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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23684
VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14 (https://dejure.org/2014,23684)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.08.2014 - 8 S 979/14 (https://dejure.org/2014,23684)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. August 2014 - 8 S 979/14 (https://dejure.org/2014,23684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Streitwert bei Nachbarklage gegen Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus 10.000 EUR

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1
    Streitwertfestsetzung bei der Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für ein kleineres Mehrfamilienwohnhaus im Hauptsacheverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung bei der Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für ein kleineres Mehrfamilienwohnhaus im Hauptsacheverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14
    Da nunmehr im Regelfall ein Rahmen für den festzusetzenden Streitwert vorgeschlagen ist (zur Ausnahme Nr. 9 Streitwertkatalog 2013), setzt der Senat in Abweichung von seiner Praxis zum früheren Streitwertkatalog (siehe etwa Senatsbeschluss vom 24.03.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 58 ) bei Verfahren, die nach dem 01.01.2014 anhängig geworden sind, den Streitwert bei Drittanfechtungen von Baugenehmigungen regelmäßig innerhalb des vorgeschlagenen Rahmens fest.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14
    Denn das Rechtsschutzbedürfnis ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Rechtsuchende mit seinem Begehren eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht mehr erreichen kann (BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 (91) …und Urteil vom 08.07.2009 - 8 C 4.09 - NVwZ-RR 2009, 980 Rn. 24).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09

    Rechtsschutzinteresse; Komplementär-GmbH; Fehlen von Fortführungsaussichten; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14
    Denn das Rechtsschutzbedürfnis ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Rechtsuchende mit seinem Begehren eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht mehr erreichen kann (BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 (91) und Urteil vom 08.07.2009 - 8 C 4.09 - NVwZ-RR 2009, 980 Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 8 S 827/14

    Privilegierte Vorbauten in der Abstandfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14
    Der bisherigen Senatspraxis folgend (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 09.07.2014 - 8 S 827/14 - juris Rn. 12 ) kommt eine Reduzierung dieses Streitwerts für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dann auch weiterhin nicht in Betracht, wenn sich ein Antragsteller nicht allein gegen die Auswirkungen der zukünftigen Nutzung des Nachbargrundstücks, sondern gegen den Baukörper als solchen zur Wehr setzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 8 S 2720/04

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14
    Rn. 2 Wendet sich ein Nachbar mit einem Antrag nach § 80a Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 2, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ausschließlich gegen die von einer genehmigten baulichen Anlage als solcher ausgehenden Beeinträchtigungen, nicht aber gegen deren bestimmungsgemäße Nutzung, ist sein Begehren auf Erlangung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses mit der Fertigstellung des Rohbaus unzulässig (Senatsbeschluss vom 12.01.2005 - 8 S 2720/04 - BauR 2005, 1762; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.01.2013 - 3 S 2259/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 3 S 2259/12

    Abstandsflächenberechnung bei Gitternetzturm einer Mobilfunkanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14
    Rn. 2 Wendet sich ein Nachbar mit einem Antrag nach § 80a Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 2, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ausschließlich gegen die von einer genehmigten baulichen Anlage als solcher ausgehenden Beeinträchtigungen, nicht aber gegen deren bestimmungsgemäße Nutzung, ist sein Begehren auf Erlangung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses mit der Fertigstellung des Rohbaus unzulässig (Senatsbeschluss vom 12.01.2005 - 8 S 2720/04 - BauR 2005, 1762; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.01.2013 - 3 S 2259/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich Baunachbarn nicht allein gegen die Auswirkungen der zukünftigen Nutzung des Nachbargrundstücks, sondern - wie hier der Antragsteller - gegen solche der Baukörper zur Wehr setzen und einen vorläufigen Stopp deren Errichtung begehren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.8.2014 - 8 S 979/14 - juris; Beschl. v. 11.12.2013 - 3 S 1964/13 - VBlBW 2014, 275 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19

    Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen

    Mit Blick darauf, dass sich der Kläger mit der den Gegenstand der angegriffenen Baugenehmigung bildenden Grenzgarage nur gegen eine nicht zum Aufenthalt von Menschen dienende Nebenanlage wendet, weicht sein für die Streitwertfestsetzung in Drittanfechtungsfällen allein maßgebliches Abwehrinteresse von der durchschnittlichen Bedeutung des Nachbarinteresses an der Abwehr von einem Bauvorhaben möglicherweise ausgehender Beeinträchtigungen ab, das nach der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des erkennenden Gerichtshofs im "Normalfall" mit einem mittleren Streitwert von 10.000,-- EUR bewertet wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.06.2017 - 8 S 1041/17 -, juris Rn. 6 , und vom 13.08.2014 - 8 S 979/14 -, juris Rn. 6 ;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.09.2014 - 5 S 804/14 -, BWGZ 2016, 175 = juris Rn. 10 , …und vom 12.12.2019 - 5 S 2431/19 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 14.07.2021 - 4 K 5610/19

    Abstandsfläche, Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Wandhöhe, 3 m

    Rn. 59 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs, wobei für eine Baunachbarklage in der vorliegenden Situation nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg regelmäßig ein Streitwert von 10.000 EUR festzusetzen ist (Beschluss vom 13. August 2014 - 8 S 979/14 , juris Rn. 6 ).
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