Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausklammerung von Fragen der Bauausführung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 1 Abs. 6 BauGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 1 Abs. 6
Papierfundstellen
- VBlBW 1998, 59 (Ls.)
- BauR 1998, 750
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96
Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97
Im Bebauungsplanverfahren müssen Fragen der technischen Herstellung einer festgesetzten Straße nicht gesondert erörtert werden, wenn der Stand der Technik für die zu bewältigenden Probleme geeignete Lösungen zur Verfügung stellt (im Anschluß an: BVerwG, Urt v 5.3.1997 - 11 A 5/96 -, NuR 1997, 503 = UPR 1997, 327).Diesen Grundsätzen entsprechend hat das BVerwG (Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 5.96 -, NuR 1997, 503 = UPR 1997, 327) die Praxis des Eisenbahn-Bundesamtes gebilligt, Fragen der Bauausführung aus der Planfeststellung auszuklammern, soweit der Stand der Technik für die zu bewältigenden Probleme geeignete Lösungen zur Verfügung stellt.
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97
Die Beachtung dieses Gebots ist nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht. - BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97
Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97
Rn. 14 Der Antrag ist zulässig; insbesondere ist die Antragstellerin antragsbefugt i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO, weil Grundstücke, die in ihrem Eigentum stehen, für den Straßenbau in Anspruch genommen werden sollen (vgl. BVerwG, Beschluß v. 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -, ZfBR 1997, 314 = BauR 1997, 442).
- BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84
Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97
Beachtlich sind nämlich nur Probleme von einigem Gewicht, ein Plangeber muß sich dagegen nicht um jede Kleinigkeit kümmern (so zu § 75 VwVfG: BVerwG, Urt. v. 12.2.1988 - 4 C 54.84 -, DVBl. 1988, 843 = UPR 1988, 262; Beschluß v. 31.8.1995 - 11 VR 14.95 -, UPR 1996, 143 = NuR 1996, 350). - VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 8 S 2814/96
Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97
Daneben räumt § 1 Abs. 6 BauGB dem von einer Bauleitplanung Betroffenen ein subjektives Recht auf eine angemessene Berücksichtigung seiner eigenen Belange im Rahmen der Abwägung ein (Normenkontrollurteil des Senats v. 13.5.1997 - 8 S 2814/96 -, VBlBW 1997, 426); hierauf kann sich die Antragstellerin ebenfalls berufen. - VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 3 S 1631/91
Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum; Ausweisung einer privaten Grünanlage mit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97
Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht schematisch und uneingeschränkt, d. h. Abweichungen sind zulässig, soweit dies zur Verwirklichung des Plankonzepts unumgänglich oder aus anderen Gründen städtebaulich gerechtfertigt ist (Normenkontrollbeschluß des Senats v. 10.7.1990 - 8 S 104/90 - insoweit in BWGZ 1991, 209 nicht abgedruckt; vgl. auch das Urteil des 3. Senats v. 24.11.1993 - 3 S 1631/91 -). - BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95
Rechts des Schienenverkehrs: Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts für Planung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97
Beachtlich sind nämlich nur Probleme von einigem Gewicht, ein Plangeber muß sich dagegen nicht um jede Kleinigkeit kümmern (…so zu § 75 VwVfG: BVerwG, Urt. v. 12.2.1988 - 4 C 54.84 -, DVBl. 1988, 843 = UPR 1988, 262; Beschluß v. 31.8.1995 - 11 VR 14.95 -, UPR 1996, 143 = NuR 1996, 350). - VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 104/90
Bebauungsplan; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Ausweisung von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97
Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht schematisch und uneingeschränkt, d. h. Abweichungen sind zulässig, soweit dies zur Verwirklichung des Plankonzepts unumgänglich oder aus anderen Gründen städtebaulich gerechtfertigt ist (Normenkontrollbeschluß des Senats v. 10.7.1990 - 8 S 104/90 - insoweit in BWGZ 1991, 209 nicht abgedruckt; vgl. auch das Urteil des 3. Senats v. 24.11.1993 - 3 S 1631/91 -).
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 8 S 2368/16
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, der das Heranrücken von Wohnbebauung an …
Die Antragsbefugnis ist abweichend davon nur dann zu bejahen, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gelöst werden können (…vgl. wiederum Senatsurteil vom 22.11.2017, a.a.O.; ferner BVerwG, Urteil vom 05.03.1997 - 11 A 5.96 -, UPR 1997, 327; Senatsurteil vom 23.12.1997 - 8 S 627/97 -). - VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03
Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung …
Denn dahinter steht die ohne weiteres zulässige Erwägung, die Lasten, die durch zusätzliche Verbindungen mit der Westrandstraße hervorgerufen werden, gleichmäßiger zu verteilen (vgl. den Normenkontrollbeschluss des Senats vom 23.12.1997 - 8 S 627/97 - PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 59 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 3254/11
Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan - …
Dies darf vielmehr der Plandurchführung überlassen werden, soweit - wie auch hier - keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der Durchführung des Bebauungsplans verbundene bautechnische Probleme - etwa aufgrund der Auffüllungen - auch bei Anwendung der allgemein anerkannten bautechnischen Regeln nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gelöst werden könnten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.03.1997 - 11 A 5.96 -, UPR 1997, 327;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.2004, a.a.O.; Beschl. v. 23.12.1997 - 8 S 627/97 -).
- VGH Hessen, 19.01.2018 - 4 C 796/17 Die Antragsgegnerin musste deshalb diese Problematik bei ihrer Abwägungsentscheidung nicht weiter berücksichtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 1997 - 8 S 627/97 -, juris Rdnr. 19).
Die Bewältigung derartiger Problemstellungen darf vielmehr dem Bauordnungsrecht überlassen bleiben, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der Durchführung des Bebauungsplans verbundene bautechnische Probleme auch bei Anwendung der allgemein anerkannten bautechnischen Regeln nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gelöst werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 5.96 -, UPR 1997, 327; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 1997 - 8 S 627/97 -, juris;… Urteil vom 15. September 2004 - 8 S 2392/03 -, juris Rdnr. 29).
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2004 - 8 S 2392/03
Bauleitplanung - Einhaltung der Anforderungen des § 3 Abs 2 S 2 BauGB; keine …
Dies darf vielmehr der Plandurchführung überlassen werden, soweit keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der Durchführung des Bebauungsplans verbundene bautechnische Probleme auch bei Anwendung der allgemein anerkannten bautechnischen Regeln nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gelöst werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.3.1997 - 11 A 5.96 - UPR 1997, 327; Beschluss des Senats vom 23.12.1997 - 8 S 627/97 - PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 59). - VGH Baden-Württemberg, 11.12.2025 - 8 S 494/24
Vollzugsunfähigkeit eines Bebauungsplans ohne den gebotenen Ausgleich für die …
Die Antragsbefugnis ist abweichend davon nur dann zu bejahen, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gelöst werden können (…vgl. wiederum Senatsurteil vom 22.11.2017, a. a. O.; ferner BVerwG, Urteil vom 05.03.1997 - 11 A 5.96 -, UPR 1997, 327; Senatsurteil vom 23.12.1997 - 8 S 627/97 - zum Ganzen: Senatsurteil vom 16.10.2018 - 8 S 2368/16 -, VBlBW 2019, 211 , juris Rn. 63 ). - VGH Baden-Württemberg, 22.11.2017 - 8 S 1861/16
Normenkontrolle: Anforderungen an die Auslegungsbekanntmachung eines …
Zwar kann die Klärung etwaiger Folgeprobleme bautechnischer Art grundsätzlich der Plandurchführung überlassen werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2014 - 5 S 3254/11 -, BRS 82 Nr. 9 sowie unten II.2)c)dd)), jedoch konnte hier nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gelöst werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.03.1997 - 11 A 5.96 -, UPR 1997, 327; Senatsurteil vom 23.12.1997 - 8 S 627/97 -).
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