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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 06.12.1991 - 8 O 420/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4583
LG Stuttgart, 06.12.1991 - 8 O 420/91 (https://dejure.org/1991,4583)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 06.12.1991 - 8 O 420/91 (https://dejure.org/1991,4583)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Dezember 1991 - 8 O 420/91 (https://dejure.org/1991,4583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Eherecht; keine Gesamtgläubigerschaft der Ehegatten bei Steuererstattung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 646
  • FamRZ 1992, 680
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1229/10
    Diesbezüglich bestehen lediglich bestimmte Tilgungsvermutungen für die Vorauszahlungen, die aber an der Qualität als Einzelansprüche nichts ändern (Bundesfinanzhof…, Beschluss vom 10. Juli 2008 - VII B 194/07 - (juris Rdnr. 7): Teilgläubiger; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15. Dezember 2000 - 1 K 85/00 - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 6. Dezember 1991 - 8 O 420/91 - (beide juris)).
  • OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02

    Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung durch einen …

    Hinsichtlich eines Steuerrückzahlungsanspruchs sind gemeinsam veranlagte Eheleute nicht Gesamtgläubiger (i. S. von § 428 BGB ) des Finanzamtes, so dass nach erfolgter Steuerrückzahlung auch kein Gesamtgläubigerausgleich unter den Eheleuten stattfindet (LG Stuttgart NJW-RR 1992, 646, 647 [LG Stuttgart 06.12.1991 - 8 O 420/91] ; LG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1333).
  • LG Köln, 04.08.2003 - 9 S 150/03
    Insbesondere folgt die Gesamtgläubigerschaft nicht aus der Vorschrift des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG, wonach die Auszahlung an einen Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten wirkt; diese Vorschrift dient allein der Verwaltungsvereinfachung, schafft aber kein Forderungsrecht für den einen oder anderen Ehegatten (vgl. LG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1333 ff., LG Stuttgart, NJW-RR 1992, 646 ff., Hessisches FG, EFG 1977, 544 f., FG Rheinland-Pfalz, EFG 1988, 336 ff., FG Köln EFG 1989, 351 f., sowie zum Ganzen Noack, in: Staudinger, BGB §§ 397-432, 13. Bearbeitung 1999, § 428 Rn. 69 f. mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
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