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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9186
OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98 (https://dejure.org/1998,9186)
OVG Berlin, Entscheidung vom 25.05.1998 - 8 SN 24.98 (https://dejure.org/1998,9186)
OVG Berlin, Entscheidung vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 (https://dejure.org/1998,9186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • studentenpolitik.de

    Kein allgemeinpolitisches Mandat der verfassten Studentenschaft - hinreichend bestimmtes Verbot - Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Zutreffend nimmt das Verwaltungsgericht an, dass der Antragsgegnerin als Zwangsverband zur Bündelung spezifischer studentischer Interessen (vgl. BVerwGE 59, 231, 236; VG Gießen, NVwZ-RR 1998, 241) ein sog. allgemeinpolitisches Mandat nach Landesrecht nicht erteilt ist.

    Allgemeinpolitische Aktivitäten ohne unmittelbaren Bezug zur Hochschule gehen über den so determinierten Rahmen hinaus, verlassen den Bereich aufgabenrelevanter Repräsentation verbandstypischer Interessen, verfolgen andere als gruppenspezifische Zielsetzungen (vgl. BVerwGE 59, 231, 238 f.).

    Es bewahrt den Einzelnen (nicht nur vor Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband, sondern auch) davor, dass ein - wie hier - legitimer Zwangsverband Angelegenheiten außerhalb des gesetzlich festgelegten Verbandszwecks wahrnimmt (vgl. BVerwGE 59, 231, 238; OVG NW, DVBl. 1995, 433, 434).

    Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG ergibt keine andere Beurteilung, weil die Aufgabenübertragung und -wahrnehmung nicht auf dieser Grundlage erfolgt (…Starck, a.a.O., Art. 5 Abs. 3 GG RdNr. 234), und die Grundrechte als prinzipielle Abwehrrechte gegenüber dem Staat dem Grundrechtsträger nur Freiheitsräume verschaffen, ihm aber kein Eingriffsrecht verleihen (BVerwGE 59, 231, 240).

    lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es sich ausnahmsweise als schwierig erweisen kann, erlaubte und verbotene Betätigung zu unterscheiden (vgl. unter dem Aspekt Klagebegehren BVerwGE 59, 231, 240 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der …

    Auszug aus OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Dabei muss nicht abschließend erörtert werden, ob ernstliche Zweifel nur gegeben sind, wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (VGH Bad.-Württ., NVwZ 1997, 1230; Bader, VBlBW 1997, 442, 445 f.; Seibert, DVBl. 1997, 932 f.; Schmieszek, NVwZ 1996, 1151, 1153) oder ob gleiche Wahrscheinlichkeit genügt (VGH Bad.-Württ., VBlBW 1997, 262, 263).

    Danach bedarf keiner Erörterung, ob die Grundsatzzulassung im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes spezifisch eilverfahrensbezogene Fragestellungen erfordert (so VGH Bad.-Württ., DVBl. 1997, 1325, 1326; a.A. Nieders.

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Ein (öffentlich-rechtlicher) sog. Zweckverband mit Pflichtmitgliedschaft wie die Antragsgegnerin darf nur zur Erfüllung bestimmter legitimer öffentlicher Zwecke nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gebildet werden und nur gesetzlich definierte öffentliche Aufgaben wahrnehmen (…Starck, a.a.O., Art. 2 Abs. 1 GG RdNr. 90 f.; BVerwGE 34, 69, 74).

    Die Pflichtmitglieder haben einen grundrechtlichen Anspruch darauf, dass sich die Organe ihres Verbandes unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips innerhalb des Wirkungskreises der gesetzlich definierten Aufgaben halten (BVerwGE 34, 69, 74; 64, 298, 305;… auch Starck, a.a.O., Art. 2 Abs. 1 GG RdNr. 91 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Auszug aus OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Die Pflichtmitglieder haben einen grundrechtlichen Anspruch darauf, dass sich die Organe ihres Verbandes unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips innerhalb des Wirkungskreises der gesetzlich definierten Aufgaben halten (BVerwGE 34, 69, 74; 64, 298, 305;… auch Starck, a.a.O., Art. 2 Abs. 1 GG RdNr. 91 m.w.N.).

    Das einzelne Pflichtmitglied kann von seinem Zwangsverband gemäß Art. 2 Abs. 1 GG verlangen, da die Behandlung von Themen außerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs in herausgegebenen oder verantworteten Publikationen schlechthin unterbleibt (BVerwGE 64, 298, 305).

  • OVG Niedersachsen, 03.09.1997 - 12 M 3916/97

    Beschwerdezulassung: grundsätzliche Bedeutung;; Bedeutung, grundsätzliche; …

    Auszug aus OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    OVG, DVBl. 1997, 1336, 1337; - für die Beschwerdezulassung grundsätzlich ablehnend Berkemann a.a.O. S. 458).
  • OVG Thüringen, 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Zulassungsgrund der besonderen tatsächlichen …

    Auszug aus OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Der beanspruchte Zulassungsgrund ist nur dargelegt, wenn aufgezeigt wird, dass die Rechtssache qualifizierte und für das Entscheidungsergebnis möglicherweise relevante Erschwernisse aufweist, die sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht signifikant von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle unterscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 1997 - OVG 8 N 26.97 - m.w.N.; zu teilweise abweichenden Kriterien Thür.OVG, DVBl. 1998, 489).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - …

    Auszug aus OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Dabei muss nicht abschließend erörtert werden, ob ernstliche Zweifel nur gegeben sind, wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (VGH Bad.-Württ., NVwZ 1997, 1230; Bader, VBlBW 1997, 442, 445 f.; Seibert, DVBl. 1997, 932 f.; Schmieszek, NVwZ 1996, 1151, 1153) oder ob gleiche Wahrscheinlichkeit genügt (VGH Bad.-Württ., VBlBW 1997, 262, 263).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1997 - 12 A 2047/97

    Darlegung ernstlicher Zweifel; Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Die prozessuale Obliegenheit erfordert, dass sich der Zulassung begehrende Verfahrensbeteiligte substantiiert mit der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und konkret aufzeigt, welcher Aspekt der Entscheidung aus welchen Gründen gesetzerhebliche Zweifel weckt (OVG NW, DVBl. 1997, 1342 und NVwZ 1997, 1224).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung; …

    Auszug aus OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Die prozessuale Obliegenheit erfordert, dass sich der Zulassung begehrende Verfahrensbeteiligte substantiiert mit der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und konkret aufzeigt, welcher Aspekt der Entscheidung aus welchen Gründen gesetzerhebliche Zweifel weckt (OVG NW, DVBl. 1997, 1342 und NVwZ 1997, 1224).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1994 - 25 B 1507/94

    Politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus OVG Berlin, 25.05.1998 - 8 SN 24.98
    Es bewahrt den Einzelnen (nicht nur vor Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband, sondern auch) davor, dass ein - wie hier - legitimer Zwangsverband Angelegenheiten außerhalb des gesetzlich festgelegten Verbandszwecks wahrnimmt (vgl. BVerwGE 59, 231, 238; OVG NW, DVBl. 1995, 433, 434).
  • OVG Berlin, 19.08.1997 - 8 SN 295.97
  • OVG Berlin, 17.09.1997 - 8 N 21.97
  • BVerwG, 02.03.1998 - 1 B 120.97

    Vergleichbarkeit einer Signalpistole mit einer gefährlichen Schusswaffe - …

  • VG Gießen, 18.09.1997 - 3 M 1279/97

    Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen …

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.03

    Verbot der Abgabe allgemeinpolitischer, nicht spezifischer und unmittelbar …

    Die verwendeten Rechtsbegriffe sind der Auslegung mit den üblichen Methoden soweit zugänglich, dass die Antragsgegnerin den Verbotsumfang hinreichend klar erkennen kann (OVG NW, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - DVBl. 1995 S. 433 [434]; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris).

    lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es in der Praxis schwierig sein kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. für das Klageverfahren BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 [240 f.] und für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211).

    Dieses Recht bewahrt den Einzelnen (nicht nur vor Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband, sondern auch) davor, dass ein - wie hier - legitimer Zwangsverband Angelegenheiten außerhalb des gesetzlich festgelegten Verbandszwecks wahrnimmt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - a.a.O. S. 238; vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris;… OVG NW, Beschlüsse vom 6. September 1994, - 25 B 1507.94 - a.a.O. und vom 13. Juli 2000 - 8 B 482.99 - NVwZ-RR 2000, 102).

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02

    Studierendenschaft, Organisationszwang, Grenzen des Organisationszwangs, …

    Die verwendeten Rechtsbegriffe sind der Auslegung mit den üblichen Methoden soweit zugänglich, dass die Antragsgegnerin den Verbotsumfang hinreichend klar erkennen kann (OVG NW, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - DVBl. 1995 S. 433 [434]; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris).

    lst aber die weitere Formulierung unvermeidbar, darf die gerichtliche Durchsetzung bestehender Unterlassungsansprüche nicht daran scheitern, dass es in der Praxis schwierig sein kann, erlaubtes und verbotenes Verhalten zu unterscheiden (vgl. für das Klageverfahren BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 [240 f.] und für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris; OVG NW…, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507.94 - a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 B 120.97 - NVwZ 1999, 211).

    Dieses Recht bewahrt den Einzelnen (nicht nur vor Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband, sondern auch) davor, dass ein - wie hier - legitimer Zwangsverband Angelegenheiten außerhalb des gesetzlich festgelegten Verbandszwecks wahrnimmt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 a.a.O. S. 238; vom 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - zitiert nach Juris;… OVG NW, Beschlüsse vom 6. September 1994, - 25 B 1507.94 - a.a.O. und vom 13. Juli 2000 - 8 B 482.99 - NVwZ-RR 2000, 102).

  • OVG Berlin, 27.04.2001 - 8 L 30.00

    Vollstreckung eines gegen die Studentenschaft einer Universität im Wege …

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  • OVG Berlin, 22.09.2000 - 8 SN 328.99
    Die Annahme der Antragsgegnerin, das Verwaltungsgericht habe sich insoweit auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats über die Zurechnung von Äußerungen, die sie in ihren eigenen Druckerzeugnissen verbreitet (Senatsbeschluss vom 25. Mai 1998 - OVG 8 SN 24.98 -), bezogen, beruht auf einer Fehlinterpretation des angegriffenen Beschlusses.

    In der Rechtsprechung - auch des beschließenden Senats (Beschluss vom 25. Mai 1998 - OVG 8 SN 24.98 -) - ist geklärt, dass die Aufgaben der Antragsgegnerin als Zwangsverband zur Bündelung spezifischer studentischer Interessen (vgl. BVerwGE 59, 231, 236) ohne Befugnis zu eigener Aufgabendefinition (vgl. OVG Bremen NVwZ 1999, 211) gesetzlich bestimmt und begrenzt werden.

  • VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98

    Mangels Parteifähigkeit der Studentenschaft unzulässige Verfassungsbeschwerde des …

    Rn. 1 Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Januar 1998 - VG 2 A 230/97 -, mit dem ihr für die Dauer der Mitgliedschaft der Antragsteile des Ausgangsverfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt wird, allgemeinpolitische, nicht hochschulbezogene Äußerungen abzugeben, sowie gegen den ihren Antrag auf Zulassung der Beschwerde ablehnenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. Mai 1998 - OVG 8 SN 24/98 -.
  • VG Münster, 04.07.2014 - 1 L 514/14

    Berechtigung eines Mitgleids im gesetzlichen Zwangsverband der Studierendenschaft …

    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 -, und 12. Mai 1999 - 6 C 10.98 - OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 8 SN 24.98 - OVG NRW, Beschlüsse vom 6. September 1994, - 25 B 1507.94 - und vom 13. Juli 2000 - 8 B 482.99 - NVwZ-RR 2000, 102.
  • OVG Saarland, 03.11.1999 - 9 X 3/99

    Erfordernis der Nennung eines Zulassungsgrundes bei …

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  • VG Berlin, 23.11.1999 - 2 A 135.99
    Es genügt, wenn die Antragsgegnerin Beiträge mit allgemeinpolitischem Inhalt in ihren Druckerzeugnissen verbreitet (OVG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 1998 - OVG 8 SN 24.98).
  • VG Berlin, 17.08.1999 - 2 A 231.97
    Denn es genügt insoweit, dass die Beklagte diese Beiträge in ihren Druckzeugnissen verbreitet (OVG Berlin, Beschluss vom 25. mai 1998 - OVG 8 SN 24.98).
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