Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 8 S 486/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen: Fortsetzung einer durch Erlaß einer Veränderungssperre zeitweilig gehemmten Vollstreckung eines Verpflichtungsurteils auf Erteilung einer Baugenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.01.1993 - 13 K 3492/92
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 8 S 486/93
Papierfundstellen
- VBlBW 1993, 376
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83
Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 8 S 486/93
Der Wegfall des Hindernisses führt deshalb dazu, daß das Verpflichtungsurteil nunmehr vollstreckt werden kann (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO 16. Aufl., § 767 Anm. 2;… Zöller, ZPO, 16. Aufl., § 767 RdNr. 5; BGH Urt. v. 19.6.1984 - IX ZR 89/83 - MDR 1985, 138).
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 5 S 173/97
Vollstreckung eines Bescheidungsurteils - "grundlose Säumnis" der Behörde
Die Vollstreckungsabwehrklage (§§ 167 Abs. 1 VwGO, 767 ZPO) ist nur dann der richtige Rechtsbehelf, wenn der Vollstreckungsschuldner Einwendungen gegen den Anspruch selbst erhebt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14.05.1992 - 8 S 158/92 -, VBlBW 1993, 51; Beschluß vom 31.03.1993 - 8 S 486/93 -, VBlBW 1993, 372; OVG Lüneburg, Beschluß vom 10.12.1973 - 1 B 104/73 -, NJW 1974, 918).
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