Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 47 Abs 6 VwGO, § 47 Abs 1 VwGO
Zum Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag bei vollständig umgesetzter Baugenehmigung - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 47 Abs. 1, Abs. 6.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei bereits vollständiger Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Anordnung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei bereits vollständiger Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer ...
Papierfundstellen
- VBlBW 2013, 427
- DÖV 2013, 822
- ZfBR 2013, 801 (Ls.)
- ZfBR 2013, 801 DÖV 2013, 822 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13
Macht ein Antragsteller eine Verletzung des Abwägungsgebots aus § 1 Abs. 7 BauGB geltend, muss er einen eigenen Belang benennen, den die planende Gemeinde bei ihrer Planung nach Lage der Dinge hätte berücksichtigen müssen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 und Beschluss vom 06.12.2000 - 4 BN 59.00 - NVwZ 2001, 431). - BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13
Denn bei einem Rechtsbehelf eines Dritten ist für die Beantwortung der Frage, ob die Baugenehmigung ihn in seinen Rechten verletzt, grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung maßgeblich und sind lediglich nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn beachtlich (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.04.1998 - 4 B 40.98 -BRS 60 Nr. 178). - BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00
Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13
Macht ein Antragsteller eine Verletzung des Abwägungsgebots aus § 1 Abs. 7 BauGB geltend, muss er einen eigenen Belang benennen, den die planende Gemeinde bei ihrer Planung nach Lage der Dinge hätte berücksichtigen müssen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 und Beschluss vom 06.12.2000 - 4 BN 59.00 - NVwZ 2001, 431).
- BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13
Rn. 4 Das Rechtsschutzinteresse ist dann nicht gegeben, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts zur Erreichung des Rechtsschutzziels als nutzlos erweist, weil der Antragsteller mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung seine Rechtstellung nicht verbessern kann (BVerwG, Urteil vom 28.04.1999 - 4 CN 5.99 - BRS 62 Nr. 47 m.w.N.). - BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79
Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13
Die von der Planung betroffenen Grundstücke werden grundsätzlich durch ihre Eigentümer (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1982 - 4 C 51.79 - BRS 39 Nr. 176 zum Baunachbarrecht) und nicht daneben auch durch die Gesellschafter, Kommanditisten oder Mitglieder einer juristischen Person "repräsentiert". - OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
Mittelbare Folgewirkungen einer Planung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13
Bei einem Eilantrag gegen einen Bebauungsplan ist die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr geeignet, zugunsten des Antragstellers etwas zu bewirken, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 S 1986/12 - nicht veröffentlicht; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 09.12.1996 - 11a B 1710/96.NE - NVwZ 1997, 1006; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2008 - 1 MN 328/07 -NVwZ-RR 2008, 769; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2000 - 2 BS 179/00; BayVGH, Beschluss vom 14.8.2008 - 1 NE 08.1074 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 11a B 1710/96
Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis auf Erlaß einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13
Bei einem Eilantrag gegen einen Bebauungsplan ist die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr geeignet, zugunsten des Antragstellers etwas zu bewirken, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 S 1986/12 - nicht veröffentlicht; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 09.12.1996 - 11a B 1710/96.NE - NVwZ 1997, 1006; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2008 - 1 MN 328/07 -NVwZ-RR 2008, 769; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2000 - 2 BS 179/00; BayVGH, Beschluss vom 14.8.2008 - 1 NE 08.1074 - juris). - VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074
Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13
Bei einem Eilantrag gegen einen Bebauungsplan ist die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr geeignet, zugunsten des Antragstellers etwas zu bewirken, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 S 1986/12 - nicht veröffentlicht; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 09.12.1996 - 11a B 1710/96.NE - NVwZ 1997, 1006; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2008 - 1 MN 328/07 -NVwZ-RR 2008, 769; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2000 - 2 BS 179/00; BayVGH, Beschluss vom 14.8.2008 - 1 NE 08.1074 - juris). - OVG Hamburg, 19.07.2000 - 2 Bs 179/00
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13
Bei einem Eilantrag gegen einen Bebauungsplan ist die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr geeignet, zugunsten des Antragstellers etwas zu bewirken, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 S 1986/12 - nicht veröffentlicht; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 09.12.1996 - 11a B 1710/96.NE - NVwZ 1997, 1006; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2008 - 1 MN 328/07 -NVwZ-RR 2008, 769; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2000 - 2 BS 179/00; BayVGH, Beschluss vom 14.8.2008 - 1 NE 08.1074 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 3 S 3137/19
Rechtsschutzbedürfnis für vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; …
Denn bei einem Rechtsbehelf eines Dritten ist für die Beantwortung der Frage, ob die Baugenehmigung ihn in seinen Rechten verletzt, grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung maßgeblich und sind lediglich nachträgliche Änderungen zugunsten des Bauherrn beachtlich (vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.07.2013, - 8 S 907/13 - VBlBW 2013, 427 m. w. N.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N - BauR 2007, 1541). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2025 - 3 KM 435/25
Normenkontrollverfahren; Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; fehlendes …
Rn. 28 Soweit zum Teil vertreten wird, nur eine unanfechtbare Genehmigung führe zum Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen den Bebauungsplan (VGH München…, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 1 NE 14.1548 -, juris Rn. 7; vgl. auch VGH München…, Beschluss vom 25. Juni 2025 - 2 NE 25.584 -, juris Rn. 14; a.A. aber VGH München…, Beschluss vom 12. Juni 2025 - 9 NE 25.512 -, juris Rn. 27;… siehe auch Schoch, in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 48. EL Juli 2025, § 47 VwGO Rn. 151b), folgt der Senat dem nicht (so auch VGH München…, Beschluss vom 12. Juni 2025 - 9 NE 25.512 -, juris Rn. 27; VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 8 S 907/13 -, juris Rn. 4; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 4. Oktober 2004 - 1 MN 225/04 -, juris Rn. 17; OVG Hamburg…, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 2 Bs 179/00 -, juris Rn. 2; OVG Münster…, Beschluss vom 9. Dezember 1996 - 11a B 1710/96.NE -, juris Rn. 3; vgl. auch OVG Schleswig…, Beschluss vom 20. März 2018 - 1 MR 1/18 -, juris Rn. 21).Damit bleiben Verwaltungsakte, die zeitlich vor der Suspension der Vorschrift bereits erlassen worden waren, durch die einstweilige Anordnung unberührt (VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 8 S 907/13 -, juris Rn. 4; VGH Kassel…, Beschluss vom 5. März 2025 - 5 B 2038/24.N -, juris Rn. 33).
Nachträgliche Änderungen sind lediglich zugunsten des Bauherrn beachtlich (VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 8 S 907/13 -, juris Rn. 4; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40/98 -, juris Rn. 3; OVG Greifswald…, Urteil vom 10. April 2018 - 3 LB 133/08 -, juris Rn. 70 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 10 S 17.21
Antrag auf Außervollzugsetzung einer Verordnung über die Festsetzung eines …
Soweit demgegenüber zum Teil vertreten wird, dass das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren bereits entfallen kann, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung von Baugenehmigungen vollständig umgesetzt worden sind, und zwar auch dann, wenn diese noch nicht in Bestandskraft erwachsen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 8 S 907/13 -, juris Rn. 4;… dazu etwa Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Std. Januar 2020, § 47 Rn. 151), bedarf dies vorliegend keiner Vertiefung.
- VGH Bayern, 25.06.2025 - 2 NE 25.584
Erfolgloser Normenkontrolleilantrag gegen einen Bebauungsplan, der erlassen …
Eine vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans ist aber für den Antragsteller in der Regel dann nutzlos, wenn eine (jedenfalls) bestandskräftige Baugenehmigung vorliegt, durch welche (nahezu) der gesamte Bebauungsplan bereits ausgenutzt wird (…vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 2 NE 11.2623 - juris Rn. 14;… B.v. 7.7.2003 - 1 NE 03.984 - juris Rn. 15; VGH BW, B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris Rn. 4;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2024, § 47 Rn. 151b).Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung unberührt lässt, kann ein Bauvorhaben, für das bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, mit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (…vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2001 - 15 NE 01.1292 - juris Rn. 15; VGH BW, B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris Rn. 4;… NdsOVG, B.v. 5.6.2008 - 1 MN 328/07 - juris Rn. 65; OVG NW, B.v. 9.12.1996 - 11a B 1710/96.NE - NVwZ 1997, 1006).
- VGH Bayern, 04.06.2024 - 2 NE 24.849
Unzulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung im …
Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung unberührt lässt, kann ein Bauvorhaben, für das bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, mit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2001 - 15 NE 01.1292 - juris; VGH BW, B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris; NdsOVG, B.v. 5.6.2008 - 1 MN 328/07 - juris; OVG NRW, B.v. 9.12.1996 - 11a B 1710/96.NE - NVwZ 1997, 1006).Sind die Festsetzungen des Bebauungsplans daher mit einer Genehmigungsfreistellung für ein Vorhaben (nahezu) vollständig umgesetzt und haben die Bauarbeiten jedenfalls bereits begonnen, kann der an das Plangebiet angrenzende Nachbar seine Rechte mit einem Eilverfahren nach § 123 VwGO, gerichtet gegen den Träger der Bauaufsichtsbehörde, in dem der Bebauungsplan inzident überprüft wird, schneller und einfacher geltend machen, er kann seine Rechtsstellung mit einem Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht (mehr) verbessern (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 1 NE 18.499 - juris; unter Verneinung der Dringlichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 2 NE 18.1142 - juris; B.v. 6.7.2017 - 2 NE 17.1021 - n.v.; B.v. 10.8.2016 - 1 NE 16.1174 - juris; B.v. 21.4.2015 - 9 NE 15.377 - juris; VGH BW, B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris).
- VGH Bayern, 30.10.2014 - 1 NE 14.1548
Bebauungsplan "Neue Mitte Karlsfeld" außer Vollzug gesetzt
Der Senat teilt insoweit nicht die in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung (z.B. VGH BW, B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - VBlBW 2013, 427 m.w.N.), die das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren (gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan) entfallen lässt, wenn trotz fehlender Bestandskraft die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind. - VGH Bayern, 29.09.2014 - 2 NE 14.1852
Einstweiliger Rechtsschutz; Dringlichkeit; Baugenehmigung; vorhabensbezogener …
Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung fest, dass es in Fällen wie diesem, in denen sich der Betroffene der Sache nach als Grundstücksnachbar gegen die Ausführung eines Vorhabens zur Wehr setzt, mit Rücksicht auf die Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Individualrechtsschutzes (hier nach § 80 Abs. 5 VwGO) an der für eine Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO erforderlichen Dringlichkeit fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2009 - 2 NE 09.1506 - juris m.w.N.; B.v. 23.4.2014 - 2 NE 13.2606 - juris; VGH BW B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris).Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind (vgl. VGH BW, B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris).
- VGH Bayern, 23.04.2014 - 2 NE 13.2606
Einstweiliger Rechtsschutz; Dringlichkeit; Baugenehmigung
Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung fest, dass es in Fällen wie diesem, in denen sich der Betroffene der Sache nach als Grundstücksnachbar gegen die Ausführung eines Vorhabens zur Wehr setzt, mit Rücksicht auf die Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Individualrechtsschutzes (hier nach § 80 Abs. 5 VwGO) an der für eine Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO erforderlichen Dringlichkeit fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2009 - 2 NE 09.1506 - juris m.w.N.; VGH BW B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris).Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind (vgl. VGH BW, B.v. 3.7.2013 - a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem …
Etwas anderes gilt (faktisch) nur dann, wenn im Bereich eines Bebauungsplans bereits ein Vorhaben genehmigt worden ist; in diesem Fall kann die bereits erteilte Genehmigung im Wege des § 47 Abs. 6 VwGO weder suspendiert noch sonstwie "außer Vollzug" gesetzt werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.07.2000, 2 Bs 179/00, [...] sowie VGH Mannheim, Beschl. v. 03.07.2013, 8 S 907/13, VBVlBW 2013, 427). - VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.499
Unzulässiger Eilantrag gegen die Änderung eines Bebauungsplans
Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung unberührt lässt, kann ein Bauvorhaben, für das bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, mit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. VGH BW, B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris Rn. 4;… OVG Lüneburg, B.v. 5.6.2008 - 1 MN 328/07 - juris Rn. 62 ff.;… BayVGH, B.v. 26.6.2001 - 15 NE 01.1292 - juris Rn. 15 ff.; OVG NRW, B.v. 9.12.1996 - 11a B 1710/96.NE - NVwZ 1997, 1006). - VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 NE 20.2687
Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnisses
- VGH Bayern, 10.08.2016 - 1 NE 16.1174
Erfolgloser Antrag auf Außervollzugsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2024 - 1 B 11048/24
Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweiligen Anordnung im …
- VGH Hessen, 05.03.2025 - 5 B 2038/24
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO
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