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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4531
LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97 (https://dejure.org/1997,4531)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.11.1997 - 8 Sa 467/97 (https://dejure.org/1997,4531)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. November 1997 - 8 Sa 467/97 (https://dejure.org/1997,4531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aus personenbedingten Gründen; Erfordernis der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle ; Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung; Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten ; Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97
    Das gilt nicht nur, soweit es unmittelbar um die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Kündigung wegen fehlerhafter Betriebsratsanhörung geht, sondern auch, soweit es die Berücksichtigung von Kündigungsgründen betrifft, welche nicht Gegenstand der Betriebsratsanhörung waren (BAG, Urteil vom 11.07.1991 - 2 AZR 119/91 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 81).

    "Kündigungsgründe" in diesem Sinne sind dabei diejenigen Tatsachen des Lebenssachverhalts, auf welche der Arbeitgeber subjektiv die Kündigung stützen will (BAG; Urteil vom 11.07.1991 - 2 AZR 119/91 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 81;… KR-Etzel, § 102 BetrVG Rz. 62 ff.).

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97
    Materiellrechtlich handelt es sich dabei um ein Nachschieben von Kündigungsgründen, welches nur unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere nicht ohne erneute Beteiligung des Betriebsrats zulässig ist (…vgl. die Nachweise bei KR-Etzel, § 102 BetrVG Rz. 185 ff.; BAG, Urteil vom 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 62; BAG, Urteil vom 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64; BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 5).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97
    Unabhängig davon, ob die genannten Angaben zur ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung ausreichen, ist damit jedenfalls allein der Kündigungsgrund der Langzeiterkrankung angesprochen, welcher von der Rechtsprechung grundsätzlich als geeignet angesehen wird, die soziale Rechtfertigung einer Kündigung zu begründen (BAG, Urteil vom 06.02.1992 RZK I 5 g Nr. 45; BAG, Urteil vom 25.11.1982 - 2 AZR 140/81 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 10;… KR-Etzel § 1 KSchG Rz. 354 m.w.N.).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97
    Materiellrechtlich handelt es sich dabei um ein Nachschieben von Kündigungsgründen, welches nur unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere nicht ohne erneute Beteiligung des Betriebsrats zulässig ist (…vgl. die Nachweise bei KR-Etzel, § 102 BetrVG Rz. 185 ff.; BAG, Urteil vom 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 62; BAG, Urteil vom 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64; BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 5).
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97
    Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 23.06.1983 - 2 AZR 15/82 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 12;… KR-Friedrich, § 13 KSchG Rz. 324) besteht zu entsprechendem Tatsachenvortrag nur Anlaß, wenn der Arbeitnehmer eine entsprechende Rüge erhebt.
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97
    Maßgeblich ist, daß der Arbeitgeber das Vorliegen entsprechender Kündigungstatsachen behauptet; die Vorlage von Beweismitteln ist im Rahmen der Betriebsratsanhörung nicht erforderlich (BAG, Urteil vom 26.01.1995 - 2 AZR 386/94 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 87;… KR-Etzel, § 102 BetrVG Rz. 68).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97
    Materiellrechtlich handelt es sich dabei um ein Nachschieben von Kündigungsgründen, welches nur unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere nicht ohne erneute Beteiligung des Betriebsrats zulässig ist (…vgl. die Nachweise bei KR-Etzel, § 102 BetrVG Rz. 185 ff.; BAG, Urteil vom 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 62; BAG, Urteil vom 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64; BAG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 5).
  • LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03

    Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung

    Entsprechendes gilt, wenn zur Begründung der Kündigung eine der Unmöglichkeit gleich zu achtende vollständige Ungewissheit über den Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit herangezogen wird (vgl. BAG, Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 = AP Nr. 30 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, LAG Hamm, Urteil vom 17. November 1997 - 8 Sa 467/97 = LAGE Nr. 63 zu § 102 BetrVG).

    Rn. 59 3. Aus diesen unterschiedlichen Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrates je nach Art der krankheitsbedingten Kündigung folgt, dass gegenüber dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung durch den Arbeitgeber klargestellt werden muss, ob der Kündigungsgrund eine langanhaltende Krankheit, häufige Kurzerkrankungen, eine feststehende dauernde Leistungsunmöglichkeit oder eine für nicht absehbare Zeit andauernde Leistungsunfähigkeit oder eine verminderte Leistungsfähigkeit sein soll (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17. November 1997, a.a.O.;… Lepke, a.a.O.;… Schiefer, DB 2000, S. 669 (671)).

    Die Orientierung an den dem Betriebsrat genannten Kündigungstatsachen führt jedoch regelmäßig in der Sache zu einer entsprechenden Differenzierung (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17. November 1997, a.a.O.).

    Lassen die dem Betriebsrat genannten Hilfstatsachen jedoch unterschiedliche Schlussfolgerungen zu, so kann das Arbeitsgericht der rechtlichen Würdigung keine weitergehenden Schlussfolgerungen zugrunde legen als sie der Arbeitgeber vollzogen hat (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17. November 1997, a.a.O.).

    Rn. 60 So liegt in der Mitteilung des Arbeitgebers, aufgrund einer längeren durchgehenden Erkrankung des Arbeitnehmers sei mit einer baldigen Genesung nicht zu rechnen, dadurch seien erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen entstanden, das Arbeitsverhältnis könne aus diesem Grund nicht mehr aufrechterhalten werden, nicht die Mitteilung an den Betriebsrat, dass aufgrund feststehender Leistungsunmöglichkeit gekündigt werden soll, weil es gerade dann der Ausführungen zur Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und zur Genesungsdauer nicht bedarf (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 17. November 1997, a.a.O.;… zustimmend Bader, NZA-RR 2000, S. 57 (61);… Schiefer, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 26.02.2004 - 8 Sa 1897/03

    außerordentliche Kündigung, tarifliche Unkündbarkeit, personenbedingte Kündigung, …

    Je nach Art der Krankheitskündigung sind danach unterschiedliche Anforderungen an den Inhalt der Betriebsratsinformation zu stellen (…LAG Hamm, Urt. v. 21.10.2003 - 19 Sa 1113/03; Urt. v. 17.11.1997 - 8 Sa 467/97 - LAGE Nr. 63 zu § 102 BetrVG).
  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 8 Sa 1159/98

    Lokfahrer

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