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Rechtsprechung
   BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4488
BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84 (https://dejure.org/1986,4488)
BSG, Entscheidung vom 12.06.1986 - 8 RK 61/84 (https://dejure.org/1986,4488)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 8 RK 61/84 (https://dejure.org/1986,4488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsstreit - Beiladung des Versicherten - Krankenkasse - Sozialhilfeträger

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1166
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84
    Der Senat weicht damit nicht von dem Urteil des BSG vom 24. Mai 1984 97/83 (BSGE 57, 15) ab.

    der 7. Senat die Beiladüâ- g des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen der klagenden Krankenkasse und der beklagten Bundesanstalt für Arbeit nicht für notwendig angesehen, weil das Bestehen eines Anspruchs des Versicherten auf Arbeitslosengeld lediglich eine vorfrage sei (BSGE 57, 15, 19) und es für die Annahme eines Falles der notwendigen ßeiladung nicht genüge, daß die Gerichtsentscheidung gegebenenfalls Vorfragen behandele, die frühere oder derzeitige RechtsbeziehungEURn des Versicherten beträfen (BSGE 57, 15, 18).

  • BSG, 16.11.1978 - 3 RK 79/77

    Übergangener Rentenanspruch - Krankenkasse gegen Rentenversicherungsträger - …

    Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84
    Andererseits wird mit einer solchen Entscheidung aber zugleich auch ausgesprochen, daß der Versicherte selbst keinen Anspruch auf eine höhere Ermessensleistung hat (vgl in diesem Zusammenhang auch BSG, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 8 RU 8/76 - SozR 1500 5 55 Nr. 4 - Feststellungsklage gegen den für zuständig gehaltenen Versicherungsträger vom 16. November 1978 3 RK 79/77 Rechtsstreit -" - -.

    - 3 RK 79/77 - SozR 1500.

  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 67/81

    Krankenkasse; Härtefall; Zahnersatz; Sozialhilfe

    Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84
    Der Krankenkasse steht insoweit ein Ermessensspielraum zu (BSG, Urteil vom 9. März 1982 - 3 RK 67/81 -.
  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 102/79

    Förderung der beruflichen Rehabilitation - Behinderte - Notwendige Beiladung

    Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84
    - 7 RAr 102/79 - Streit zwischen Sozialhilfeträger und Bundesanstalt für Arbeit wegen eines teilweise übergeleiteten $ 75 Nrn 20 und 3%).
  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 8/76

    Unfallversicherung - Zuständiger Träger - Klage auf Feststellung der …

    Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84
    Andererseits wird mit einer solchen Entscheidung aber zugleich auch ausgesprochen, daß der Versicherte selbst keinen Anspruch auf eine höhere Ermessensleistung hat (vgl in diesem Zusammenhang auch BSG, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 8 RU 8/76 - SozR 1500 5 55 Nr. 4 - Feststellungsklage gegen den für zuständig gehaltenen Versicherungsträger vom 16. November 1978 3 RK 79/77 Rechtsstreit -" - -.
  • BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 65/77

    Leistungsabgrenzung bei Rehabilitationsmaßnahmen für Abhängigkeitskranke

    Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84
    30. August 1979 - 4 RJ 65/77 - und vom ü. August 1981 - 5a/5 RKn 6/80 - USK 79232 und 81295), daß der Versicherte nach 5 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen ist, wenn der Sozialhilfeträger gegen einen Kranken- bzw Rentenversicherungsträger einen Ersatzanspruch oder in Prozeßstandschaft einen Anspruch des Versicherten im Wege der Klage verfolgt.
  • BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKn 6/80
    Auszug aus BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84
    30. August 1979 - 4 RJ 65/77 - und vom ü. August 1981 - 5a/5 RKn 6/80 - USK 79232 und 81295), daß der Versicherte nach 5 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen ist, wenn der Sozialhilfeträger gegen einen Kranken- bzw Rentenversicherungsträger einen Ersatzanspruch oder in Prozeßstandschaft einen Anspruch des Versicherten im Wege der Klage verfolgt.
  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R

    Asylbewerberleistung - Verpflichtung zum Verbrauch von Einkommen und Vermögen vor …

    Aus der Erfüllungswirkung ergeben sich demnach sowohl die materielle Beschwer der Beigeladenen als auch die Erforderlichkeit der erfolgten notwendigen Beiladung (vgl BSG Urteil vom 12.6.1986 - 8 RK 61/84 - SozR 1500 § 75 Nr. 60 S 65 f;… Urteil vom 15.11.1989 - 5 RJ 41/89 - SozR 1500 § 75 Nr. 80 S 99 f;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 75 RdNr 10a).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 38/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit - gesetzlicher …

    Ein Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X ist mit anderen Worten akzessorisch zum Leistungsanspruch des Versicherten (BSG vom 12.06.1986 - 8 RK 61/84 - SozR 1500 § 75 Nr. 60;… Roos in: von Wulffen, Kommentar zum SGB X, 6. Aufl 2008, Vor § 102 RdNr 6).

    Ein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegen die Beklagte scheitert daran, dass die Beklagte ihrerseits kein Leistungsträger ist, der die Sozialleistung anstelle der Klägerin hätte erbringen müssen (zur Problematik siehe BSG vom 12.6.1986 - 8 RK 61/84 - SozR 1500 § 75 Nr. 60;… Roos in: von Wulffen, Kommentar zum SGB X, 6. Aufl 2008, Vor § 102 RdNr 6).

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - …

    Zwar hat der erkennende Senat durch Urteil vom 12. Juni 1986 - 8 RK 61/84 - (zur Veröffent- lichung bestimmt) entschieden, daß der Versicherte zum Erstattungsstreit des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse notwendig beizuladen ist (dazu 3 auch Kummer, DAngVers 1986, 397, 404 f), weil nach 5 107 Abs. 1 SGB X der Anspruch des Berechtigten gegen den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger als erfüllt gilt, soweit ein Erstattungsanspruch besteht.
  • BFH, 16.01.2007 - III R 33/05

    Kindergeld: Beiladung des Sozialhilfeträgers

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • BFH, 15.02.2007 - III R 37/05

    Kindergeld: Beiladung Sozialhilfeträger

    Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten, der Familienkasse und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG vom 30. Januar 2002 2 K 410/98 KI, juris, EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 41/89

    Notwendige Beiladung bei Erstattungsstreit

    Dies hat bereits der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 12. Juni 1986 - 8 RK 61/84, SozR 1500 § 75 Nr. 60 - für den Fall des Erstattungsstreits zwischen Sozialhilfeträger und Krankenkasse entschieden.
  • BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Für die Beurteilung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Beigeladenen zu 1), als Eigentümer der Flächen, und dem Jagdpächter ist die Frage nach der Existenz des Eigenjagdbezirks nur Vortrage (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 1986 - 8 RK 61/84 - <NJW 1988, 1166>).
  • OVG Berlin, 10.03.1987 - 6 B 17.86

    Verneinte Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit der …

    Hat die Hauptfürsorgestelle dem schwerbehinderten Versicherten die von ihm beantragten Leistungen auf der Grundlage des § 28 Abs. 5 SchwbG gewährt und verlangt sie alsdann unter Berufung auf § 102 SGB 10 Erstattung von einem anderen Leistungsträger, so ist kein Raum für eine notwendige (oder einfache) Beiladung des Versicherten (Abweichung von BSG, NJW 1988, 1166).
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