Rechtsprechung
| LAG Hamm, 24.07.2008 - 8 Sa 632/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kündigung / verhaltensbedingte Gründe / Beleidigung des Vorgesetzten / Abmahnung / nachträgliche Entschuldigung als Teil des dem Betriebsrat mitzuteilenden Kündigungssachverhalt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 626; KSchG § 1; BetrVG § 102
Kündigung / verhaltensbedingte Gründe / Beleidigung des Vorgesetzten / Abmahnung / nachträgliche Entschuldigung als Teil des dem Betriebsrat mitzuteilenden Kündigungssachverhalt - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; KSchG § 1; BetrVG § 102
Kündigung; verhaltensbedingte Gründe; Beleidigung des Vorgesetzten; Abmahnung; nachträgliche Entschuldigung als Teil des dem Betriebsrat mitzuteilenden Kündigungssachverhalt - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beleidigung des Vorgesetzten als verhaltensbedingter Grund für eine außerordentliche Kündigung; Nachträgliche Entschuldigung des Arbeitnehmers als eine dem Betriebrat mitzuteilende Tatsache im Kündigungssachverhalt; Vollmacht eines Werkleiters zur Aussprache einer ...
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 11.03.2008 - 3 Ca 1658/07
- LAG Hamm, 24.07.2008 - 8 Sa 632/08
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZN 950/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, schwerwiegende, …
Auch das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem Urteil vom 24.07.2008 (LAG Hamm, 8 Sa 632/08 -, zitiert nach JURIS Rn. 28) die Beleidigung eines Vorgesetzten als "Rassistenarschloch" zwar als an sich geeigneten wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB angesehen, die Kündigung aber dennoch für unwirksam erklärt, weil sie - trotz der Schwere der Pflichtverletzung - wegen der Einmaligkeit des Vorfalles unverhältnismäßig gewesen sei. - ArbG Oberhausen, 17.12.2025 - 3 Ca 1228/25 Im Rahmen der Interessenabwägung kann jedoch auch bei erheblichen Ehrverletzungen das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen (BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05; LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10; LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2011 - 2 Sa 232/11; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2010 - 5 Sa 254/09; LAG Hamm, 24.07.2008 -8 Sa 632/08).
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