Rechtsprechung
| LAG Hamm, 20.10.2005 - 8 Sa 205/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kündigung / Betriebsratsanhörung / Betriebsübergang
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BetrVG § 102; KSchG § 1; BGB § 613 a
Kündigung / Betriebsratsanhörung / Betriebsübergang - Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102; KSchG § 1; BGB § 613a
Kündigung, Betriebsratsanhörung, Betriebsübergang - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an das Vorliegen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB im Falle einer Beschäftigungsgesellschaft und Qualifizierungsgesellschaft; Erfordernis einer erneuten Betriebsratsanhörung bei Fortfall eines gegenüber dem Betriebsrat bereits geäußerten ...
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 01.12.2004 - 5 Ca 1695/04
- LAG Hamm, 20.10.2005 - 8 Sa 205/05
- BAG - 2 AZR 835/05
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95
Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften
Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 8 Sa 205/05
Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 26.06.1997 - 8 AZR 426/95 - AP-Nr. 165 zu § 613 a BGB ausgeführt hat, kommt bei der Übernahme von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Verwaltung der vorhandenen Organisation besondere Bedeutung zu.
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17
Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches …
Dabei ist zu beachten, dass die Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess nicht das Maß für die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG ist (Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).Kommen andererseits aus der Sicht des Arbeitgebers mehrere Kündigungssachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, so führt ein bewusstes Verschweigen eines - von mehreren - Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (BAG 16.09.2004 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 10; Landesarbeitsgericht BW 11.08.2006 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; s.a. Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).
- LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14
Betriebsratsanhörung mit danach neuem Sachverhalt - umfangreiche Stellungnahme …
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Anhörungsverfahren zu wiederholen, wenn sich vor Ausspruch der Kündigung der dem Betriebsrat im ersten Anhörungsverfahren unterbreitete Sachverhalt in wesentlichen Punkten zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat (…BAG 20.01.2000 - 2 AZR 378/99, juris Rn. 20, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97, juris Rn. 27;… 18.05.1994 - 2 AZR 626/93, juris Rn. 34;… 28.06.1984 - 2 AZR 217/83, juris Rn. 36, 38;… 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78, juris Rn. 24;… 26.05.1977 - 2 AZR 201/76, juris Rn. 17;… LAG Baden-Württemberg 11.08.2006 - 2 Sa 10/06, juris Rn. 30; LAG Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05 - juris Rn. 36, 37;… KR-Etzel § 102 BetrVG Rn. 80;…GK-Raab 10. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 79 a.E.;… Fitting 27. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 24;… HaKo BetrVG Düwell-Braasch § 102 Rn. 31, 35). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17
Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - …
Dabei ist zu beachten, dass die Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess nicht das Maß für die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG ist (Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).Kommen andererseits aus der Sicht des Arbeitgebers mehrere Kündigungssachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, so führt ein bewusstes Verschweigen eines - von mehreren - Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (BAG 16.09.2004 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 10; Landesarbeitsgericht BW 11.08.2006 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; s.a. Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
Dabei ist zu beachten, dass die Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess nicht das Maß für die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG ist (Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).Kommen andererseits aus der Sicht des Arbeitgebers mehrere Kündigungssachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, so führt ein bewusstes Verschweigen eines - von mehreren - Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (BAG 16.09.2004 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 10; Landesarbeitsgericht BW 11.08.2006 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; s.a. Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16
Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages - …
Dabei ist zu beachten, dass die Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess nicht das Maß für die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG ist (Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).Kommen andererseits aus der Sicht des Arbeitgebers mehrere Kündigungssachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, so führt ein bewusstes Verschweigen eines - von mehreren - Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (BAG 16.09.2004 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 10; Landesarbeitsgericht BW 11.08.2006 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; s.a. Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20
Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und …
Dabei ist zu beachten, dass die Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess nicht das Maß für die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG ist (Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).Kommen andererseits aus der Sicht des Arbeitgebers mehrere Kündigungssachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, so führt ein bewusstes Verschweigen eines - von mehreren - Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (BAG 16.09.2004 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 10; Landesarbeitsgericht BW 11.08.2006 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; s.a. Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2021 - 3 Sa 363/20
Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankung - dauerhafte …
Dabei ist zu beachten, dass die Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess nicht das Maß für die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG ist (LAG Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).Kommen andererseits aus der Sicht des Arbeitgebers mehrere Kündigungssachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, so führt ein bewusstes Verschweigen eines - von mehreren - Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (BAG 16.09.2004 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 10; LAG Baden-Württemberg 11.08.2006 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; s.a. LAG Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße …
Dabei ist zu beachten, dass die Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess nicht das Maß für die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG ist (LAG Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).Kommen andererseits aus der Sicht des Arbeitgebers mehrere Kündigungssachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, so führt ein bewusstes Verschweigen eines - von mehreren - Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (BAG 16.09.2004 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 10; LAG B.-GmbHen-Württemberg 11.08.2006 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; s.a. LAG Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18
Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche …
Dabei ist zu beachten, dass die Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess nicht das Maß für die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG ist (Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).Kommen andererseits aus der Sicht des Arbeitgebers mehrere Kündigungssachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, so führt ein bewusstes Verschweigen eines - von mehreren - Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (BAG 16.09.2004 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 10; Landesarbeitsgericht BW 11.08.2006 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; s.a. Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13
Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung des …
Dabei ist zu beachten, dass die Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess nicht das Maß für die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG ist (Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).Kommen andererseits aus der Sicht des Arbeitgebers mehrere Kündigungssachverhalte und Kündigungsgründe in Betracht, so führt ein bewusstes Verschweigen eines - von mehreren - Sachverhalten nicht zur Unwirksamkeit der Anhörung (BAG 16.09.2004 EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 10; Landesarbeitsgericht BW 11.08.2006 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 5; s.a. Landesarbeitsgericht Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05, FA 2006, 189 LS).
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19
Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2013 - 5 Sa 213/13
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
Anhörung des Betriebsrats - Kündigung während Probezeit
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