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Rechtsprechung
   BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4615
BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94 (https://dejure.org/1996,4615)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1996 - 8 RKn 16/94 (https://dejure.org/1996,4615)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 8 RKn 16/94 (https://dejure.org/1996,4615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Berufsschutz eines Facharbeiters im Bergbau - Verweisungstätigkeiten für einen Facharbeiter im Bergbau - Bedeutung der tarifvertraglichen Einordnung eines Berufes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94
    Eine zuletzt ausgeübte geringerwertige Tätigkeit ist dann unbeachtlich, wenn die vorangegangene höherwertige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben wurde (…BSG vom 17. Juni 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 und vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).

    Erst durch eine Gesamtschau aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte ist bei freier richterlicher Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) eine abschließende Beurteilung möglich (…BSG vom 12. Oktober 1993, BSGE 73, 159, 161 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37; vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).

    Zwar kann ein Versicherter auch dann der Gruppe der Facharbeiter zugeordnet werden, wenn er, ohne die erforderliche Ausbildung durchlaufen zu haben, einen anerkannten Ausbildungsberuf wettbewerbsfähig ausgeübt hat und entsprechend entlohnt worden ist (…BSG vom 8. Oktober 1992, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29 und vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).

    Der Senat kann jedoch offenlassen, inwieweit er dieser Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats folgt oder dabei bleibt, daß die abstrakte, tarifvertragliche Einstufung lediglich als "gutes Indiz" (so der Senat im Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90; s dazu in weiterer Abgrenzung BSG, 4. Senat, vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41) gewertet werden kann.

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

    Auszug aus BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94
    Es hätte sich aus seiner rechtlichen Sicht gedrängt fühlen müssen, dem Hinweis des BSG im Urteil vom 17. Juni 1993 (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32) nachzugehen und zu untersuchen, ob die (einzelvertraglich) nach dem LTV gelernten Handwerkern in der Lohngruppe 1 zu gewährende Zulage in der Praxis zu einem solchen Lohnabstand zu qualifizierten Kraftfahrern geführt habe, daß damit in Wirklichkeit eine weitere übergeordnete Lohngruppe für gelernte Handwerker bestehe und deshalb nach dem LTV qualifizierte Kraftfahrer gelernten Handwerkern nicht gleichgestellt seien.

    Eine zuletzt ausgeübte geringerwertige Tätigkeit ist dann unbeachtlich, wenn die vorangegangene höherwertige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben wurde (BSG vom 17. Juni 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 …und vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).

    Es kann in der Regel davon ausgegangen werden, daß die der Berufswelt besonders nahestehenden Tarifpartner bei der tariflichen Einstufung die Qualität des Berufs aufgrund seiner positiv zu bewertenden Merkmale und Anforderungen berücksichtigen (BSG vom 17. Juni 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 S 114 …und vom 12. September 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18 S 71).

    Diese ohne Rechtsirrtum vorgenommene Auslegung des LTV führt dazu, daß die nach der Lohngruppe 1 entlohnten Berufskraftfahrer in Nordrhein-Westfalen den Berufsschutz eines Facharbeiters besitzen, obwohl sie bei genereller Betrachtung nur einen Anlernberuf mit einer Ausbildungszeit von bis zu zwei Jahren ausüben (dazu mwN BSG vom 27. Juni 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32).

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw. …

    Auszug aus BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94
    Andererseits im Sinne der konkreten Einstufung des Versicherten, dh die vom Arbeitgeber vorgenommene "tarifliche") Zuordnung der konkreten Tätigkeit zu einer bestimmten Lohngruppe innerhalb des maßgeblichen Tarifvertrags (vgl mwN BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).

    Sie ist lediglich ein widerlegbares "Indiz" bzw ein "Anhalt" für eine zutreffende Eingruppierung (vgl BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14 mwN).

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines …

    Auszug aus BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94
    Demgemäß läßt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, in der auch Facharbeiter eingeordnet sind, im allgemeinen den Schluß zu, daß diese Berufstätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrages als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - mwN und BSG vom 28. Mai 1991, aaO).

    Zudem muß es sich bei diesen zusätzlichen Anforderungen, Fähigkeiten und Kenntnissen um solche handeln, die nicht bereits bei einer unteren Stufe des Tarifvertrags berücksichtigt sind, und es müssen solche "tariflicher Art" sein, dh nach den Wertungen des Tarifvertrags und in bezug auf die Eigenart der ausgeübten Tätigkeit eine qualitative Bedeutung haben (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 -).

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des …

    Auszug aus BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94
    Über den Anspruch des Klägers auf Gewährung der Knappschaftsrente wegen BU ist noch nach den Vorschriften des RKG zu entscheiden, denn der Rentenantrag ist bereits im November 1989, also vor der Aufhebung des RKG, gestellt worden und bezieht sich auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Rentenversicherung - ; vgl BSG vom 8. Oktober 1992, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Zwar kann ein Versicherter auch dann der Gruppe der Facharbeiter zugeordnet werden, wenn er, ohne die erforderliche Ausbildung durchlaufen zu haben, einen anerkannten Ausbildungsberuf wettbewerbsfähig ausgeübt hat und entsprechend entlohnt worden ist (BSG vom 8. Oktober 1992, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29 …und vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/90

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Das "Vierstufenschema" …

    Auszug aus BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94
    Eine durch Prüfung abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer, die eine Ausbildungszeit von nicht mehr als zwei Jahren voraussetzt (Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26. Oktober 1973, BGBl I 1518), reicht im allgemeinen nicht aus, um einem Kraftfahrer den Berufsschutz eines Facharbeiters zuzubilligen (Senatsurteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90 - BSG Urteile vom 9. September 1986 und 7. Oktober 1987, SozR 2200 § 1246 Nrn 140 und 149).

    Der Senat kann jedoch offenlassen, inwieweit er dieser Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats folgt oder dabei bleibt, daß die abstrakte, tarifvertragliche Einstufung lediglich als "gutes Indiz" (so der Senat im Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90; s dazu in weiterer Abgrenzung BSG, 4. Senat…, vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41) gewertet werden kann.

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (s BSG vom 29. März 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94
    Dieses gliedert die Arbeiterberufe in verschiedene "Leitberufe", nämlich denjenigen des "Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion" bzw des besonders hochqualifizierten Facharbeiters, des "Facharbeiters" (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des "angelernten Arbeiters" (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des "ungelernten Arbeiters" (vgl zB BSG vom 12. September 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17 mwN).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94
    Ausschlaggebendes Kriterium für die Einstufung in das Mehrstufenschema ist der qualitative Wert der verrichteten Arbeit für den Betrieb (BSG vom 12. Oktober 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

    Auszug aus BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94
    Erst durch eine Gesamtschau aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte ist bei freier richterlicher Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) eine abschließende Beurteilung möglich (BSG vom 12. Oktober 1993, BSGE 73, 159, 161 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37;… vom 25. Januar 1994, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90

    Berufsschutz eines Tischlers mit ausländischem Berufsabschluß und nur 5-monatiger …

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 60/90

    Außertarifliche Entlohnung und Einordnung in das Mehrstufenschema

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann - …

    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Blick auf die besonderen qualitätsfremden Belastungen im Bergbau, die in den einschlägigen Tarifverträgen ihren Niederschlag fanden, nicht angeschlossen und in der tarifvertraglichen Einstufung lediglich ein "gutes Indiz" für den qualitativen Wert der ausgeübten Tätigkeit gesehen (Urteile des Senats vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90 - Kompaß 1992, 450; vom 27. Februar 1996 - 8 RKn 16/94 - Kompaß 1997, 37…, vom 18. März 1993 - 8 RKn 5/92 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 2 und vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R

    Berufsschutz für Berufskraftfahrer

    Denn der 5. und der 13. Senat gehen davon aus, daß eine derartige Bindungswirkung nur dann bestehen kann, wenn die Tarifvertragsparteien bestimmte berufliche Tätigkeiten benannt und einer Lohngruppe zugeordnet haben, nach der auch "originäre" Facharbeitertätigkeiten entlohnt werden (einen derartigen Fall - Gleichsetzung einer Kraftfahrertätigkeit mit ausgebildeten Handwerkern - hat der Senat im Urteil vom 27. Februar 1996 - 8 RKn 16/94 - in Kompaß 1997, 37 mwN entschieden).
  • LSG Saarland, 10.09.2004 - L 7 RJ 232/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer - …

    "Bisheriger Beruf" ist in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, die vor Eintritt des Versicherungsfalls in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 126, 134; BSG-Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

    Eine solche freiwillige Lösung von dem bisherigen Beruf ist jedoch zu verneinen, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen die versicherungspflichtige Beschäftigung hat aufgeben müssen (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 63, 66; Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

  • LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 94/03

    Berufsunfähigkeit - Kraftfahrer in Familien-GmbH mit Geschäftsführertätigkeit - …

    "Bisheriger Beruf" ist in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, die vor Eintritt des Versicherungsfalls in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 126, 134; BSG-Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

    Eine solche freiwillige Lösung von dem bisherigen Beruf ist jedoch zu verneinen, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen die versicherungspflichtige Beschäftigung hat aufgeben müssen (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 63, 66; Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

  • LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - …

    Damit steht es im Einklang, wenn der 8. Senat des Bundessozialgerichts im Hinblick auf die besonders im Bergbau die tariflichen Eingruppierungen prägenden qualitätsfremden Belastungen in der tarifvertraglichen Einstufung lediglich ein "gutes Indiz" für den qualitativen Wert der ausgeübten Tätigkeit sieht (Urteile vom 7. April 1992, Az. 8 RKn 2/90, vom 27. Februar 1996, Az. 8 RKn 16/94, vom 1. Februar 2000, Az. B 8 KN 5/98 R, und vom 25. Juli 2001, Az. B 8 KN 14/00 R) und wenn nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts zunächst ermittelt werden soll, welche fachlichen und beruflichen Anforderungen die den Beruf prägenden Tätigkeiten gestellt haben, sowie ob und ggf. welche ausbildungsmäßigen Voraussetzungen hierfür herkömmlicherweise zu erfüllen sind; nur wenn sich herausstellen sollte, dass es im Hinblick auf die hauptsächlich ausgeübten Tätigkeiten keine staatlich geregelte Ausbildung gibt, kommt danach u. a. hilfsweise eine Heranziehung der - nach Qualitätsstufen geordneten - Tarifverträge, die im Wohnbereich des Klägers zur Zeit seines Ausscheidens aus der Berufstätigkeit angewandt wurden, in Betracht (Urteil vom 25. Januar 1994, Az. 4 RA 35/93).
  • LSG Saarland, 16.07.2004 - L 7 RJ 142/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer - …

    "Bisheriger Beruf" ist in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, die vor Eintritt des Versicherungsfalls in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 126, 134; BSG-Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

    Eine solche freiwillige Lösung von dem bisherigen Beruf ist jedoch zu verneinen, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen die versicherungspflichtige Beschäftigung hat aufgeben müssen (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 63, 66; Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

  • LSG Saarland, 28.05.2004 - L 7 RJ 106/03

    Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Maschinenfacharbeiter - Fräser - zumutbare …

    "Bisheriger Beruf" ist in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, die vor Eintritt des Versicherungsfalls in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 126, 134; BSG-Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

    Eine solche freiwillige Lösung von dem bisherigen Beruf ist jedoch zu verneinen, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen die versicherungspflichtige Beschäftigung hat aufgeben müssen (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 63, 66; Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

  • LSG Saarland, 09.12.2005 - L 7 RJ 36/04

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung

    "Bisheriger Beruf" ist hierbei in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, die vor Eintritt des Versicherungsfalls in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist (… vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 126, 134; BSG -Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

    Eine solche freiwillige Lösung von dem bisherigen Beruf ist jedoch zu verneinen, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen die versicherungspflichtige Beschäftigung hat aufgeben müssen (… vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 63, 66; Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

  • LSG Saarland, 09.01.2006 - L 7 RJ 198/03

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    "Bisheriger Beruf" ist in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, die vor Eintritt des Versicherungsfalls in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist (… vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 126, 134; BSG -Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

    Eine solche freiwillige Lösung von dem bisherigen Beruf ist jedoch zu verneinen, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen die versicherungspflichtige Beschäftigung hat aufgeben müssen (… vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 63, 66; Urteil v. 27.02.1996, Az.: 8 RKn 16/94).

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96

    Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

    "Bisheriger Beruf als Ausgangspunkt der Beurteilung nach dieser Vorschrift ist in der Regel die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl das Urteil des Senats vom 27. Februar 1996 - 8 RKn 16/94 - mwN in Kompaß 1997, 37 = MittLVA Rheinpr. 1996, 535).
  • LSG Bayern, 04.09.2002 - L 6 RJ 540/99

    Voraussetzungen der Leistung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; …

  • LSG Saarland, 09.06.2006 - L 7 R 12/05

    Berufsunfähigkeit - Fliesenleger - Verweisbarkeit - Hilfskraft im Bereich der …

  • LSG Saarland, 06.03.2006 - L 4 KN 6/04

    Erteilung eines Zugunstenbescheides für den Anspruch auf Rente wegen …

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