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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 21.11.2007 - 8 Sa 1914/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15181
LAG Hessen, 21.11.2007 - 8 Sa 1914/06 (https://dejure.org/2007,15181)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.11.2007 - 8 Sa 1914/06 (https://dejure.org/2007,15181)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. November 2007 - 8 Sa 1914/06 (https://dejure.org/2007,15181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 BetrAVG, § 520 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 705 S 2 ZPO, § 311 Abs 1 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Berufungsbegründung - formelle Rechtskraft - Rechtsmittelverzicht - unechter versicherungsmathematischer Abschlag

  • Judicialis

    BetrAVG § 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2; ZPO § 520 Abs. 3 Ziff. 1
    Antragstellung bei uneingeschränkt eingelegter Berufung - unberechtigte Kürzung einer Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines unechten versicherungsmathematischen Abschlags i.R. einer vorgezogenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer Versorgungsanwartschaft; Annahme eines teilweisen Rechtsmittelverzichts allein aus dem Umstand eines hinter einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer …

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 8 Sa 1914/06
    a) Die Beklagte kann sich für den von ihr vorgenommenen "unechten versicherungsmathematischen Abschlag" nicht auf die mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2001 (3 AZR 164/00 - DB 2001, 1887) begründete Rechtsprechung zur vorgezogenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer Versorgungsanwartschaft berufen.
  • BGH, 07.11.1989 - VI ZB 25/89

    Berufung - Beschränkung der Berufung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 8 Sa 1914/06
    Hier gelten schon wegen der Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit einer solchen Erklärung strenge Anforderungen (vgl. BGH vom 07.11.1989 - NJW 1990, 1118).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei …

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 8 Sa 1914/06
    Wird die Berufung jedoch - wie hier - unbeschränkt eingelegt, so erstreckt sich die dadurch eintretende Hemmung der Rechtskraft (§ 705 Satz 2 ZPO) grundsätzlich auch dann auf das gesamte Urteil, wenn die Berufungsbegründung einen beschränkten Antrag enthält (BGH vom 28.09.2000 - IX ZR 6/99 - NJW 2001, 146, zu I. 1. d. Gr.).
  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 21 Sa 850/12

    Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche; Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche

    Dass dieser Antrag hinter der Beschwer zurückbleibt, ist ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht als teilweiser Rechtsmittelverzicht zu beurteilen (BAG Urteil vom 20. Juli 2004, Az: 9 AZR 570/03, AP Nr. 65 zu § 611 BGB Ärzte-Gehaltsansprüche; BGH Urteil vom 28. September 2000, Az: IX ZR 6/99, BGHZ 145, 256-265; BAG Urteil vom 20. Juli 2004, Az: 9 AZR 570/03, AP Nr. 65 zu § 611 BGB Ärzte-Gehaltsansprüche; Hessisches LAG, Urteil vom 21. November 2007, Az: 8 Sa 1914/06, zitiert nach juris).

    Der Berufungskläger kann daher das Rechtsmittel auch nach Ablauf der Begründungsfrist bis zum Schluss der Berufungsverhandlung erweitern, soweit die fristgerecht vorgetragenen Berufungsgründe die Antragserweiterung decken (BAG Urteil vom 20. Juli 2004, Az: 9 AZR 570/03, AP Nr. 65 zu § 611 BGB Ärzte-Gehaltsansprüche; BGH Urteil vom 28. September 2000, Az: IX ZR 6/99, BGHZ 145, 256-265; Hessisches LAG, Urteil vom 21. November 2007, Az: 8 Sa 1914/06, zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2020 - 13 Sa 292/20

    Tarifliche Zuschlagsregelung für Nachtarbeit kein Verstoß gegen Grundsatz der …

    In einem solchen Fall ist eine Anfechtung des zunächst nicht zum Berufungsgegenstand gemachten Streitgegenstandes bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zulässig (Hess LAG 21.11.2007 - 8 Sa 1914/06 - BGH 27.03.2012 - VI ZB 74/11 - OLG Koblenz 13.02.2013 - 3 U 838/12 -).
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