Rechtsprechung
| LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 Abs. 1 BGB; § 41 Satz 2 TVöD-BT
Außerordentliche Kündigung; Verfassungstreue; Ordnungsdienst; Kommune; Organisation Ansaar International e.V. - IWW
- Betriebs-Berater
Außerordentliche Kündigung wegen Verfassungsuntreue
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.11.2019 - 14 Ca 7955/18
- LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …
Auszug aus LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Zu den Anforderungen an eine außerordentliche personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiters des Ordnungs- und Verkehrsdienstes einer Gemeinde, der Mitglied der Organisation Ansaar International e.V. war, einer Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird (im Anschluss an BAG 28.09.1989 -2 AZR 317/86; BAG 12.05.2011 - 2 AZR 479/09).Auch das politische Engagement für eine nicht verbotene, gleichwohl verfassungsfeindliche Organisation kann kündigungsrechtlich beachtlich sein (vgl. BAG 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 - mwN).
Dies ist Bestandteil des Begriffs "Eignung" i.S.v. Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BAG 12.05.2011 - 2 AZR 479/09; BAG 06.09.2012 - 2 AZR 371/11).
Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitnehmer wahrzunehmen hat, welchen Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat (vgl. BAG 12.05.2011- 2 AZR 479/09; BAG 06.09.2012 - 2 AZR 372/11).
Er schuldet (nur) diejenige politische Loyalität, die für die funktionsgerechte Amtsausübung unverzichtbar ist (vgl. BAG 28.09.1989 -2 AZR 317/86; BAG 12.05.2011 -2 AZR 479/09).
Je nach Stellung und Aufgabenkreis kann er die Verfassung schon dadurch wahren, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpft (vgl. BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86; BAG 12.05.2011 - 2 AZR 479/09).
Von Bedeutung kann auch das persönliche Verfassungsverständnis des Arbeitnehmers und das Fehlen der Bereitschaft sein, sich von verfassungsfeindlichen Zielen der Organisation, der er angehört und für die er eintritt, zu distanzieren (vgl. BAG 12.05.2011, 2 AZR 479/09).
- BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
Auszug aus LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Zu den Anforderungen an eine außerordentliche personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiters des Ordnungs- und Verkehrsdienstes einer Gemeinde, der Mitglied der Organisation Ansaar International e.V. war, einer Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird (im Anschluss an BAG 28.09.1989 -2 AZR 317/86; BAG 12.05.2011 - 2 AZR 479/09).Er schuldet (nur) diejenige politische Loyalität, die für die funktionsgerechte Amtsausübung unverzichtbar ist (vgl. BAG 28.09.1989 -2 AZR 317/86; BAG 12.05.2011 -2 AZR 479/09).
Je nach Stellung und Aufgabenkreis kann er die Verfassung schon dadurch wahren, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpft (vgl. BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86; BAG 12.05.2011 - 2 AZR 479/09).
Rn. 129 Hierbei ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. dazu insbesondere BAG 28.09.1989 - 2 AZR 317/86) zu berücksichtigen, dass es sich bei den festgestellten Indizien, die Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers begründen, nicht um unwiderlegbare Vermutungen, sondern um Indizien handelt, die zwar im Rahmen eines Einstellungsanspruchs vom Bewerber auszuräumen sind, zum Nachweis eines personenbedingten Kündigungsgrundes reichen diese Indizien hingegen nicht aus.
Rn. 157 Die gleiche Rechtsprechung gilt auch im Falle einer im außerdienstlichen Bereich entfalteten politischen Betätigung, durch die das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird (vgl. etwa BAG 28.09.1989 - 2 AZR 317/86).
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Von diesem Standpunkt aus ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (ständige Rspr, vgl etwa BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 - mwN).In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (ständige Rspr, vgl etwa BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09; 29.08.2013 - 2 AZR 419/12; 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 - jeweils mwN).
Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (ständige Rspr, vgl etwa BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09; 29.08.2013 - 2 AZR 419/12; 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 - jeweils mwN).
- BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag
Auszug aus LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (ständige Rspr, vgl etwa BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09; 29.08.2013 - 2 AZR 419/12; 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 - jeweils mwN).Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (ständige Rspr, vgl etwa BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09; 29.08.2013 - 2 AZR 419/12; 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 - jeweils mwN).
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …
Auszug aus LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (ständige Rspr, vgl etwa BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09; 29.08.2013 - 2 AZR 419/12; 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 - jeweils mwN).Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (ständige Rspr, vgl etwa BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09; 29.08.2013 - 2 AZR 419/12; 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 - jeweils mwN).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Rn. 173 a. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 27.02.1985, GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen allgemeinen Beschäftigungsanspruch außer im Falle einer offensichtlich unwirksamen Kündigung mindestens dann, wenn er im Kündigungsschutzprozess ein obsiegendes Urteil erstreitet. - BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
Auszug aus LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Rn. 154 (4) Soweit die Beklagte meint, die außerordentliche Kündigung sei nicht unter dem personenbedingten Gesichtspunkt der fehlenden Eignung des Klägers für die Ausübung seiner vertraglichen Tätigkeit wegen Unfähigkeit, objektive Gefährdungslagen zu erkennen, wirksam und dazu auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 2010 (6 C 22/09) verweist, betrifft diese Entscheidung keinen Kündigungssachverhalt sondern die Zulässigkeit der Sammlung von personenbezogenen Informationen über den damaligen Vorsitzenden der Fraktion Die Linke im Thüringischen Landtag, Herrn R , durch den Verfassungsschutz. - BGH, 25.07.2005 - II ZR 199/03
Vergütung des Liquidators einer GmbH
Auszug aus LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Der Pflicht ausreichender Substantiierung ist allerdings dann nicht genügt, wenn aufgrund der Darstellung nicht beurteilt werden kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen vorliegen (vgl. etwa BGH 25.07.2005 - II ZR 199/03). - LAG Hamm, 10.12.2010 - 10 Sa 1509/10
Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Verdachtskündigung; strafbare …
Auszug aus LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Will der Arbeitgeber auch in diesem Fall die Beschäftigung verweigern, so muss er zusätzliche Gründe anführen, aus denen sich sein überwiegendes Interesse an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers ergibt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10.12.2010, 10 Sa 1509/10). - BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15
Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …
Auszug aus LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung (2. Stufe), ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung, siehe beispielsweise BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - mwN). - BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11
Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
- ArbG Köln, 28.11.2019 - 14 Ca 7955/18
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
Außerordentliche Kündigung - freiheitlich demokratische Grundordnung - …
Von Bedeutung kann auch das persönliche Verfassungsverständnis des Arbeitnehmers und das Fehlen der Bereitschaft sein, sich von verfassungsfeindlichen Zielen der Organisation, der er angehört oder für die er eintritt, zu distanzieren (BAG…, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 31, juris = ZTR 2011, 739; LAG Köln, Urteil vom 23. Juli 2020 - 8 Sa 57/20 - Rn. 109, juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 2 TVöD-AT Personenbedingte Kündigung Nr. 5).
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