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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12452
LAG Hamm, 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02 (https://dejure.org/2003,12452)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02 (https://dejure.org/2003,12452)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 8 Sa 1578/02 (https://dejure.org/2003,12452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kündigung / Rationalisierung / Vermeidbarkeit der Kündigung / Vorhersehbarkeit des künftigen Leiharbeitnehmereinsatzes / Sozialauswahl zwischen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1, BetrVG § 112
    Kündigung / Rationalisierung / Vermeidbarkeit der Kündigung / Vorhersehbarkeit des künftigen Leiharbeitnehmereinsatzes / Sozialauswahl zwischen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermeidbarkeit einer Kündigung durch Anbieten geringwertiger Tätigkeiten bei Vorhersehbarkeit des künftigen Leiharbeitnehmereinsatzes im Zeitpunkt der Kündigung; Vermeidbarkeit einer Kündigung durch Überstundenabbau; Vermeidbarkeit einer Kündigung durch den Verzicht auf ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 22.09.2003 - 8 (19) Sa 1656/02

    Kündigung / Rationalisierung / Vermeidbarkeit der Kündigung / Vorhersehbarkeit …

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02
    Rn. 48 Das Landesarbeitsgericht hat Beweis erhoben über die Behauptung der Beklagten, im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs sei der Einsatz von Leiharbeitnehmern noch nicht hinreichend sicher absehbar gewesen, durch uneidliche Vernehmung der Zeugen B4xxx und G2xxxxx sowie durch Verwertung der protokollierten Zeugenaussagen im Verfahren 8 (19) Sa 1656/02 im Wege des Urkundsbeweises.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsniederschriften vom 31.07.2003 (Bl. 431 ff. d.A.) und vom 24.07.2003 betreffend das Verfahren 8 (19) Sa 1656/02 (Bl. 441 ff. d.A.) Bezug genommen.

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02
    Soweit demgegenüber in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.1984 (2 AZR 543/83 - AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 6) ausgeführt wird, es sei Sache des entlassenen Arbeitnehmers, diejenigen Personen namentlich zu benennen, welche an seiner Stelle hätten entlassen werden sollen, da andernfalls die Gefahr bestehe, dass die Auswahl "gerade auf den Arbeitnehmer falle, den der Kläger unter keinen Umständen verdrängen wollte", fehlt hierfür zum einen eine ausreichende prozessuale Grundlage (…so auch KR-Etzel, a.a.O., § 1 KSchG Rz 689 m.w.N.), zum anderen wird damit ohne Not vom entlassenen Arbeitnehmer ein unsolidarisches Verhalten gefordert.
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 4/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. Juli 2003 - 8 Sa 1578/02 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06

    Betriebsbedingte Kündigung, anderweitige Beschäftigung, Abbau von Leiharbeit

    Im Zeitpunkt der Kündigung habe lediglich die Möglichkeit eines Einsatzes von Leiharbeitnehmern bestanden, ohne dass eine konkrete Bedarfsermittlung vorgelegen habe, wie sie stets nur kurzfristig nach entsprechenden Vorgaben aus der Produktionsplanung erfolge (BAG 17.03.2005 - 2 AZR 4/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 71; LAG Hamm 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 b = RzK I 5 a Nr. 12).
  • LAG Hamm, 22.09.2003 - 8 (19) Sa 1656/02

    Kündigung / Rationalisierung / Vermeidbarkeit der Kündigung / Vorhersehbarkeit …

    Aus der Aussage des Zeugen E2x bei seiner Vernehmung vor dem Arbeitsgericht im Parallelverfahren des Kollegen L2xxxxx (ArbG Bochum 5 Ca 2948/01 = LAG Hamm 8 Sa 1578/02) ergebe sich deutlich, dass ein wesentlicher Unterschied in den ausgeübten Tätigkeiten nicht bestehe und eine zusätzliche Einarbeitungszeit von ca. einem Monat genüge.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsniederschriften vom 24.07.2003 (Bl. 473 ff. d.A.) und 22.09.2003 (Bl. 508 ff. d.A.), ferner auf das Protokoll vom 31.07.2003 aus dem Verfahren 8 Sa 1578/02 (Kopie Bl. 519 ff. d.A.) Bezug genommen.

    In dem vom Kläger begleiteten Parallel-Verfahren 8 Sa 1578/02 hat die Beklagte auf das Bestreiten des dortigen Klägers hin die entsprechenden Unterlagen vorgelegt, worauf der Sachvortrag der Beklagten unstreitig geworden ist.

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 939/16

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

    Im Übrigen und unabhängig von dem Vorstehendem ergibt sich aus dem Vortrag des Klägers zu den angeblichen Überstunden mit Staplertätigkeiten nicht, dass anstelle der Mehrarbeit eine Vollzeitstelle eingerichtet werden könnte (vgl. zu diesem Aspekt LAG Hamm 22.09.2003 - 8 (19) Sa 1656/02, juris Rn. 75, sowie LAG Hamm 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02, juris Rn. 66 und hierzu nachfolgend BAG 17.03.2005 - 2 AZR 4/04, DB 2005, 1390 Rn. 31).
  • LAG Hamm, 06.08.2007 - 8 Sa 2311/04

    Kündigung; betriebsbedingte Gründe; Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz; …

    Die Kammer hält in dieser Frage an dem bereits früher eingenommenen Standpunkt fest (Urteil vom 31.07.2003 - 8 Sa 1578/02 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 b; nachfolgend BAG, Urteil vom 17.03.2005 - 2 AZR 4/04 - AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 71) und verweist ergänzend auf die ausführlichen Gründe der Entscheidung der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06 - DB 2007, 1701).
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