Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.07.2009 - I-8 Sch 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18114
OLG Hamm, 15.07.2009 - I-8 Sch 1/09 (https://dejure.org/2009,18114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2009 - I-8 Sch 1/09 (https://dejure.org/2009,18114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - I-8 Sch 1/09 (https://dejure.org/2009,18114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wegen Erfüllung der festgestellten Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenlast: Rücknahme des Antrags auf Vollstreckbarerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2010, 56
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 01.02.2008 - 34 Sch 18/07

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Beachtlichkeit des …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2009 - 8 Sch 1/09
    Der Gläubiger hat einen Anspruch auf einen vollstreckungsfähigen Titel als wirksames Druckmittel und kann nicht darauf verwiesen werden, erst abzuwarten, ob der Schiedsspruch freiwillig erfüllt wird (OLG München, SchiedsVZ 2008, 151;… Zöller-Geimer, 27. Aufl. § 1060 Rdnr. 4).
  • BayObLG, 15.07.2026 - 102 Sch 104/26

    Schiedsspruch, Vollstreckbarerklärung, Kostenentscheidung, Erledigungserklärung, …

    Regelmäßig hat der Gläubiger einen Anspruch auf einen vollstreckungsfähigen Titel als wirksames Druckmittel und kann nicht darauf verwiesen werden, erst abzuwarten, ob der Schiedsspruch freiwillig erfüllt wird (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28. September 2023, 26 Sch 10/23, juris Rn. 21; OLG München…, Beschluss vom 7. Januar 2015, 34 Sch 12/14, juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2009, I-8 Sch 1/09, juris Rn. 3).

    Immerhin lagen zwischen Erlass des Schiedsspruchs am 14. April 2026 bzw. der Zustellung des Schiedsspruchs am 17. April 2026 und der Zahlung mehr als sieben Wochen (vgl. auch OLG München…, Beschluss vom 7. Januar 2015, 34 Sch 12/14, juris Rn. 30: kein § 93 ZPO bei Zahlung circa sieben Wochen nach Zugang des Schiedsspruchs; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2009, I-8 Sch 1/09, SchiedsVZ 2010, 56: kein § 93 ZPO bei Einleitung des Verfahrens circa zwei Wochen nach Zugang des Schiedsspruchs) und die Antragsgegnerin hatte nach dem unwidersprochenen Vortrag der Antragstellerin auf ein Schreiben vom 27. April 2026 mit Fristsetzung zur Zahlung bis 8. Mai 2026 nicht reagiert.

  • OLG Frankfurt, 28.09.2023 - 26 Sch 10/23

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserkärung

    Bei der Anwendung des § 93 ZPO im Rahmen eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens gilt es darüber hinaus noch zu berücksichtigen, dass der Gläubiger regelmäßig einen Anspruch auf einen vollstreckungsfähigen Titel als wirksames Druckmittel hat und deshalb nicht darauf verwiesen werden kann, erst abzuwarten, ob der Schiedsspruch freiwillig erfüllt wird (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 26 Sch 14/12, juris Rn. 22; vgl. OLG Stuttgart, SchiedsVZ 2008, 151; OLG Hamm, SchiedsVZ 2010, 56).

    Da der Schiedsspruch erst durch die formale Vollstreckbarerklärung überhaupt zum Vollstreckungstitel wird (§ 794 Ziffer 4a ZPO), kommt eine (entsprechende) Anwendung des § 93 ZPO nur in Frage, wenn die Einleitung des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs erkennbar unnötig war, weil für den Antragsteller klar ersichtlich war, dass keine Notwendigkeit für die Durchführung von Vollstreckungshandlungen bestand (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 1 Sch 2/08, juris Rn. 11) oder besondere Umstände vorliegen, wie z.B., dass vereinbarungsgemäß von einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung für einen bestimmten Zeitraum abgesehen werden soll (OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2009 - I-8 Sch 1/09, juris Rn. 3).

  • OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 26 Sch 21/24

    Kostenentscheidung nach Teilerledigung eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens

    Dies gilt insbesondere, wenn die Einleitung des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung erkennbar unnötig war, weil für den Antragsteller klar ersichtlich war, dass keine Notwendigkeit für die Durchführung von Vollstreckungshandlungen bestand, oder besondere Umstände vorliegen, wie zum Beispiel, dass vereinbarungsgemäß von einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung für einen bestimmten Zeitraum abgesehen werden soll (…Senatsbeschluss vom 28.09.2023 - 26 Sch 10/23 -, juris Rn. 21 ; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2009 - I-8 Sch 1/09 -, juris Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 09.12.2025 - 21 Sch 7/25

    Prozesskostensicherheit in Verfahren um Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Ihrem Wortlaut nach auf Klageverfahren zugeschnittene Normen werden dementsprechend auch andernorts, wie etwa § 269 ZPO belegt (vgl. zu dessen Anwendbarkeit auf Verfahren nach § 1063 ZPO OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2009 - 8 Sch 1/09, juris Rn. 1;… Zöller/Althammer, ZPO, 36. Aufl., § 1063 Rn. 1;… Hk-ZPO/Saenger, 10. Aufl., § 1063 Rn. 4), auf Beschlussverfahren wie das Aufhebungsverfahren angewandt (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 31.01.2018 - 26 Sch 7/17, juris Rn. 10).
  • BayObLG, 16.12.2020 - 101 Sch 126/20

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung eines …

    Allerdings ist demjenigen, der nach dem Schiedsspruch zur Leistung verurteilt wurde, nach allgemeinen Grundsätzen ein angemessener Zeitraum zur Prüfung und freiwilligen Erfüllung zuzugestehen, dessen Länge nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen ist (…vgl. OLG München, SchiedsVZ 2007, 164 [165, juris Rn. 19]; enger: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juli 2009, 8 Sch 1/09, SchiedsVZ 2010, 56 [juris Rn. 3]; BVerfG…, Beschluss vom 10. Dezember 1998, 2 BvR 1516/93, BVerfGE 99, 338 [juris Rn. 11 f.] - zu § 788 ZPO;… Wilske/Markert in BeckOK, ZPO, § 1060 Rn. 25.1).
  • OLG München, 26.03.2010 - 34 Sch 26/09

    Schiedsrichterliches Verfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die …

    Der Gläubiger hat regelmäßig einen Anspruch auf einen vollstreckungsfähigen Titel als wirksames Druckmittel und kann nicht darauf verwiesen werden, erst abzuwarten, ob der Schiedsspruch freiwillig erfüllt wird (vgl. Senat, SchiedsVZ 2008, 151; OLG Hamm SchiedsVZ 2010, 56;… Zöller/Geimer § 1060 Rn. 4).
  • OLG München, 07.01.2015 - 34 Sch 12/14

    Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen: Zulässigkeit des Widerrufs einer …

    Rn. 28 Regelmäßig hat der Gläubiger einen Anspruch auf einen vollstreckungsfähigen Titel als wirksames Druckmittel und kann nicht darauf verwiesen werden, erst abzuwarten, ob der Schiedsspruch freiwillig erfüllt wird (vgl. Senat vom 1.2.2008, SchiedsVZ 2008, 151/152; OLG Hamm SchiedsVZ 2010, 56;… Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. § 1060 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 26 Sch 14/12

    Schiedsgericht: Verantwortlichkeit für Erstellung Auseinandersetzungsbilanz …

    Bei der Anwendung des § 93 ZPO im Rahmen eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens gilt es darüber hinaus noch zu berücksichtigen, dass der Gläubiger regelmäßig einen Anspruch auf einen vollstreckungsfähigen Titel als wirksames Druckmittel hat und deshalb nicht darauf verwiesen werden kann, erst abzuwarten, ob der Schiedsspruch freiwillig erfüllt wird (vgl. OLG Stuttgart, SchiedsVZ 2008, 151 ; OLG Hamm, SchiedsVZ 2010, 56 ).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2014 - 26 Sch 22/14

    Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen: Kostenrisiko voreilig gestellter …

    Die Einleitung des Vollstreckbarerklärungsverfahren setzt über die allgemeinen Antragserfordernisse hinaus kein besonderes Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Besorgnis der Nichterfüllung voraus; der Gläubiger hat vielmehr mit Erlass des Schiedsspruchs einen Anspruch auf einen vollstreckungsfähigen Titel als wirksames Druckmittel gegen den Schuldner (…vgl. Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 5 zu § 1060 ZPO;… MüKo-ZPO, 4. Auflage 2013, Rdnr. 8 zu § 1060 ZPO; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2009, Az.: 8 Sch 1/09; OLG München, Beschluss vom 01.02.2008, Az.: 34 Sch 18/07 sowie Beschluss vom 07.09.2005, Az.: 34 Sch 23/05, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 01.08.2011 - 34 Sch 16/11
    Der Gläubiger hat, wie schon erwähnt, regelmäßig einen Anspruch auf einen vollstreckungsfähigen Titel als wirksames Druckmittel und kann nicht darauf verwiesen werden, erst abzuwarten, ob der Schiedsspruch freiwillig erfüllt wird (vgl. Senat, SchiedsVZ 2008, 151; OLG Hamm SchiedsVZ 2010, 56;… Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 1060 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht