Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
BetrVG § 102
- Betriebs-Berater
Anhörung des Betriebsrats bei Änderungskündigung
- Betriebs-Berater
Anhörung des Betriebsrats bei Änderungskündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2, 3 § 2
Keine erneute Anhörung des Betriebsrats nach Berücksichtigung einzelner Einwände gegen Änderungskündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erneute Anhörung, wenn Einwänden des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Änderungskündigung gefolgt wird?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebotenheit einer erneuten Anhörung des Betriebsrates bei Einschränkung des Änderungsangebotes zugunsten des Arbeitnehmers nach Anhörung des Betriebsrates; Voraussetzungen für das Erfordernis einer Anhörung durch den Betriebsrat nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz ...
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 30.05.2007 - 83 Ca 202/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
Papierfundstellen
- NZA-RR 2009, 71
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
An der Vergleichbarkeit fehlt es jedoch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (vgl. nur BAG, Urteil vom 29.03.1990 - 2 AZR 369/89 - NZA 1991, 181, vom 17.02.2000 - 2 AZR 142/99 - NZA 2000, 822). - BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
Damit hat der Arbeitgeber grundsätzlich für jede Kündigung ein Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG durchzuführen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 - NZA 2006, 491 m.w.N.). - BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
2.1 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG, Urteile vom 19.05.1993 - 2 AZR 584/92 - NZA 1993, 1075; vom 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2002, 2276; vom 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855), der sich das Berufungsgericht anschließt, setzt die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung voraus, dass das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich aus diesem Anlass darauf beschränkt hat, dem Arbeitnehmer lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die er billigerweise hinnehmen muss.
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
Liegt eine entsprechende unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. nur BAG, Urteile vom 18.12.1997 - 2 AZR 657/96 - EzA-SD 1998, 13; vom 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - NZA 2006, 587). - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
An der Vergleichbarkeit fehlt es jedoch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (vgl. nur BAG, Urteil vom 29.03.1990 - 2 AZR 369/89 - NZA 1991, 181, vom 17.02.2000 - 2 AZR 142/99 - NZA 2000, 822). - BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
2.1 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG, Urteile vom 19.05.1993 - 2 AZR 584/92 - NZA 1993, 1075; vom 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2002, 2276; vom 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855), der sich das Berufungsgericht anschließt, setzt die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung voraus, dass das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich aus diesem Anlass darauf beschränkt hat, dem Arbeitnehmer lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die er billigerweise hinnehmen muss. - BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00
Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
Dies gilt auch für die Änderungskündigung, bei der dem Betriebsrat nicht nur die Gründe für die Kündigung sondern auch das Änderungsangebot mitzuteilen sind (vgl. nur BAG, Urteile vom 27.05.1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620; vom 27.09.2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750). - BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
Änderungskündigung - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
Wegen der besonderen Zielsetzung der Änderungskündigung ist die Prüfung jedoch nicht allein daran auszurichten, welcher von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern durch den Verlust des Arbeitsplatzes am härtesten getroffen ist, es ist vor allem zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Änderung der Arbeitsbedingungen einem anderen Arbeitnehmer hätte anbieten können, den sie in sozialer Hinsicht eher zumutbar gewesen wäre, so dass sich die Austauschbarkeit der Arbeitsnehmer sowohl auf die ursprüngliche Tätigkeit als auch auf die Tätigkeit beziehen muss, die Gegenstand des Änderungsangebots ist (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2007 - 2 AZR 796/05 - DB 2007, 2097 zu § 1 Abs. 3 KSchG a.F., zur Rechtslage ab 01.01.2004 vgl. KR-Rost, 8. Aufl., RndNr. - BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
2.1 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG, Urteile vom 19.05.1993 - 2 AZR 584/92 - NZA 1993, 1075; vom 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2002, 2276; vom 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855), der sich das Berufungsgericht anschließt, setzt die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung voraus, dass das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich aus diesem Anlass darauf beschränkt hat, dem Arbeitnehmer lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die er billigerweise hinnehmen muss. - BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl bei Arbeitsplatzverzicht des Vaters …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07
Eine neue Anhörungspflicht wird allerdings nicht begründet, wenn der Arbeitgeber bei einer im Übrigen korrekten Anhörung zu einer Mehrzahl von Kündigungen Änderungswünsche des Betriebsrats aufgreift und verwirklicht (vgl. BAG, Urteil vom 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94 - NZA 1996, 473). - BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
- BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - …
- LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12
Doppelte Schriftformklausel - Änderung mehrerer Arbeitsbedingungen - …
Bei der Änderungskündigung sind dem Betriebsrat nicht nur die Gründe für die Kündigung, sondern auch das genaue Änderungsangebot mitzuteilen (BAG 29. September .2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620; LAG Köln 19. Juli 2010 - 5 Sa 604/10 - NZA-RR 2010, 642; LAG Berlin 15. Februar 2008 - 8 Sa 1476/07 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 8).
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