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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.07.2008 - 8 Sa 632/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11726
LAG Hamm, 24.07.2008 - 8 Sa 632/08 (https://dejure.org/2008,11726)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2008 - 8 Sa 632/08 (https://dejure.org/2008,11726)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 8 Sa 632/08 (https://dejure.org/2008,11726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kündigung / verhaltensbedingte Gründe / Beleidigung des Vorgesetzten / Abmahnung / nachträgliche Entschuldigung als Teil des dem Betriebsrat mitzuteilenden Kündigungssachverhalt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 626; KSchG § 1; BetrVG § 102
    Kündigung / verhaltensbedingte Gründe / Beleidigung des Vorgesetzten / Abmahnung / nachträgliche Entschuldigung als Teil des dem Betriebsrat mitzuteilenden Kündigungssachverhalt

  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1; BetrVG § 102
    Kündigung; verhaltensbedingte Gründe; Beleidigung des Vorgesetzten; Abmahnung; nachträgliche Entschuldigung als Teil des dem Betriebsrat mitzuteilenden Kündigungssachverhalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beleidigung des Vorgesetzten als verhaltensbedingter Grund für eine außerordentliche Kündigung; Nachträgliche Entschuldigung des Arbeitnehmers als eine dem Betriebrat mitzuteilende Tatsache im Kündigungssachverhalt; Vollmacht eines Werkleiters zur Aussprache einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 4 Sa 474/09

    Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, schwerwiegende, …

    Auch das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem Urteil vom 24.07.2008 (LAG Hamm, 8 Sa 632/08 -, zitiert nach JURIS Rn. 28) die Beleidigung eines Vorgesetzten als "Rassistenarschloch" zwar als an sich geeigneten wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB angesehen, die Kündigung aber dennoch für unwirksam erklärt, weil sie - trotz der Schwere der Pflichtverletzung - wegen der Einmaligkeit des Vorfalles unverhältnismäßig gewesen sei.
  • ArbG Oberhausen, 17.12.2025 - 3 Ca 1228/25
    Im Rahmen der Interessenabwägung kann jedoch auch bei erheblichen Ehrverletzungen das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegen (BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05; LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10; LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2011 - 2 Sa 232/11; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2010 - 5 Sa 254/09; LAG Hamm, 24.07.2008 -8 Sa 632/08).
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