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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 8 S 486/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9108
VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 8 S 486/93 (https://dejure.org/1993,9108)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.03.1993 - 8 S 486/93 (https://dejure.org/1993,9108)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. März 1993 - 8 S 486/93 (https://dejure.org/1993,9108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen: Fortsetzung einer durch Erlaß einer Veränderungssperre zeitweilig gehemmten Vollstreckung eines Verpflichtungsurteils auf Erteilung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 376
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 8 S 486/93
    Der Wegfall des Hindernisses führt deshalb dazu, daß das Verpflichtungsurteil nunmehr vollstreckt werden kann (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO 16. Aufl., § 767 Anm. 2;… Zöller, ZPO, 16. Aufl., § 767 RdNr. 5; BGH Urt. v. 19.6.1984 - IX ZR 89/83 - MDR 1985, 138).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 5 S 173/97

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils - "grundlose Säumnis" der Behörde

    Die Vollstreckungsabwehrklage (§§ 167 Abs. 1 VwGO, 767 ZPO) ist nur dann der richtige Rechtsbehelf, wenn der Vollstreckungsschuldner Einwendungen gegen den Anspruch selbst erhebt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14.05.1992 - 8 S 158/92 -, VBlBW 1993, 51; Beschluß vom 31.03.1993 - 8 S 486/93 -, VBlBW 1993, 372; OVG Lüneburg, Beschluß vom 10.12.1973 - 1 B 104/73 -, NJW 1974, 918).
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