Az. 8 O 1/20 Kart) rechtskräftig.
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Rechtsprechung
| LG Dortmund, 22.06.2022 - 8 O 1/20 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
- LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
- LG Dortmund, 22.06.2022 - 8 O 1/20
- OLG Düsseldorf - 6 U 6/22 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (4)
- LG Dortmund, 30.08.2023 - 8 O 16/23 Rn. 62 In diese Würdigung kann damit jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt (BGH 13.4.2021, KZR 19/20, Rn 64, juris - LKW II; hierzu auch LG Dortmund, 27.9.2021, 8 O 4/18 [Kart], juris - LKW-Kartell sowie LG Dortmund, 22.6.2022, 8 O 1/20 [Kart], Rn. 91 ff., juris - Kaffeerösterkartell und instruktiv Schweitzer/Woeste, NZKart 2021, 676) bzw. hier im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubhaft gemacht worden ist.
- LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15 Rn. 92 In diese Würdigung kann jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - LKW II - juris; hierzu auch Kammer, Hinweisbeschluss v. 27.9.2021 - 8 O 4/18 Kart sowie Kammer, Urteil vom 22. Juni 2022 - 8 O 1/20 (Kart) -, Rn. 91 - 93, juris und instruktiv Schweitzer/Woeste, NZKart 2021, 676).
Rn. 98 Zwar sind vorliegend eine Reihe von regelmäßig für einen Schaden im Sinne einer kartellbedingten Preiserhöhung sprechende Indizien gegeben, (…vgl. zu tauglichen Indizien etwa Coppik/Heimeshoff, Praxis der Kartellschadensermittlung, S. 67 ff, 75 m.w.N., Hellmann/Schliffke, WUW 2021, WUW 1373601, S. 7 f., sowie Bayer/Rinnen/Wandschneider, NZKart 2021, 407 ff. sowie Kammer, Urteil vom 22. Juni 2022 - 8 O 1/20 (Kart) -, Rn. 97, juris), die zur Stützung des Erfahrungssatzes dienen können.
- LG Stuttgart, 16.09.2025 - 51 O 191/23 Rn. 22 Außerdem liege hier wie in einer Entscheidung des LG Dortmund (Urt. v. 22.06.2022, Az. 8 O 1/20) angenommen die atypische Konstellation einer Absprache zwischen verschiedenen Marktstufen vor, weshalb der Erfahrungssatz, dass der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist, überlagert werde.
Rn. 63 (aaa) Grundsätzlich kann, wie in der von Beklagtenseite zitierten Entscheidung des LG Dortmund (LG Dortmund, Urt. v. 22.06.2022 - 8 O 1/20) im Falle eines Kartells eine derart atypische Situation vorliegen, dass die für einen Schaden sprechende tatsächliche Vermutung im Ergebnis nicht durchgreift.
- LG Dortmund, 27.09.2023 - 8 O 34/22 Die Feststellung des Schadenseintritts ist nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 ZPO zu treffen, weshalb für die richterliche Überzeugungsbildung eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit der Schadensentstehung ausreicht (BGH KZR 19/20, Rn 64 - LKW II - juris;… KZR 24/17 - Schiene II Rn. 35 - juris m.w.N.; LG Dortmund, Urteil vom 22. Juni 2022 - 8 O 1/20 (Kart) -, Rn. 92 - 93, juris).
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