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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,4128
VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23 (https://dejure.org/2025,4128)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.2025 - 8 S 718/23 (https://dejure.org/2025,4128)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 2025 - 8 S 718/23 (https://dejure.org/2025,4128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 1 BauGB
    Abstandsflächenrechtliche Beurteilung einer auf einer (Grenz-)Garage vorgesehenen Dachterrasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsfläche; Abstandsflächentiefe; Baugenehmigung; Dachterrasse; Entprivilegierung; Freihaltegebot; Garage; Grenzgarage; Privilegierung; Teilbarkeit; vereinfachtes Verfahren; Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de

    Abstandsfläche; Abstandsflächentiefe; Baugenehmigung; Dachterrasse; Entprivilegierung; Freihaltegebot; Garage; Grenzgarage; Privilegierung; Teilbarkeit; vereinfachtes Verfahren; Verwaltungsakt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dachterrasse auf (Grenz-)Garage: Beurteilung der Abstandsflächen?

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (52)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14

    Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23
    Zu einer etwaigen abstandsflächenrechtlichen Entprivilegierung einer (Grenz-)Garage ( § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO (juris: BauO BW 2010)) infolge einer auf ihr vorgesehenen Dachterrasse (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 24.07.1998 - 8 S 1306/98 -, VBlBW 1999, 64, und zu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, VBlBW 2017, 284 ).

    Rn. 21 Am 18.04.2023 haben die Kläger die vom Verwaltungsgericht wegen angenommener Abweichung vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, VBlBW 2017, 284 , hilfsweise wegen Grundsatzbedeutung zugelassene Berufung eingelegt.

    Rn. 31 I. Der Senat kann trotz der vom Verwaltungsgericht wegen angenommener Divergenz erwähnten Entscheidung des 11. Senats (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016, a. a. O.) ohne vorherige Anrufung des Großen Senats entscheiden, da die Anrufungsvoraussetzungen der § 12 Abs. 1, § 11 Abs. 2 VwGO nicht erfüllt sind.

    Die Genehmigung könnte ohne den auf die Dachterrasse bezogenen Teil als selbstständige Regelung weiter Bestand haben, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (so in einem vergleichbaren Fall auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016, a. a. O., juris Rn. 53 trotz der dort - Rn. 38 ff. - angenommenen "abstandsflächenrechtlichen Einheit" von Garage und Dachterrasse).

    Rn. 42 bb) Der Auffassung, wonach abstandsflächenrechtlich eine Garage und eine darauf vorgesehene Dachterrasse (regelmäßig) als Einheit anzusehen seien, weshalb auf einen Nachbarrechtsbehelf auch die abstandsflächenrechtliche Privilegierung einheitlich zu beurteilen sei (so VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.09.2016, a. a. O., juris Rn. 38, und vom 10.04.1991 - 3 S 902/91 -, UA, S. 9), folgt der Senat nicht.

    Die Vorschrift kommt aber nicht zur Anwendung und hierauf kann sich auch ein betroffener Nachbar berufen, wenn das vorgeschriebene Vorsprungsmaß überschritten ist (…vgl. Senatsurteil vom 15.04.2008 - 8 S 12/07 -, VBlBW 2009, 184, juris Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.09.2016, a. a. O., juris Rn.39, …und vom 30.10.1985 - 3 S 2310/85 -, BRS 44 Nr. 102, S. 246, 248;… Busch, in: Schlotterbeck/Hager/ders./Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 5 Rn. 116; siehe auch BayVGH…, Beschluss vom 17.04.2020 - 15 ZB 19.2388 -, juris Rn. 11 ff.;… Kühner, a. a. O., Art. 6 Rn. 505 f.).

    Denn in vollem Umfang nachbarschützend sind lediglich die - hier (auf dem Baugrundstück selbst) eingehaltenen - Abstandsflächentiefenmaße des § 5 Abs. 7 LBO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016, a. a. O., juris Rn. 39;… Balensiefen, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand: 01.10.2024, § 5 LBO Rn. 66;… Sauter, a. a. O., § 5 Rn. 8;… Busch, in: Schlotterbeck/Hager/ders./Gammerl, a. a. O., § 5 Rn. 115).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1998 - 8 S 1306/98

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Dachterrasse auf einer Grenzgarage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23
    Zu einer etwaigen abstandsflächenrechtlichen Entprivilegierung einer (Grenz-)Garage ( § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO (juris: BauO BW 2010)) infolge einer auf ihr vorgesehenen Dachterrasse (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 24.07.1998 - 8 S 1306/98 -, VBlBW 1999, 64, und zu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, VBlBW 2017, 284 ).

    Da die Maße der Vorbauten Voraussetzung für die dort geregelte Privilegierung sind, können sich - anders als der Senat noch in einer früheren Entscheidung annahm (Senatsurteil vom 24.07.1998 - 8 S 1306/98 -, VBlBW 1999, 64, juris Rn. 13) - auch betroffene Nachbarn darauf berufen, wenn diese Bedingung für den Eintritt der Privilegierung fehlt.

    Solche Dachterrassen lassen daher eine etwaige abstandsflächenrechtliche Privilegierung der Garage unberührt (wie hier bereits Senatsurteile vom 24.07.1998, a. a. O., juris Rn. 13, und vom 24.11.2022 - 8 S 584/21 -, UA, S. 14;… Busch, in: Schlotterbeck/Hager/ders./ Gammerl, a. a. O., § 6 Rn. 26;… Sauter, a. a. O., § 6 Rn. 4;… Schlotterbeck/Busch, a. a. O., Rn. 200; offen VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26.09.1991 - 3 S 1413/91 -, juris Rn. 13;… Balensiefen, a. a. O., § 6 LBO Rn. 5.1;… zur getrennten Betrachtung von Garage und "Dachstellplätzen" Senatsurteil vom 21.07.2020, a. a. O., juris Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 13.12.2023 - 1 C 34.22

    Fall eines verfahrensfehlerhaften Prozessurteils wegen Verneinung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23
    Allerdings ist die Frage, ob eine isolierte Aufhebung des auf die Dachterrasse bezogenen Teils der - im Übrigen nach Teilrücknahme des Widerspruchs bestandskräftig gewordenen - Baugenehmigung möglich ist, erst im Rahmen der Begründetheit der Anfechtungsklage am Maßstab des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu beantworten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2023 - 1 C 34.22 -, NVwZ-RR 2024, 478, juris Rn. 16).

    Ein Verwaltungsakt ist teilbar, soweit kein untrennbarer innerer Zusammenhang seiner Teile besteht, sondern jeder Teil als selbstständige Regelung weiter existieren kann, ohne seinen ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.12.2023, a. a. O., juris Rn. 16 und Rn. 23, …und vom 09.11.2023 - 4 C 2.22 -, NVwZ 2024, 678, juris Rn. 18).

    Das Bestehen eines derartigen inneren Zusammenhangs ist durch Auslegung zu ermitteln, bei der der Bedeutungsinhalt der Gesamtregelung in den Blick zu nehmen und zu fragen ist, ob die Behörde die (Rest-)Regelung auch isoliert erlassen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2023, a. a. O., juris Rn. 23, m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2025 - 8 S 937/23

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Gebäudeaufstockungen nach § 5 Abs. 5 …

    In diesem Fall ist eine abstandsflächenrechtliche Gesamtbetrachtung des Gebäudes in seiner geänderten Gestalt erforderlich, auch wenn das Altgebäude Bestandsschutz genießt (…vgl. Senatsbeschluss vom 27.11.2013, a. a. O., juris Rn. 12 f.; anders bei zwei funktional getrennten Anlagen wie Garage und darauf vorgesehener Dachterrasse, vgl. Senatsurteil vom 06.02.2025 - 8 S 718/23 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 303/25

    Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung

    Rn. 107 Da die Klage keinen Erfolg hat, ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nicht für notwendig zu erklären (vgl. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.02.2025 - 8 S 718/23 - VBlBW 2025, 423 , juris Rn. 53 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2025 - 2 L 33/25

    Nutzungsuntersagung für ein Möbelhaus

    Insoweit ist auch von Bedeutung, ob die Behörde die (Rest-)Regelung auch isoliert erlassen hätte (vgl. VGH BW, Urteil vom 6. Februar 2025 - 8 S 718/23 - juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2025 - 2 L 32/25

    Nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung

    Insoweit ist auch von Bedeutung, ob die Behörde die (Rest-)Regelung auch isoliert erlassen hätte (vgl. VGH BW, Urteil vom 6. Februar 2025 - 8 S 718/23 - juris Rn. 37).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,21012
VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23 (https://dejure.org/2025,21012)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.02.2025 - 8 S 718/23 (https://dejure.org/2025,21012)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Februar 2025 - 8 S 718/23 (https://dejure.org/2025,21012)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Nachbarklage gegen die im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung zur Errichtung und Nutzung einer Terrasse auf einer Doppelgarage; Nachbarschützendes Gebot der Rücksichtnahme unter Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (52)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14

    Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23
    Am 18.04.2023 haben die Kläger die vom Verwaltungsgericht wegen angenommener Abweichung vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, VBlBW 2017, 284 , hilfsweise wegen Grundsatzbedeutung zugelassene Berufung eingelegt.

    Der Senat kann trotz der vom Verwaltungsgericht wegen angenommener Divergenz erwähnten Entscheidung des 11. Senats (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016, a. a. O.) ohne vorherige Anrufung des Großen Senats entscheiden, da die Anrufungsvoraussetzungen der § 12 Abs. 1 , § 11 Abs. 2 VwGO nicht erfüllt sind.

    Die Genehmigung könnte ohne den auf die Dachterrasse bezogenen Teil als selbstständige Regelung weiter Bestand haben, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (so in einem vergleichbaren Fall auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016, a. a. O., juris Rn. 53 trotz der dort - Rn. 38 ff. - angenommenen "abstandsflächenrechtlichen Einheit" von Garage und Dachterrasse).

    bb) Der Auffassung, wonach abstandsflächenrechtlich eine Garage und eine darauf vorgesehene Dachterrasse (regelmäßig) als Einheit anzusehen seien, weshalb auf einen Nachbarrechtsbehelf auch die abstandsflächenrechtliche Privilegierung einheitlich zu beurteilen sei (so VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.09.2016, a. a. O., juris Rn. 38, und vom 10.04.1991 - 3 S 902/91 -, UA, S. 9), folgt der Senat nicht.

    Die Vorschrift kommt aber nicht zur Anwendung und hierauf kann sich auch ein betroffener Nachbar berufen, wenn das vorgeschriebene Vorsprungsmaß überschritten ist (…vgl. Senatsurteil vom 15.04.2008 - 8 S 12/07 -, VBlBW 2009, 184 , juris Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.09.2016, a. a. O., juris Rn.39, …und vom 30.10.1985 - 3 S 2310/85 -, BRS 44 Nr. 102, S. 246, 248;… Busch, in: Schlotterbeck/Hager/ders./Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 5 Rn. 116; siehe auch BayVGH…, Beschluss vom 17.04.2020 - 15 ZB 19.2388 -, juris Rn. 11 ff.;… Kühner, a. a. O., Art. 6 Rn. 505 f.).

    Denn in vollem Umfang nachbarschützend sind lediglich die - hier (auf dem Baugrundstück selbst) eingehaltenen - Abstandsflächentiefenmaße des § 5 Abs. 7 LBO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2016, a. a. O., juris Rn. 39;… Balensiefen, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand: 01.10.2024, § 5 LBO Rn. 66;… Sauter, a. a. O., § 5 Rn. 8;… Busch, in: Schlotterbeck/Hager/ders./Gammerl, a. a. O., § 5 Rn. 115).

  • BVerwG, 13.12.2023 - 1 C 34.22

    Fall eines verfahrensfehlerhaften Prozessurteils wegen Verneinung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23
    Allerdings ist die Frage, ob eine isolierte Aufhebung des auf die Dachterrasse bezogenen Teils der - im Übrigen nach Teilrücknahme des Widerspruchs bestandskräftig gewordenen - Baugenehmigung möglich ist, erst im Rahmen der Begründetheit der Anfechtungsklage am Maßstab des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu beantworten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2023 - 1 C 34.22 -, NVwZ-RR 2024, 478 , juris Rn. 16).

    Ein Verwaltungsakt ist teilbar, soweit kein untrennbarer innerer Zusammenhang seiner Teile besteht, sondern jeder Teil als selbstständige Regelung weiter existieren kann, ohne seinen ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.12.2023, a. a. O., juris Rn. 16 und Rn. 23, …und vom 09.11.2023 - 4 C 2.22 -, NVwZ 2024, 678 , juris Rn. 18).

    Das Bestehen eines derartigen inneren Zusammenhangs ist durch Auslegung zu ermitteln, bei der der Bedeutungsinhalt der Gesamtregelung in den Blick zu nehmen und zu fragen ist, ob die Behörde die (Rest-)Regelung auch isoliert erlassen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2023, a. a. O., juris Rn. 23, m. w. N.).

  • VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22

    Baunachbarklage: Errichtung einer Dachterrasse auf einer Grenzgarage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28. März 2023 - 2 K 5443/22 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 28.03.2023 - 2 K 5443/22 - (juris) hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften zum Nachteil der Kläger durch die Genehmigung des Vorhabens der Beigeladenen lasse sich nicht erkennen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.03.2023 - 2 K 5443/22 - zu ändern und die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Landratsamts Göppingen vom 22.11.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 04.10.2022 aufzuheben, soweit sie eine auf der Garage vorgesehene Errichtung und Nutzung einer Terrasse betrifft, sowie die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.

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