Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 8 Sa 229/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 2 KSchG
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen anderweitiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Vorrang der Änderungskündigung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung eines Fluglotsen wegen erheblicher Schlechtleistung bei Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Abfertigungsbereich; unbegründeter Anspruch des Arbeitnehmers auf Kostenersatz für fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung eines Fluglotsen wegen erheblicher Schlechtleistung bei Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Abfertigungsbereich; Anspruch des Arbeitnehmers auf Kostenersatz für fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 25.03.2010 - 6 Ca 556/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 8 Sa 229/10
- BAG, 23.03.2011 - 9 AZN 393/11
- BAG, 08.09.2011 - 2 AZN 293/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07
Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 8 Sa 229/10
Wer im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 170/07 - AP Nr. 34 zu § 670 BGB).Dem Arbeitgeber kann jedoch nur dann das alleinige Tragen der Aufwendungen auferlegt werden, wenn sein Interesse soweit überwiegt, dass das Interesse des Anderen vernachlässigt werden kann (vgl. BAG v. 16.10.2007, a.a.O.).
Diese Kosten hat grundsätzlich der Fahrer selbst zu tragen (vgl. BAG v. 16.10.2007, a.a.O.).
- BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 8 Sa 229/10
Eine Änderungskündigung darf nur in "Extremfällen" unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebots durch den Arbeitnehmer rechnen konnte (BAG v. 21.09.2006 - 2 AZR 607/05 - AP Nr. 130 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 98/96
Kündigung: ordentliche Kündigung eines Redakteurs wegen Leistungsmängel - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 8 Sa 229/10
Dies gilt grundsätzlich auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung, wobei dem Arbeitgeber eine anderweitige Beschäftigung regelmäßig nur dann zumutbar ist, wenn ein freier Arbeitsplatz besteht, auf dem der Arbeitnehmer die verlangte Tätigkeit anforderungsgerecht ausführen kann und objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer bei einem Einsatz auf diesem anderen Arbeitsplatz das beanstandete Verhalten nicht fortsetzen wird, es sich also nicht um arbeitsplatzunabhängige Pflichtverstöße handelt (BAG v. 16.01.1997 - 2 AZR 98/96 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2014 - 7 Sa 179/13
Kündigung eines Piloten wegen Beinaheunfalls
Rn. 74 Bei besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten (zum Beispiel als Pilot, Arzt) soll allein das Risiko des Eintritts eines hohen Schadens schon bei fahrlässigen Pflichtverletzungen eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen können, wenn dadurch das notwendige Vertrauensverhältnis der Arbeitsvertragsparteien unheilbar zerstört wurde, wenn das Versehen geeignet war, einen besonders schweren Schaden herbeizuführen und der Arbeitgeber das Seine getan hat, die Möglichkeiten für ein solches Versehen und seine Folgen einzuschränken (BAG, Urteil vom 14. Oktober 1965 - 2 AZR 466/64, zitiert nach juris, Rz .16; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 25. November 2009 - 12 Sa 879/09, zitiert nach juris, Rz. 22; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 18. November 2009 - 8 TaBV 29/09 - zitiert nach juris, Rz. 24; Urteil vom 29. September 2010 - 8 Sa 229/10 - zitiert nach juris, Rz. 39). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 Sa 677/11
Weisungsrecht - Versetzung - außerordentliche Kündigung - Auslegung der …
Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil vom 29.09.2009 ( 8 Sa 229/10 ) u.a. ausgeführt, die Kündigungen seien jedenfalls deshalb unwirksam, weil die Beklagte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehalten gewesen sei, zur Vermeidung einer Beendigungskündigung dem Kläger im Wege einer Änderungskündigung die Weiterbeschäftigung auf einer seinerzeit offenen Stelle als Mitarbeiter im Bereich Check-in-Passage anzubieten. - ArbG Regensburg, 24.09.2015 - 8 Ca 997/15
Rechtsmäßigkeit einer Änderungskündigung
Rn. 54 Vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Änderungskündigung ist als Grundlage einer negativen Zukunftsprognose grundsätzlich eine einschlägige Abmahnung erforderlich, da davon auszugehen ist, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (…KR-Rost/Kreft, 10. Aufl. 2013, § 2 KSchG Rdnr. 100 a;… Erfurter Kommentar/Oetker, 15. Aufl. 2015, § 2 KSchG Rdnr. 46;… LAG Nürnberg, Urt. v. 096.08.2012, Az. 2 Sa 643/11; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.09.2010 Az. 8 Sa 229/10).
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