Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06 |
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§ 8 Abs. 4 BestattG; § 9 Abs. 2 S. 4 BestattG
Befugnis einer Behörde zur Beisetzung einer Urne vor Ablauf der Monatsfrist des § 9 Abs. 2 S. 4 Bestattungsgesetz (BestattG) ohne vorherige Aufforderung zur Beisetzung gegenüber den Bestattungspflichtigen - Judicialis
BestattG § 10; ; BestattG § 12; ; BestattG § 8; ; BestattG § 9 Abs. 2; ; BGB § 1360a Abs. 4; ; Nds SOG § 64; ; Nds SOG § 66; ; Nds SOG § 70
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befugnis einer Behörde zur Beisetzung einer Urne vor Ablauf der Monatsfrist des § 9 Abs. 2 S. 4 Bestattungsgesetz (BestattG) ohne vorherige Aufforderung zur Beisetzung gegenüber den Bestattungspflichtigen
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 20.07.2006 - 5 A 99/06
- OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03
Voraussetzungen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
2004, 221 = NVwZ-RR 2004, 777, sowie für Kostenersatz nach Brandeinsätzen das Urt. v. 28.10.1998 - 13 L 4468/96 -, Nds. VBl. - OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05
Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
Dass es hierauf für die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG nicht ankommt, hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 13.7.2005 - 8 PA 37/05 - sowie v. 19.5.2003 - 8 ME 76/03 -) ebenfalls zu Recht ausgeführt. - OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03
Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
Dass es hierauf für die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG nicht ankommt, hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 13.7.2005 - 8 PA 37/05 - sowie v. 19.5.2003 - 8 ME 76/03 -) ebenfalls zu Recht ausgeführt.
- OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 13 L 4668/96
Rechtsgrundlage; Leistungsbescheid; Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
1999, 277 = NVwZ-RR 1999, 741). - OVG Niedersachsen, 21.03.1994 - 8 L 1854/92
Niedersachsen; Gewohnheitsrecht; Pflicht zur Bestattung auf kommunalen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
Der Bestattungspflichtige war darüber hinaus bis zum Jahresende 2005 gewohnheitsrechtlich (vgl. Senatsurt. v. 21.3.1994 - 8 L 1854/92 -, OVGE 44, 483 = u.a. Nds. VBl. 1994, 40 = NStN 1994, 219) - und ist dies nunmehr nach der ausdrücklichen Regelung des § 12 Abs. 5 Satz 1 BestattG kraft Gesetzes - grundsätzlich verpflichtet, die Urne mit der Asche auf einem Friedhof beizusetzen. - OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 8 LA 89/03
Androhung; Bestattung; Einäscherung; Ersatzvornahme; Gefahr; Kosten; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06
Für die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang eine von der Ordnungsbehörde an Stelle des vorrangig Bestattungspflichtigen in Auftrag gegebene Feuerbestattung rechtmäßig war, also ein Kostenerstattungsanspruch bestand, war nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. neben dem o.a. Senatsbeschl. v. 26.9.2005 die weiteren Beschl. v. 24.8.2005 - 8 PA 246/04 - und v. 11.7.2003 - 8 LA 89/03 -) zwischen den beiden Teilschritten der Feuerbestattung zu unterscheiden, nämlich der Einäscherung der Leiche mit Aufnahme der Asche in die Urne einerseits und der sich anschließenden Beisetzung der Urne andererseits.
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14
Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten
Rn. 69 Auch die ausschließlich zivilrechtliche Frage danach, ob der Verstorbene in der Vergangenheit einer bestehenden Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, spielt in diesem Zusammenhang keine ausschlaggebende Rolle (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.06.2008, BayVBl. 2009, 537; OVG Saarlouis, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2004, VBlBW 2005, 141;… Verwaltungsgericht Chemnitz, Urt. v. 30.07.2008 - 1 K 1629/04 - Verwaltungsgericht Gießen, Urt. v. 05.04.2000, NVwZ-RR 2000, 795;… Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urt. v. 10.07.2001 - 11 K 2827/00-; Repkewitz, VBlBW 2010, 228 ; BVerwG, Beschl. v. 19.08.1994, NVwZ-RR 1995, 283), denn dies ist kein so gravierendes Erlebnis, dass die Bestattung von dem Betroffenen emotional nicht geleistet werden könnte. - VG Lüneburg, 27.11.2025 - 2 A 51/23
Prozesskostenhilfe bei Bestattungskosten: Wann Aussicht auf Erfolg besteht
Dem liegt zugrunde, dass nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, juris Rn. 7, m.w.N.) rechtlich zwischen den beiden Teilschritten einer Feuerbestattung zu differenzieren ist, nämlich zwischen der Einäscherung der Leiche mit Aufnahme der Asche in die Urne einerseits (1.) und der sich anschließenden Beisetzung der Urne andererseits (2.).Besonders eilbedürftig ist aus hygienischen Gründen lediglich der erste der beiden Teilschritte einer Feuerbestattung, nämlich die Einäscherung der Leiche (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, juris Rn. 7).
Im Gegensatz nämlich zur kurzen Frist des § 9 Abs. 2 Satz 1 NBestattG, der insbesondere die Gründe des Gesundheitsschutzes berücksichtigt, weshalb eine übermäßige Überschreitung der Frist stets verhindert werden muss, ist im Rahmen von § 9 Abs. 2 Satz 4 NBestattG mangels hygienischer oder gesundheitsschädlicher Bedenken für die Beisetzung von Urnen vielmehr eine längere Frist vertretbar (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, juris Rn. 8 ff.;… VG Lüneburg, Urt. v. 12. Juni 2017 - 5 A 144/16 -, juris Rn. 32;… Barthel, Bestattungsgesetz Niedersachsen, 4. Aufl. 2018, S. 163).
Die Erbenstellung ist unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Pflicht der Angehörigen, für die Bestattung zu sorgen und, sofern diese von der Behörde veranlasst werden muss, für die Kosten aufzukommen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 3.5.2021 - 10 LA 233/20 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 5.4.2019 - 10 PA 350/18 - juris, Rn. 9;… VG Lüneburg Urt. v. 12.6.2017 - 5 A 144/16 -, BeckRS 2017, 114740 Rn. 37).
Frühestens zu diesem Zeitpunkt hätte eine gegenwärtige Gefahr i.S.d. § 64 Abs. 2, § 2 Nr. 2 NPOG bestehen können (vgl. zur Eilbedürftigkeit von Urnenbeisetzungen auch bereits Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, juris Rn. 8) Schließlich fehlt es mit Blick auf § 8 Abs. 4 Satz 1 NBestattG zum Zeitpunkt der Urnenbestattung nach Auffassung der Kammer - anders als hinsichtlich der Einäscherung der Leiche selbst - an der subsidiären Bestattungspflicht der Beklagten.
Dabei ist allerdings - wie bereits ausgeführt - klar zwischen den zwei verschiedenen Stufen einer Feuerbestattung unter Heranziehung der jeweiligen zu schützenden Rechtsgüter und potenziellen (gesundheitlichen) Gefahren zu differenzieren (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06, juris).
Vielmehr besteht regelmäßig hinreichend Zeit und Gelegenheit, dem vorrangig Bestattungspflichtigen nach erfolgter Einäscherung aufzugeben, die Beisetzung der Urne innerhalb der Monatsfrist des § 9 Abs. 2 Satz 4 NBestattG selbst vornehmen zu lassen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, juris Rn. 9 f.).
So kann der - aus Sicht der Behörde - vorrangig Bestattungspflichtige nur dann vorab verwaltungsgerichtlich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes klären lassen, ob er tatsächlich die Urnenbeisetzung zu veranlassen und zu zahlen hat, wenn die Ordnungsbehörde mit einer Ersatzvornahme zumindest bis zum Ablauf der sich aus § 9 Abs. 2 Satz 4 NBestattG ergebenden Monatsfrist wartet (so Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, juris Rn. 10).
Die den Betrag der Einäscherung übersteigenden Kosten der Urnenbeisetzung kann die Beklagte auch nicht aus einem anderen Rechtsgrund (etwa nach den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB; vgl. insoweit: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, juris Rn. 14) von dem Kläger erstattet verlangen.
- OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 238/10
Begründung einer subsidiären eigenen Bestattungspflicht der für den Sterbeort …
Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach die Heranziehung der primär gesetzlich Bestattungspflichtigen zu den Kosten einer durch die Gemeinde veranlassten Bestattung stets eine (rechtmäßige) zwangsweise Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten im Wege der Ersatzvornahme voraussetzt (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 30.7.2010 - 8 PA 151/10 - v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, NdsVBl. 2007, 106, 107 jeweils m.w.N.), nicht mehr fest.Erfüllen die nach § 8 Abs. 3 NBestattG primär Pflichtigen die ihnen obliegende, gegebenenfalls durch einen auf § 11 Nds. SOG gestützten (Grund-)Verwaltungsakt zu konkretisierende gesetzliche Bestattungspflicht nicht, kann die zuständige Gemeinde etwa im Wege der Ersatzvornahme nach §§ 64, 66 Nds. SOG die Bestattung veranlassen und von den primär Bestattungspflichtigen dann auf der Grundlage des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG die Erstattung entstandener Kosten verlangen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.11.2006, a.a.O.).
Dass der Gesetzgeber mit den Regelungen in § 8 Abs. 4 NBestattG diese generell eröffnete Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung ordnungsrechtlicher Pflichten der Bestattungspflichtigen beschränken und die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde auf die Erfüllung einer zwar subsidiären, aber eigenen Bestattungspflicht verweisen wollte, kann weder dem Wortlaut oder der Systematik des Gesetzes noch den Gesetzesmaterialien entnommen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 21.11.2006, a.a.O.;… Barthel, Nds. Bestattungsgesetz, 2. Aufl., § 8 Anm. 4.3;… a.A. Horn, Nds. Bestattungsgesetz, 2. Aufl., § 8 Anm. 6.a.; ders., Die Bestattungspflicht nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz, in: NdsVBl. 2007, 321, 325).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14
Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten
Rn. 51 Auch die ausschließlich zivilrechtliche Frage danach, ob der Verstorbene in der Vergangenheit einer bestehenden Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, spielt in diesem Zusammenhang keine ausschlaggebende Rolle (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.06.2008, BayVBl. 2009, 537; OVG Saarlouis, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2004, VBlBW 2005, 141;… Verwaltungsgericht Chemnitz, Urt. v. 30.07.2008 - 1 K 1629/04 - Verwaltungsgericht Gießen, Urt. v. 05.04.2000, NVwZ-RR 2000, 795;… Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urt. v. 10.07.2001 - 11 K 2827/00-; Repkewitz, VBlBW 2010, 228 ; BVerwG, Beschl. v. 19.08.1994, NVwZ-RR 1995, 283), denn dies ist kein so gravierendes Erlebnis, dass die Bestattung von dem Betroffenen emotional nicht geleistet werden könnte. - OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2026 - 4 L 37/25
Zur Vornahme des Sofortvollzugs nach § 53 Abs. 2 SOG LSA im Rahmen einer …
Rn. 19 Eine Urnenbeisetzung, d.h. die Überführung der Urne zum Friedhof und deren Beisetzung, ist im Regelfall nicht so eilbedürftig, dass die Ordnungsbehörde sie dem Bestattungspflichtigen gegenüber nicht im gestreckten Vollstreckungsverfahren durchsetzen könnte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5. September 2022 - 19 E 322/22 -, juris, Rdnr. 8; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 -, juris, Rdnr. 9 ff.; VG Düsseldorf…, Urteil vom 29. März 2010 - 23 K 2976/09 -, juris, Rdnr. 33 ff.; VG Köln…, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 K 1361/11 -, juris, Rdnr. 39 ff.).Darüber hinaus bliebe das Interesse des Betroffenen unberücksichtigt, die geforderten Maßnahmen gegebenenfalls kostengünstiger als die anordnende Behörde durchzuführen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 -, juris, Rdnr. 10; vgl. auch VG Braunschweig…, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 335/07 -, juris, Rdnr. 30) und dem Betroffenen wären Rechtsschutzmöglichkeiten abgeschnitten (vgl. VG Braunschweig…, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 335/07 -, juris, Rdnr. 30).
Rn. 22 Die Erwägungen in dem Beschluss des Senats vom 15. Januar 2010 (- 4 L 464/08 -, juris) bezogen sich - wie sich aus dem zugrundeliegenden Sachverhalt und dem ausdrücklichen Verweis auf eine "Notbestattung" ergibt - auf eine anderen Fristen unterworfene Erdbestattung oder Einäscherung (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 1. Juni 2023 - 19 B 541/23 -, juris, Rdnr. 5 f., m.w.N.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 -, juris, Rdnr. 8, 12).
Die Regelungen des BestattG LSA i.V.m. den §§ 53 ff. SOG LSA sind insoweit als abschließende Spezialregelungen anzusehen, die einen Rückgriff auf Ansprüche aus dem Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließen (so auch für vergleichbare Landesregelungen OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 -, juris, Rdnr. 14; VG Bremen…, Urteil vom 10. November 2017 - 2 K 300/16 -, juris, Rdnr. 24).
- VG Halle, 08.08.2008 - 2 A 505/06
Heranziehung zu Bestattungskosten nach durchgeführter Ersatzvornahme; …
Dass die Vergabe eines einheitlichen Bestattungsauftrag für die Beklagte weniger aufwändig war und der geübten Praxis der Ordnungsbehörden im Landkreis entspricht, befreit sie aber nicht von der Einhaltung der Vollstreckungsbestimmungen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, Nds. VBl. 2007, 106).Es ist nicht auszuschließen, dass er etwa aus Kostengründen oder aus anderen Motiven heraus beschließt, seiner Bestattungspflicht nunmehr zumindest teilweise nachzukommen (Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2006, a.a.O.).
Überdies kann der vorrangig Bestattungspflichtige nur dann vorab verwaltungsgerichtlich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes prüfen lassen, ob er tatsächlich die Beseitigung der Urne zu veranlassen und zu zahlen hat (Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2006, a.a.O.).
Die Regelungen des § 14 BestattG i.V.m. §§ 53 ff. SOG LSA sind insoweit als abschließende Sonderegelung anzusehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2006, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 19 A 2635/11
Verteilung der Kosten einer Bestattung in Form einer Einäscherung unter …
Rn. 37 Gegen das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr bereits unmittelbar nach Ablauf der Bestattungsfrist auch Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 -, juris, Rdn. 9, 13; VG Köln, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 K 1361/11 -, juris, Rdn. 41; VG Düsseldorf, Urteil vom 29. März 2010 - 23 K 2976/09 -, juris, Rdn. 33; VG Aachen, Urteil vom 20. August 2007 - 6 K 1554/06 -, juris, Rdn. 25. - OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2010 - 4 L 464/08
Zu den Voraussetzungen einer Ersatzvornahme bei einer Notbestattung
Insoweit hätte die Beklagte den Kläger zumindest mündlich unter Hinweis auf die Ersatzvornahme auffordern müssen, seiner Bestattungspflicht nachzukommen (NdsOVG, Beschl. v. 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, zit. nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2017 - 19 E 111/17
Bestattungspflicht der Gemeinde; Erfolglosigkeit aller zumutbaren Maßnahmen zu …
Rn. 11 OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2015 - 19 A 2635/11 -, juris, Rn. 31 (für eine satzungsrechtliche Beisetzungsfrist von 4 Wochen aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 13 Abs. 3 Satz 2 BestG NRW); Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 -, NdsVBl. - VG Düsseldorf, 04.02.2013 - 23 K 3881/11
Verordnungsermächtigung unbillige Härte Eilbedürftigkeit Urnenbeisetzung
Rn. 30 vgl. VG Aachen, Urteil vom 20.8.2007 a.a.O; VG Köln, Urteil vom 30.05.2012 - 9 K 1361/11 - in juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.11.2006 - 8 PA 118/06 -, in juris. - VG Köln, 20.03.2009 - 27 K 5617/07
Verpflichtung zur Bestattung eines Elternteils durch das Kind; Übernahme von …
- OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 LA 131/06
Angehöriger; Ausnahme; Ausnahmefall; Bestattung; Bestattungskosten; …
- VG Köln, 30.05.2012 - 9 K 1361/11
Übergang in das sog. gestreckte Verfahren nach erfolgter Einäscherung des …
- VG Braunschweig, 29.10.2008 - 2 A 349/07
Ersatzvornahme bei Sanierung eines Wehrs; Ersatzvornahme; Geschäftsführung ohne …
- VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05
Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen …
- VG Braunschweig, 11.02.2009 - 2 A 335/07
Ersatzvornahme; Kostenerstattung; Sofortvollzug; Vorausleistung; Vorauszahlung
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 - 7 A 10757/20
Anforderungen an eine (formelle) Beschwer des Rechtsmittelführers; Notwendigkeit …
- VG Köln, 31.08.2009 - 27 K 5075/07
Anspruch der Ordnungsbehörde auf Ersatz von Bestattungskosten gegenüber …
- VG Düsseldorf, 31.10.2014 - 23 K 1479/14
Erstattung von Beerdigungskosten durch den Angehörigen als unbillige Härte; …
- VG Düsseldorf, 29.03.2010 - 23 K 2976/09
Eilbedürftigkeit Urnenbeisetzung
- VG Köln, 20.03.2009 - 27 K 183/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2013 - 19 A 2635/11
Notwendigkeit der Kosten der Einäscherung oder anschließenden Urnenbeisetzung …
- VG Düsseldorf, 04.02.2013 - 23 K 7521/11
Verordnugnsermächtigung unbillige Härte Eilbedürftigkeit Urnenbeisetzung
- VG Oldenburg, 01.07.2009 - 5 A 639/09
Bestattung; Bestattungspflicht; Bestattungskosten; Ersatzvornahme
- VG Düsseldorf, 23.05.2013 - 23 K 4592/12
Rechtmäßigkeit der Durchführung einer gegenüber der Erdbestattung teureren …
- VG Köln, 20.03.2009 - 27 K 2642/08
- OVG Niedersachsen, 02.07.2010 - 11 LA 170/10
Vergütungsanspruch der einer Schuldnerberatung mit eigener Rechtspersönlichkeit …
- VG Aachen, 20.08.2007 - 6 K 1554/06
Inanspruchnahme eines Sohnes für die Kosten der Bestattung seines Vaters; …
- VG Düsseldorf, 04.03.2013 - 23 K 4915/12
Verordnungsermächtigung unbillige Härte Eilbedürftigkeit Urnenbeisetzung
- VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6027/12
Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Friedhofsgebühr
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