Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 06.12.1991 - 8 O 420/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Eherecht; keine Gesamtgläubigerschaft der Ehegatten bei Steuererstattung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 646
- FamRZ 1992, 680
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1229/10 Diesbezüglich bestehen lediglich bestimmte Tilgungsvermutungen für die Vorauszahlungen, die aber an der Qualität als Einzelansprüche nichts ändern (Bundesfinanzhof…, Beschluss vom 10. Juli 2008 - VII B 194/07 - (juris Rdnr. 7): Teilgläubiger; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15. Dezember 2000 - 1 K 85/00 - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 6. Dezember 1991 - 8 O 420/91 - (beide juris)).
- OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02
Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung durch einen …
Hinsichtlich eines Steuerrückzahlungsanspruchs sind gemeinsam veranlagte Eheleute nicht Gesamtgläubiger (i. S. von § 428 BGB ) des Finanzamtes, so dass nach erfolgter Steuerrückzahlung auch kein Gesamtgläubigerausgleich unter den Eheleuten stattfindet (LG Stuttgart NJW-RR 1992, 646, 647 [LG Stuttgart 06.12.1991 - 8 O 420/91] ; LG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1333). - LG Köln, 04.08.2003 - 9 S 150/03 Insbesondere folgt die Gesamtgläubigerschaft nicht aus der Vorschrift des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG, wonach die Auszahlung an einen Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten wirkt; diese Vorschrift dient allein der Verwaltungsvereinfachung, schafft aber kein Forderungsrecht für den einen oder anderen Ehegatten (vgl. LG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1333 ff., LG Stuttgart, NJW-RR 1992, 646 ff., Hessisches FG, EFG 1977, 544 f., FG Rheinland-Pfalz, EFG 1988, 336 ff., FG Köln EFG 1989, 351 f., sowie zum Ganzen Noack, in: Staudinger, BGB §§ 397-432, 13. Bearbeitung 1999, § 428 Rn. 69 f. mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
dejure.org
Übersicht LG Stuttgart
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.