Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 8 Sa 727/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 13; BGB § 611 Abs. 1
Führung der Personalakte durch öffentliche Arbeitgeberin; unbegründete Klage auf Ergänzung der Personalakte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Führung der Personalakte durch denöffentlichen Arbeitgeber; Klage auf Ergänzung der Personalakte
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 04.11.2008 - 3 Ca 2887/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 8 Sa 727/08
- BAG, 10.11.2009 - 3 AZN 647/09
- BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 798/09
- BAG - 9 AZR 798/09 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 110/07
Personalakten - Ablehnung einer Paginierungspflicht
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 8 Sa 727/08
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sämtliche für die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse relevanten Unterlagen in die Akten aufzunehmen (BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 110/07 - AP Nr. 3 zu § 241 BGB).Ein Anspruch auf Paginierung einer Personalakte (Klageantrag zu 1. b) ergibt sich aus § 13 BAT nicht (vgl. BAG v. 16.10.2007, a. a. O.).
Zwar trifft es zu, dass dem Arbeitgeber das Führen von "Geheimakten" untersagt ist (BAG v. 16.10.2007, a. a. O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2003 - 6 Sa 954/03
Änderung eines Arbeitszeugnisses
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 8 Sa 727/08
Die Beklagte zu verurteilen, die betreffend des Klägers bei ihr geführte Personalakte ordnungsgemäß anhand der Richtlinie für die Personalaktenführung in der Bundesverwaltung für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BVBW) vom 28.10.2002 (Personalaktenrichtlinie) zu erstellen und zwar wie folgt: a) Erstellung der Personalakte nach Grundakte, Teilakte und Nebenakte, b) Vornahme einer Paginierung, c) Aufnahme der seitens der Beklagten gegenüber dem Kläger ausgebrachten Strafverfahren, d) Aufnahme des Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.05.2003, Az: 1 Ca 2268/02, e) Aufnahme des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18.12.2003, Az: 6 Sa 954/03, f) Aufnahme des Zeugnisentwurfs vom 09.12.2002, g) Aufnahme der Schreiben der Beklagten vom 12.12.2002, 10.07.2003 und 13.05.2005, die von der Beklagten mit dem BfG-Aktenzeichen Z1/PERS/Dr. A., das die Personalakte des Klägers bezeichnet, versehen worden sind, h) Aufnahme des Schriftsatzes des Klägers vom 07.10.2005, der von der Beklagten mit der BFG-TbB-Nr.: PERS.102 versehen war, 2. Dem Kläger nach Vornahme der zu Ziffer 1 aufgegebenen Änderungen und Ergänzungen bis spätestens 1 Monat nach Rechtskraft der Entscheidung Einsicht in die vollständige Personalakte bestehend aus Grundakte, Teilakte und Nebenakte zu gewähren.Mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18.12.2003 - 6 Sa 954/03 - (Klageantrag zu 1. e) ist der Klage unter teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils stattgegeben worden.
- ArbG Essen, 24.03.2017 - 3 Ca 3018/11 Dem Arbeitgeber ist dagegen das Führen von "Geheimakten" untersagt (LAG Rheinland-Pfalz 11.03.2009 - 8 Sa 727/08 unter II. 2. der Entscheidungsgründe).
In welcher Form der Arbeitgeber Personalakten führt, liegt in seinem Organisationsermessen; ihm wird damit ermöglicht, eine auf die Besonderheiten der ihm übertragenen Aufgaben und der Zusammensetzung seiner Bediensteten abgestimmte Personalaktenführung zu praktizieren (…BAG 16.10.2007 - 9 AZR 110/07, NZA 2008, S. 367, 368; LAG Rheinland-Pfalz 11.03.2009 - 8 Sa 727/08 unter II. 2. der Entscheidungsgründe).
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