Rechtsprechung
| OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02 |
Volltextveröffentlichung
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; BerlHG § 18 Abs. 2 Fassungen vom 8. Oktober 2001 und vom 13. Februar 2003; ; HRG § 41 Fassung vom 8. August 2002
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot; Verbot nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogene Äußerungen abzugeben; Unterlassungsanspruch mit Ordnungsgeldandrohung; Schutz vor staatlichem Organisationszwang; Zwangsverband der Studierendenschaft; Wahrung des ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78
Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft
Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es in der Praxis schwierig sein kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. für das Klageverfahren BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 [240 f.] und für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211).Etwaige Zweifel am Bestehen des Verletzungstatbestandes berühren im übrigen nur die Vollstreckung und gehen dort zu Lasten des Vollstreckungsgläubigers, der auch sonst den Nachweis der Zuwiderhandlung zu erbringen hat (BVerwGE, Urteil vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 241).
Dieses Recht bewahrt den Einzelnen (nicht nur vor Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband, sondern auch) davor, dass ein - wie hier - legitimer Zwangsverband Angelegenheiten außerhalb des gesetzlich festgelegten Verbandszwecks wahrnimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 a.a.O. S. 238; vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris;… OVG NW, Beschlüsse vom 6. September 1994, - 25 B 1507.94 - a.a.O. und vom 13. Juli 2000 - 8 B 482.99 - NVwZ-RR 2000, 102).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O. und vom 12. Mai 1999 - 6 C 14.98 - BVerwGE 109, 97 [103]) muss der Pflichtverband mit allen Aufgaben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn ein verfassungswidriger Eingriff der in der Verbandsbildung betätigten öffentlichen Gewalt in das allgemeine Freiheitsrecht der Verbandsmitglieder vermieden werden soll.
Ihr dürfen also vom Gesetzgeber weder Aufgaben gestellt werden, die sich nicht durch gruppenspezifische Zielsetzungen auszeichnen, da derartige Aufgaben außerhalb des - durch den Zusammenschluss gleichgerichteter Einzelinteressen legitimierten - Verbandszwecks stehen, noch darf die Studierendenschaft sich solcher Aufgaben aus eigener Machtvollkommenheit annehmen (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 238 …und vom 12. Mai 1999 - 6 C 14.98 - a.a.O., S. 103; VerfGH NRW, Urteil vom 25. Januar 2000 - VerfGH 2, 98 - DVBl. 2000, 699 [702]).
Als Wahrnehmung eines unzulässigen allgemeinpolitischen Mandates gilt dabei die "die nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen" (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 239 …und vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - a.a.O.), die Unterstützung solcher durch Dritte geäußerten Meinungen und erhobenen Forderungen sowie der Beitritt der Studierendenschaft zu Organisationen, die ein allgemeinpolitisches Mandat beanspruchen und entsprechende Aktivitäten entfalten, durch Mitarbeit, Geld- oder Sachzuwendungen (HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 2498.90 - NVwZ-RR 1991, 636 [638]; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212];… Reich, a. a. O. § 41 Rn. 5 [S. 355];… Horst, in Leuze/Epping, HG NRW, Stand Oktober 2001, § 72 Rn. 26).
Die den vorgenannten Urteilen zu Grunde liegende Einführung eines Semestertickets bot weder Veranlassung, den unmittelbare Bezug zu spezifisch studentischen Belangen, der dort ohnehin offenkundig war, abweichend von der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1979 ( - 7 C 58.78 - a.a.O.) in Frage zu stellen; noch ist namentlich dem bundesverwaltungsgerichtlichen Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - a.a.O.), das wiederholt die bisherige Rechtsprechung zur Unzulässigkeit eines allgemeinpolitischen Mandats in Bezug nimmt, eine solche Tendenz zu entnehmen.
Allgemeinpolitische Aktivitäten ohne unmittelbaren Bezug zur Hochschule gehen über diesen Rahmen hinaus, sie verlassen den Bereich aufgabenrelevanter Repräsentation verbandstypischer Interessen, verfolgen andere als gruppenspezifische Zielsetzungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O., 238 f.).
- BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 10.98
Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen …
Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Dieses Recht bewahrt den Einzelnen (nicht nur vor Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband, sondern auch) davor, dass ein - wie hier - legitimer Zwangsverband Angelegenheiten außerhalb des gesetzlich festgelegten Verbandszwecks wahrnimmt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 a.a.O. S. 238; vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris;… OVG NW, Beschlüsse vom 6. September 1994, - 25 B 1507.94 - a.a.O. und vom 13. Juli 2000 - 8 B 482.99 - NVwZ-RR 2000, 102).Als Wahrnehmung eines unzulässigen allgemeinpolitischen Mandates gilt dabei die "die nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen" (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 239 und vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - a.a.O.), die Unterstützung solcher durch Dritte geäußerten Meinungen und erhobenen Forderungen sowie der Beitritt der Studierendenschaft zu Organisationen, die ein allgemeinpolitisches Mandat beanspruchen und entsprechende Aktivitäten entfalten, durch Mitarbeit, Geld- oder Sachzuwendungen (HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 2498.90 - NVwZ-RR 1991, 636 [638]; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212];… Reich, a. a. O. § 41 Rn. 5 [S. 355];… Horst, in Leuze/Epping, HG NRW, Stand Oktober 2001, § 72 Rn. 26).
In diesem Sinne ist der Studierendenschaft bei der Behandlung hochschulpolitischer Themen auch ein "Brückenschlag" zu allgemeinpolitischen Fragestellungen erlaubt, solange und soweit dabei der Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen deutlich erkennbar bleibt (vgl. zur Einführung des auch in § 18 a BerlHG vorgesehenen Semestertickets unter Hinweis auf dessen ökologischen und verkehrspolitischen Nutzen, BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1999, - 6 C 10.98 - a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 24. Juni 1994 - 25 A 637.94 - zitiert nach Juris; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 8 B 482.99 - NVwZ-RR 2001, 102,).
Die den vorgenannten Urteilen zu Grunde liegende Einführung eines Semestertickets bot weder Veranlassung, den unmittelbare Bezug zu spezifisch studentischen Belangen, der dort ohnehin offenkundig war, abweichend von der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1979 (… - 7 C 58.78 - a.a.O.) in Frage zu stellen; noch ist namentlich dem bundesverwaltungsgerichtlichen Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - a.a.O.), das wiederholt die bisherige Rechtsprechung zur Unzulässigkeit eines allgemeinpolitischen Mandats in Bezug nimmt, eine solche Tendenz zu entnehmen.
- OVG Bremen, 26.11.1997 - 1 B 120/97
Universität Bremen; Studentenschaft; Allgemeinpolitisches Mandat; Immatrikulierte …
Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es in der Praxis schwierig sein kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. für das Klageverfahren BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 [240 f.] und für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211).Als Wahrnehmung eines unzulässigen allgemeinpolitischen Mandates gilt dabei die "die nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen" (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 239 …und vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - a.a.O.), die Unterstützung solcher durch Dritte geäußerten Meinungen und erhobenen Forderungen sowie der Beitritt der Studierendenschaft zu Organisationen, die ein allgemeinpolitisches Mandat beanspruchen und entsprechende Aktivitäten entfalten, durch Mitarbeit, Geld- oder Sachzuwendungen (HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 2498.90 - NVwZ-RR 1991, 636 [638]; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212];… Reich, a. a. O. § 41 Rn. 5 [S. 355];… Horst, in Leuze/Epping, HG NRW, Stand Oktober 2001, § 72 Rn. 26).
Ausgeschlossen ist, daß Vertreter der Antragsgegnerin sich für die Unterstützung bestimmter politischer Bestrebungen auf diese Norm berufen können (Reich, HRG, Komm. 8. Aufl. 2003, § 41 Rn. 6; OVG Bremen, Beschluß vom 26. November 1997 - OVG 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212]; beide BT-Drs.
- BVerwG, 02.03.1998 - 1 B 120.97
Vergleichbarkeit einer Signalpistole mit einer gefährlichen Schusswaffe - …
Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es in der Praxis schwierig sein kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. für das Klageverfahren BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 [240 f.] und für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211).Als Wahrnehmung eines unzulässigen allgemeinpolitischen Mandates gilt dabei die "die nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen" (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 239 …und vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - a.a.O.), die Unterstützung solcher durch Dritte geäußerten Meinungen und erhobenen Forderungen sowie der Beitritt der Studierendenschaft zu Organisationen, die ein allgemeinpolitisches Mandat beanspruchen und entsprechende Aktivitäten entfalten, durch Mitarbeit, Geld- oder Sachzuwendungen (HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 2498.90 - NVwZ-RR 1991, 636 [638]; OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212];… Reich, a. a. O. § 41 Rn. 5 [S. 355];… Horst, in Leuze/Epping, HG NRW, Stand Oktober 2001, § 72 Rn. 26).
Ausgeschlossen ist, daß Vertreter der Antragsgegnerin sich für die Unterstützung bestimmter politischer Bestrebungen auf diese Norm berufen können (Reich, HRG, Komm. 8. Aufl. 2003, § 41 Rn. 6; OVG Bremen, Beschluß vom 26. November 1997 - OVG 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211 [212]; beide BT-Drs.
- BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98
Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen …
Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Öffentlich-rechtliche Zwangsverbände können verfassungsgemäß nur für legitime öffentliche Aufgaben gegründet werden, für Aufgaben also, die prinzipiell auch die öffentliche Verwaltung wahrnehmen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 C 14.98 - BVerwGE 109, 97 [98];… Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG Komm., Bd. I, Stand Oktober 1989, Art. 2 Rn. 346 mit Nachweisen aus der Rspr. des BVerfG); andere Aufgaben, insbesondere die kollektive Wahrnehmung von Grundrechten, dürfen ihnen weder durch den Gesetzgeber übertragen (…von Mangoldt/Klein/Stark, GG Komm. Bd. 1, 4. Aufl. 1999, Art. 2 Rn. 125) noch von ihnen ohne entsprechende gesetzliche Grundlage usurpiert werden.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 13. Dezember 1979, - 7 C 58.78 - a.a.O. und vom 12. Mai 1999 - 6 C 14.98 - BVerwGE 109, 97 [103]) muss der Pflichtverband mit allen Aufgaben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn ein verfassungswidriger Eingriff der in der Verbandsbildung betätigten öffentlichen Gewalt in das allgemeine Freiheitsrecht der Verbandsmitglieder vermieden werden soll.
Ihr dürfen also vom Gesetzgeber weder Aufgaben gestellt werden, die sich nicht durch gruppenspezifische Zielsetzungen auszeichnen, da derartige Aufgaben außerhalb des - durch den Zusammenschluss gleichgerichteter Einzelinteressen legitimierten - Verbandszwecks stehen, noch darf die Studierendenschaft sich solcher Aufgaben aus eigener Machtvollkommenheit annehmen (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 238 und vom 12. Mai 1999 - 6 C 14.98 - a.a.O., S. 103; VerfGH NRW, Urteil vom 25. Januar 2000 - VerfGH 2, 98 - DVBl. 2000, 699 [702]).
- OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Die verwendeten Rechtsbegriffe sind der Auslegung mit den üblichen Methoden soweit zugänglich, dass die Antragsgegnerin den Verbotsumfang hinreichend klar erkennen kann (OVG NW, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - DVBl. 1995 S. 433 [434]; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris).lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es in der Praxis schwierig sein kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. für das Klageverfahren BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 [240 f.] und für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211).
Dieses Recht bewahrt den Einzelnen (nicht nur vor Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband, sondern auch) davor, dass ein - wie hier - legitimer Zwangsverband Angelegenheiten außerhalb des gesetzlich festgelegten Verbandszwecks wahrnimmt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 a.a.O. S. 238; vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris;… OVG NW, Beschlüsse vom 6. September 1994, - 25 B 1507.94 - a.a.O. und vom 13. Juli 2000 - 8 B 482.99 - NVwZ-RR 2000, 102).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1994 - 25 B 1507/94
Politisches Mandat der Studentenschaft
Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Die verwendeten Rechtsbegriffe sind der Auslegung mit den üblichen Methoden soweit zugänglich, dass die Antragsgegnerin den Verbotsumfang hinreichend klar erkennen kann (OVG NW, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - DVBl. 1995 S. 433 [434]; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris).Dadurch würde es zu weiteren Eingriffen in das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 2 Abs. 1 GG kommen, die hinzunehmen, ihm auch im Hinblick auf die an den vorbeugenden Rechtsschutz zu stellenden spezifischen Anforderungen (OVG NW Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507/94 - a.a.O. S 279 = DVBl. 1995, 433 [435); Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998 Rn. 27 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 123 Rn. 26) nicht zuzumuten sind.
- VG Berlin, 22.11.2001 - 2 A 95.01
Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Soweit die Antragsgegnerin verfahrensrechtlich rügt, das Verwaltungsgericht habe zur Begründung des fehlenden hochschulpolitischen Bezuges des BAKJ-Kongresses auf den Beschluss vom 22. November 2001 (VG 2 A 95.01) verwiesen, der nicht ihr gegenüber ergangen ist, wäre ein eventueller Verfahrensfehler behoben, denn der Senat hat der Antragsgegnerin Einsicht in die dieses Verfahren betreffenden Akten bewilligt. - BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch
Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Diesen Grundsätzen entsprechend ist es einerseits der Antragsgegnerin als verfasster Studierendenschaft schon verfassungsrechtlich verboten, ein allgemeinpolitisches Mandats wahrzunehmen, und haben andererseits die Pflichtmitglieder einen aus Art. 2 Abs. 1 GG folgenden grundrechtlichen Anspruch darauf, dass sich die Organe ihres Verbandes unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips innerhalb des Wirkungskreises der gesetzlich definierten Aufgaben halten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 - 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 [300, 305] zur Untersagung von Artikeln allgemeinpolitischen Inhalts in einer Verbandszeitschrift einer berufsständischen Kammer;… von Mangoldt/Klein/Stark, Bd. I, 4. Aufl. 1999, Art. 2 Abs. 1 GG Rn. 127 m.w.N.;… Leuze, in Hailbronner, HRG, Komm., Stand Juni 1999, § 41 Rn. 33 ;… Reich, HRG, Komm., 8. Aufl. 2003, § 41 Rn. 2;… Krüger in Flämig/Kimminich/Krüger pp., Handbuch des Wissenschaftsrechts, Bd. 1, 2. Aufl. 1996, S. 587 f. [591]; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994, - 25 B 1507.94 - a.a.O.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - VerfGH 2/98
Universitätsgesetz NRW verfassungskonform
Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Ihr dürfen also vom Gesetzgeber weder Aufgaben gestellt werden, die sich nicht durch gruppenspezifische Zielsetzungen auszeichnen, da derartige Aufgaben außerhalb des - durch den Zusammenschluss gleichgerichteter Einzelinteressen legitimierten - Verbandszwecks stehen, noch darf die Studierendenschaft sich solcher Aufgaben aus eigener Machtvollkommenheit annehmen (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - a.a.O., S. 238 …und vom 12. Mai 1999 - 6 C 14.98 - a.a.O., S. 103; VerfGH NRW, Urteil vom 25. Januar 2000 - VerfGH 2, 98 - DVBl. 2000, 699 [702]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2000 - 8 B 482/99
Verleihung eines allgemeinenpolitischen Mandats an die Studierendenschaften; …
- VGH Hessen, 21.02.1991 - 6 UE 2498/90
Verfaßte Studentenschaft: allgemein-politisches Mandat; Aufsichtsmaßnahmen des …
- EGMR, 16.03.2017 - 2001/12
VOZNYY AND KOLESOV v. UKRAINE
- VG Berlin, 01.11.2004 - 2 A 113.04
Studentenschaft-Hyperlink
Wäre § 929 Abs. 2 ZPO anwendbar, hätte im übrigen das Oberverwaltungsgericht Berlin die dann nicht fristgerecht vollzogene einstweilige Anordnung im Beschwerdeverfahren OVG 8 S 133/02 (NVwZ-RR 2004, 348 ff.) aufheben können (…vgl. zu dieser Konsequenz: Finkelnburg/ Jank, a.a.O., Rdnr. 564; BGHZ 120, 73, 86 f.).Dass der Antragsteller die Festsetzung eines Ordnungsgeldes auf Grund der einstweiligen Anordnung aus dem Jahr 2002 erst im Jahr 2004 beantragt und zunächst in seiner Antragsschrift vom 21.03.2004 allein Verstöße aus dem Jahr 2003 gerügt hat, begründet schon deswegen keine sog. Verwirkung, weil er während des dazwischen liegenden Zeitraums im Rahmen des gegen die einstweilige Anordnung gerichteten Beschwerdeverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG 8 S 133/02, NVwZ-RR 2004, 348 ff.) stets zu erkennen gegeben hat, gegen das von ihm beanstandete Verhalten der Vollstreckungsschuldnerin weiterhin vorgehen zu wollen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat im Beschwerdeverfahren in seinem Beschluss vom 15.01.2004 - OVG 8 S 133/02, NVwZ-RR 2004, 348 ff. - seine bisherige Rechtsprechung (…Beschluss vom 27.04.2001, a.a.O., v 25.05.1998 - OVG SN 24/98, Juris) bestätigt, wonach der Tenor, der der Vollstreckungsschuldnerin allgemeinpolitische Äußerungen (Erklärungen, Forderungen, Stellungnahmen) ohne spezifischen und unmittelbaren Hochschulbezug sowie die Unterstützung entsprechender Äußerungen Dritter untersagt, hinreichend bestimmt ist.
- OVG Berlin, 04.05.2005 - 8 N 196.02
Klagerecht der einzelnen Studierenden aus Art. 2 Abs. 1 GG gegen die Tätigkeit …
Allgemeinpolitische Fragestellungen dürfen von der Studierendenschaft nur aus neutraler, dienender Position heraus, etwa im Rahmen von Vorträgen oder Veranstaltungsreihen thematisiert werden, in denen unterschiedliche Positionen zu Wort kommen müssen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - OVG 8 S 133.02 -). - VG Berlin, 19.03.2008 - 12 A 22.08
Verbot der Anbringung von Transparenten an Hochschulgebäuden
Der Studierendenschaft ist bei der Behandlung hochschulpolitischer Themen zwar ein Bezug zu allgemeinpolitischen Fragestellungen erlaubt, solange und soweit der Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen deutlich erkennbar bleibt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 2004 - OVG 8 S 133.02 -).Die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden zu fördern, verleiht nicht die Befugnis, eigene politische Forderungen zu formulieren oder zu vertreten (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - OVG 8 S 133.02 -).
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