Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz des Wohnungseigentümers gegen Mieter von Sondereigentum
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 42 Abs. 2, 123 Abs. 1 VwGO; §§ 15 Abs. 3, 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachbarschutz in Wohnungseigentum (IBR 1992, 19)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.04.1991 - 11 K 318/91
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 273
- VBlBW 1991, 398 (Ls.)
- VBlBW 1992, 24
- DÖV 1991, 896
- ZfBR 1992, 93
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86
Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91
Dies gilt sowohl für das Verhältnis zwischen Sondereigentümern und Eigentümergemeinschaft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 5.5.1988, NJW 1988, 3279 = DVBl. 1988, 851 = Buchholz 406.11 Nachbarschutz Nr. 79) als auch für das Verhältnis zwischen einzelnen Sondereigentümern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1988 -- 4 C 1.86 -- NvWZ 1989, 250 = Buchholz, a.a.O., Nr. 83).Rn. 5 Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 14.10.1988 (a.a.O.) ausgeführt, daß ein Sondereigentümer etwa berechtigt sein mag, auch mittels einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage solche Beeinträchtigungen abzuwehren, die ihre rechtliche Grundlage in der einem außerhalb der Eigentümergemeinschaft stehenden Dritten erteilten behördlichen Genehmigung haben, sofern der Behörde bei ihrer Entscheidung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentums aufgetragen ist.
Soweit diese Regelungen greifen, ist für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage des Sondereigentümers kein Raum (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1988, a.a.O.).
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 43 Abs. 1 WEG muß es sich insofern um individuelle Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers handeln, für deren Geltendmachung er selbständig antragsbefugt sein muß (vgl. Urt. v. 12.7.1984, NJW 1985, 912 u. Urt. v. 15.12.1988, BGHZ 106, 222, 225).Diesen, auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofs umständlichen Weg, hat er bereits in seiner Entscheidung vom 15.12.1988 (a.a.O.) aufgezeigt (vgl. hierzu auch Ehmann, JZ 1991, 222, 230; 251, 252).
- BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90
Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91
Bei einem derartigen "Zusammenwirken" des Dritten mit einem anderen Miteigentümer ist Rechtsschutz nur nach den speziellen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes zu erlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.1990 -- 4 B 32.90 -- NvWZ 1990, 655 = Buchholz, a.a.O., Nr. 97).Rechtswidrige Eingriffe in ihr Miteigentum oder Sondereigentum könnten die Antragsteller mit den Mitteln des bürgerlichen Rechts abwehren, soweit sie nicht nach den Sondervorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2.1990, a.a.O.).
- BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91
Aber auch bei einer derartigen Fallkonstellation wird das Recht des Wohnungseigentümers nach § 15 Abs. 3 WEG nicht beeinträchtigt und er auch nicht rechtsschutzlos gestellt, denn er kann aufgrund dieser Vorschrift bei Untätigkeit der Gemeinschaft oder bei sachwidriger Ablehnung der Rechtsverfolgung eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.4.1990, JZ 1991, 249, 251). - BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84
Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 43 Abs. 1 WEG muß es sich insofern um individuelle Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers handeln, für deren Geltendmachung er selbständig antragsbefugt sein muß (vgl. Urt. v. 12.7.1984, NJW 1985, 912 u. Urt. v. 15.12.1988, BGHZ 106, 222, 225). - BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85
Sondereigentum - Besonderes Verfahrensrecht - Einschränkungen - Inhaltliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91
Dies gilt sowohl für das Verhältnis zwischen Sondereigentümern und Eigentümergemeinschaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.5.1988, NJW 1988, 3279 = DVBl. 1988, 851 = Buchholz 406.11 Nachbarschutz Nr. 79) als auch für das Verhältnis zwischen einzelnen Sondereigentümern (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1988 -- 4 C 1.86 -- NvWZ 1989, 250 = Buchholz, a.a.O., Nr. 83).
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20
In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die …
Daran fehlt es, wenn offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, dass eigene Rechte der Antragstellerin oder des Antragstellers verletzt oder in ihrer Verwirklichung gefährdet sein können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.06.1991 - 8 S 1385/91 - NJW-RR 1992, 273; NdsOVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 - NVwZ-RR 2009, 412;… Happ, a.a.O., § 123 Rn. 41 m.w.N.). - VG Augsburg, 11.04.2012 - Au 2 E 12.460
Das Verbot des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG entfaltet keine drittschützende Wirkung …
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller nach allgemeinen Regeln analog zu § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt ist, d.h. geltend machen kann, durch ein behördliches Tun oder Unterlassen in eigenen Rechten verletzt oder gefährdet zu sein (OVG NRW vom 18.6.2010 Az. 10 B 626/10 RdNr. 3 ff; VGH BW vom 11.6.1991 DÖV 1991, 896 = NJW-RR 1992, 273; Kuhla in Posser/Wolff, Beck'scher Online-Kommentar VwGO, RdNr. 35 zu § 123; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 107 zu § 123). - VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 5 S 2334/95
Keine öffentlich-rechtliche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung innerhalb …
Rn. 2 Mit Blick auf das Beschwerdevorbringen sei lediglich angemerkt, daß der Senat jedenfalls im vorliegenden Eilverfahren die Rechtsauffassung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Beschl. v. 11.06.1991 - 8 S 1385/91 -, NJW-RR 1992, 273) teilt, wonach der Beigeladene als Mieter der fraglichen Erdgeschoß-Einheit kein im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 14.10.1988 - 4 C 1.86 -, NVwZ 1989, 250) "außerhalb der Eigentümergemeinschaft stehender Dritter" ist, dem die angefochtene Baugenehmigung erteilt wurde, sondern aufgrund der mietvertraglichen Beziehungen zwischen dem Beigeladenen und dem Eigentümer der Erdgeschoß-Einheit ein "Zusammenwirken" mit einem Mitglied der Eigentümergemeinschaft im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.02.1990 - 4 B 32.90 - (NVwZ 1990, 655) vorliegt, so daß Rechtsschutz für die Antragstellerin nur über das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu erlangen ist.
- VG Augsburg, 04.11.2013 - Au 2 E 13.1722
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Baumrodungsarbeiten aufgrund …
Rn. 12 Die Anträge auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung könnten nur dann als prozessrechtlich zulässig angesehen werden, wenn die Antragsteller nach allgemeinen Regeln analog § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt wären, d.h. geltend machen können, durch ein behördliches Tun oder Unterlassen in ihren eigenen Rechten verletzt oder gefährdet zu sein (…vgl. OVG NRW, B.v. 18.6.2010 - 10 B 626/10 - juris Rn. 3 ff.; VGH BW, B.v. 11.6.1991 - 8 S 1385/91 - DÖV 1991, 896;… Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pitzner, VwGO, § 123 Rn. 107). - VG Augsburg, 23.10.2013 - Au 2 E 13.1505
Naturschutzrecht
Rn. 13 Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung kann nur dann als prozessrechtlich zulässig angesehen werden, wenn der Antragsteller nach allgemeinen Regeln analog zu § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt ist, d.h. geltend machen kann, durch ein behördliches Tun oder Unterlassen in seinen eigenen Rechten verletzt oder gefährdet zu sein (…vgl. OVG NRW, B.v. 18.6.2010 - 10 B 626/10 - juris Rn. 3 ff.; VGH BW, B.v. 11.6.1991 - 8 S 1385/91 - DÖV 1991, 896;… Schoch in Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rn. 107). - VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 3 S 339/94
Zum Verhältnis von Miteigentümern untereinander bei Streit um eine Baugenehmigung
Daher hat das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt, daß es hier an der typischen Dreiecksbeziehung zwischen begünstigtem Bauherrn, belastetem Nachbarn und Baurechtsbehörde fehlt, die Voraussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen eine mit Drittwirkung ausgestattete Baugenehmigung ist (vgl. BVerwG, Beschluß v. 27.4.1988, NJW 1988, Seite 2056 sowie Urteil v. 28.2.1990, NVwZ 1990, Seite 655 und VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 11.6.1991 - DÖV 1991, Seite 896 - zu dem Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander).
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