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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18 Kart.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4354
LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18 Kart. (https://dejure.org/2019,4354)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27.02.2019 - 8 O 19/18 Kart. (https://dejure.org/2019,4354)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 8 O 19/18 Kart. (https://dejure.org/2019,4354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches …

    Auszug aus LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Rn. 84 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich formuliert sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bliebe, was dem Beklagten verboten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH…, Urteil vom 20.06.2013 - I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 12 - Restwertbörse II m.w.N.; ferner BGH, KZR 87/13, Rn. 23 - juris und Kammer, 8 O 10/18 Kart.).

    Davon ist im Regelfall insbesondere auszugehen, wenn über die Bedeutung des an sich auslegungsbedürftigen Begriffs zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen (BGH, KZR 87/13, Rn. 23 - juris).

    Jedenfalls über einen gewissen Zeitraum kann einem vertragswidrigen Verhalten bei der Interessenabwägung eine entscheidende Bedeutung zukommen (vgl. BGH, KZR 87/13, juris).

    Rn. 122 Schließlich führt aber auch eine Interessenabwägung unter dem Gesichtspunkt einer möglichen unbilligen Behinderung (vgl. BGH, KZR 87/13, Rn. 59 f - juris) zu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

    Auszug aus LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Ob die Behinderung unbillig ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes zu orientieren hat (BGH KZR 41/14, Juris).

    Rn. 120 Zwar kann der Abbruch die Lieferbeziehung durch ein marktbeherrschendes oder marktmächtiges Unternehmen dann unbillig sein, wenn keine angemessene Umstellungsfrist gewährt wird (BGH-KZR 41/14, juris;… OLG Dresden, a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Auszug aus LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Soweit der Kartellsenat des OLG Düsseldorf in seiner Berufungsentscheidung zur erstinstanzlichen Entscheidung der Kammer im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens Bedenken geäußert hat, weil der Antrag seinerzeit auf die "gegenwärtig gültigen Preise und Konditionen" (so wie hier im Ausgangsklageantrag) Bezug nehme, diese sich aber weder aus dem Klägervortrag noch aus dem sonstigen Akteninhalt einschließlich der Anlagen ergäben (vgl. OLG Düsseldorf, VI U Kart. 7/18), ist nun - anders als im dortigen Verfahren - der Antrag insoweit geändert, als das anstelle des genannten Passus nunmehr auf die "jeweils aktuell gültigen Preise und Konditionen" Bezug genommen wird und insoweit auch die derzeit gültigen Preise im hiesigen Verfahren angesichts der Anlagen zum Protokoll mitgeteilt worden sind (vgl. Blatt 428/429 der Gerichtsakte).

    Denn angesichts gerade dieser personellen Verflechtungen zwischen den beteiligten Unternehmen - insoweit wird auf die Darlegungen der Beklagten in der Klageerwiderung, die durch die Klägerin nicht in Abrede gestellt worden sind, Bezug genommen - ist es unerheblich, dass das treuwidrige Verhalten damals nicht von der Klägerin selber, sondern von einer anderen Konzerngesellschaft ausgegangen ist, indem die dort in Rede stehende Preiserhöhung widerrechtlich erzwungen worden war (vgl. schon OLG Düsseldorf, VI-U Kart. 7/18, Seite 42 des Umdrucks).

  • KAGH, 08.10.2018 - B 3/18
    Auszug aus LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Zwischenzeitlich hat das OLG Dresden (Urteil vom 07.11.2018, Az.: U 3/18 Kart) die Berechtigung der Anfechtung dieses Eckpunkte-Papiers im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zwischen der F und der hiesigen Bekl zu 1. Festgestellt (zu den Einzelheiten Anlage B 92).

    Dies ist in diversen Entscheidungen, u.a. in den oben genannten einstweiligen Verfügungsverfahren des Landgerichts Braunschweig, aber im Ergebnis auch in dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (OLG Dresden, U 3/18 Kart vom 07. November 2018, S. 5 ff. des Umdrucks; Anlage B92) festgestellt worden.

  • BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17

    Hochzeitsrabatte - Edeka durfte keine Lieferantenrabatte fordern

    Auszug aus LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Dies ist durch den BGH selber in seiner Entscheidung "Hochzeitsrabatte" (Urt. v. 23.01.18, KVR 3/17 = NZKart 2018, 136, Rn. 46 ff.) noch mit dem Bild einer Asymmetrie der wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Unternehmen näher verdeutlicht worden.
  • RG, 22.09.1917 - V 114/17
    Auszug aus LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    An einer solchen fehlt es aber bereits, wie schon das Landgericht Hannover (18 O 114/17, vgl. Anlage B37) ausgeführt hat.
  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Rn. 84 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich formuliert sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bliebe, was dem Beklagten verboten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2013 - I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 12 - Restwertbörse II m.w.N.;… ferner BGH, KZR 87/13, Rn. 23 - juris und Kammer, 8 O 10/18 Kart.).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Auszug aus LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Rn. 21 Diese Zurückweisung der Anträge hatte im Ergebnis ausweislich des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: VI-U (Kart) 7/18; vgl. Anlage B 84) Bestand.
  • LG Braunschweig, 12.08.2016 - 21 O 1590/16

    Einstweilige Verfügungen im VW-Zulieferer-Streit

    Auszug aus LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Die betroffenen Gesellschaften der W-Gruppe erwirkten daraufhin vor dem Landgericht Braunschweig zwei einstweilige Verfügungen, gerichtet auf die weitere Belieferung durch F und D (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12.08.2016, 21 O 1578/16, Anlage B 26 sowie Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 12.08.2016, 21 O 1590/16, Anlage B 27).
  • OLG Hamm, 24.09.2009 - 4 U 104/09

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich einer Abmahnung

    Auszug aus LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Es entspricht obergerichtlicher Rechtsprechung, dass das ursprünglich bestehende Feststellungsinteresse einer negativen Feststellungsklage entfallen kann, wenn nachträglich eine vorrangige Leistungsklage erhoben worden ist, soweit diese ohne Zustimmung der insoweit Beklagten nicht mehr zurückgenommen werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2009, 4 U 104/09).
  • OLG Brandenburg, 01.08.2007 - 3 U 109/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Leistungsklage aus dem selben …

  • LG Braunschweig, 12.08.2016 - 21 O 1578/16

    Begründetheit des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich …

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