Rechtsprechung
| LAG Hessen, 11.04.2007 - 8 Sa 1279/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 106 GewO, § 108 GewO, § 315 BGB
Weisungsrecht: Verpflichtung des Arbeitnehmers an Teilnahme von Schulungen; Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs - Judicialis
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 106 Satz 1; BGB § 611 Abs. 1
Anweisung der Arbeitgeberin zur Teilnahme des Arbeitnehmers an Schulungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht eines Arbeitnehmers zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen; Umfang des Direktionsrechts eines Arbeitbgebers
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 29.03.2006 - 9 Ca 9801/05
- ArbG Frankfurt/Main, 29.03.2006 - 9 Ca 9801/06
- LAG Hessen, 11.04.2007 - 8 Sa 1279/06
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …
So kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer anweisen, an einer Schulung teilzunehmen, wenn diese erforderlich ist, um den arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen (Hessisches LAG, Urteil vom 11. April 2007 - 8 Sa 1279/06 -, juris, Rz. 28). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 Sa 355/12
Abmahnung wegen Nichtteilnahme an einer im Zusammenhang mit einer …
Rn. 40 Der Arbeitgeber ist im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO grundsätzlich berechtigt, den Arbeitnehmer anzuweisen, an Schulungen teilzunehmen, soweit diese Schulungen bzw. Fortbildungsmaßnahmen der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit förderlich sind, d.h. soweit die im Rahmen der Schulung vermittelten Kenntnisse typischerweise im vereinbarten Tätigkeitsbereich einzusetzen sind (vgl. LAG Hessen v. 11.04.2007 - 8 Sa 1279/06 - zitiert nach Juris;… Preis, in: Frankfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl., § 106 GewO Rd.Ziff. 14). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
Zuweisung einer anderen Tätigkeit - Anordnung einer Schulungsteilnahme im Wege …
Rn. 40 Der Arbeitgeber ist im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO grundsätzlich berechtigt, den Arbeitnehmer anzuweisen, an Schulungen teilzunehmen, soweit diese Schulungen bzw. Fortbildungsmaßnahmen der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit förderlich sind, d.h. soweit die im Rahmen der Schulung vermittelten Kenntnisse typischerweise im vereinbarten Tätigkeitsbereich einzusetzen sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23.01.2013 - 8 Sa 355/12 - Rn. 40 , LAG Hessen 11.04.2007 - 8 Sa 1279/06 - zitiert nach Juris).
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