Rechtsprechung
| OVG Saarland, 31.08.1994 - 8 R 21/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rundfunkgebühren; Verjährung; Gläubiger; Verjährungsbeginn; Jahreswechsel; Entstehung des Anspruchs
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 26.11.1991 - 5 K 114/90
- OVG Saarland, 31.08.1994 - 8 R 21/92
Wird zitiert von ... (5)
- VG Ansbach, 17.07.2009 - AN 5 K 09.00371
Rundfunkgebühren sind Schickschuld; Verjährung von Rundfunkgebühren; keine …
Dabei begann die Verjährungsfrist gemäß §§ 197, 201 BGB a.F. mit Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem die Rundfunkgebühr entstanden ist, auch wenn die Rundfunkanstalt keine Kenntnis davon hatte, dass Geräte zum Empfang bereitgehalten wurden (BayVGH, U. v. 03.07.1996, NVwZ-RR 1997, 230; OVG Saarland, U. v. 31.08.1994, 8 R 21/92 - Juris -).Die von den Klägerbevollmächtigten im Schriftsatz vom 11. Februar 2008 und damit vor Erlass des angefochtenen Bescheides vom 4. April 2008 erhobene Einrede der Verjährung verstößt nicht gegen das Verbot unzulässiger Rechtsausübung (…BayVGH, U. v. 03.07.1996, a.a.O.; OVG Saarland, U. v. 31.08.1994, a.a.O.), da der Kläger jedenfalls bis November 2007 unter seiner Anschrift …str.
- VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06
Rundfunkgebühr; maßgebliche Verjährungsfrist; Einredeausschluss wegen …
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung zum bisherigen Recht begann die Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen in vier Jahren nach § 4 Abs. 3 bzw. 4 RGebStV a.F. in entsprechender Anwendung der §§ 198, 201 BGB a.F. ohne Verweisung auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also auch unabhängig von der Kenntniserlangung der Rundfunkanstalt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 -, ESVGH 43, 262; OVG Saarland, Urteil vom 31.08.1994 - 8 R 21/92 -). - VG Sigmaringen, 22.01.2004 - 6 K 2524/02
Rundfunkgebührenpflicht des Arbeitgebers für mitarbeitereigene Geräte
Es spricht jedoch vieles dafür, dass die Verjährungsfrist entgegen der Auffassung der Beklagten in entsprechender Anwendung der allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Rechts mit Ablauf des Kalenderjahres zu laufen beginnt, in dem die Rundfunkgebühr - für die vorliegende Betrachtung unterstellt - entstanden ist, auch wenn die Rundfunkanstalt keine Kenntnis davon hatte, dass Geräte zum Empfang bereit gehalten wurden (vgl. nur VGH München, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; OVG Saarland, Urteil vom 31.08.1994 - 8 R 21/92 - Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 -, NVwZ-RR 1994, 129), und dass sie erst durch den Erlass des angefochtenen Gebührenbescheides, nicht aber durch vorangehende Zahlungsaufforderungen unterbrochen wird. - VG Göttingen, 22.03.2005 - 2 A 38/05
Anmeldung; Beweiswert; Beweiszeichen; Gerät; Indizwert; Rundfunkgebühr; …
Vielmehr muss zum objektiven Verstoß ein subjektiver hinzukommen (so zutreffend OVG Saarland, Urteil vom 31.08.1994 - 8 R 21/92 -). - VG Göttingen, 20.11.2006 - 2 A 179/06
Anspruch; Ausübung; Beginn; Einrede; Ende; Erkennbarkeit; Fahrzeug; Gebühr; …
Vielmehr muss zum objektiven Verstoß ein subjektiver hinzukommen (so zutreffend OVG Saarland, Urteil vom 31.08.1994 - 8 R 21/92 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".