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| LAG Baden-Württemberg, 26.01.1972 - 8 Sa 109/71 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Januar 1972 - 8 Sa 109/71 (https://dejure.org/1972,2670)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 310
- VersR 1976, 374
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des …
Es gehört zum Selbstbestimmungsrecht des Menschen, selbst frei darüber entscheiden zu können, ob und inwieweit er dem Ausleuchten seiner Persönlichkeit mit Mitteln, die über jedermann zur Verfügung stehende Erkenntnismöglichkeiten hinausgehen, gestatten will; die Einholung eines graphologischen Gutachtens ohne Einwilligung des Betroffenen ist unzulässig und verpflichtet nach §§ 823, 847 BGB gegebenenfalls zum Schadensersatz (vgl. LAG Freiburg, NJW 1976, 310; Wiese, ZfA 1971, 292 f., 311 ff. m. w. Nachw.). - BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
Streitigkeit über die Zulässigkeit von Maßnahmen einer Sicherheitsprüfung bei den …
Zu den auch im Privatrechtsverkehr zu beachtenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes gehört das durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Persönlichkeitsrecht (LAG Baden-Württemberg Urteil vom 26. Januar 1972 - 8 Sa 109/71 -, NJW 1976, 310; BAGE 25, 80, 86 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 42, 375, 381, 383 = AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG; 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
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