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Weitere Entscheidung unten: LG Braunschweig, 09.05.2017

Rechtsprechung
   LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50417
LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17 (https://dejure.org/2017,50417)
LG Mainz, Entscheidung vom 23.02.2017 - 8 T 25/17 (https://dejure.org/2017,50417)
LG Mainz, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 8 T 25/17 (https://dejure.org/2017,50417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Pflichtteilsberechtigte: Einsichtsrecht in die Betreuungsakten des Erblassers

  • erbrechtsiegen.de

    Betreuungsakten des Erblassers - Einsichtsrecht eines Pflichtteilsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 2076
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 09.08.2011 - 6 W 206/11

    Akteneinsichtsrecht: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in die …

    Auszug aus LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17
    Dass diese Aktenbestandteile mit einer anderen Zweckrichtung zu den Gerichtsakten gelangt sind, steht einem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten nicht entgegen (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2012, 139, 139, m.w.N.).
  • KG, 17.03.2011 - 1 W 457/10

    Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers …

    Auszug aus LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17
    Die zulässige - insbesondere statthafte (§ 58 Abs. 1 FamFG, vgl. insoweit KG, NJW-RR 2011, 1025, 1025) sowie form- (§ 64 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FamFG) und fristgerecht (§ 63 FamFG) eingelegte - gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mainz vom 27. Dezember 2016 gerichtete Beschwerde der Antragsteller ist begründet.
  • OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 212/11

    Nachlasssache: Akteneinsicht durch ein Kind des nichtehelichen Sohnes des …

    Auszug aus LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17
    Es ist insbesondere dann gegeben, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Aktenkenntnis beeinflusst- sein kann, wobei das Interesse grundsätzlich nicht durch den Verfahrensgegenstand begrenzt wird (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Stuttgart, FGPrax 2011, 263, 263, m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus LG Mainz, 23.02.2017 - 8 T 25/17
    Das berechtigte Interesse wird nämlich grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass die betreffenden Informationen auch auf andere Weise beschafft werden können (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381, 382;… OLG Jena, a.a.O., 140, m.w.N.).
  • BayObLG, 18.09.2026 - 101 VA 135/26

    Betreuungsakte einsehen? Miterbe braucht mehr als nur den Erbschein

    Die Antragstellerin hat danach ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse zumindest wirtschaftlicher Art, Einsicht in die damalige Verwaltung des Vermögens des Erblassers während der Betreuungszeit zu erhalten (…vgl. allgemein zur Akteneinsicht des Miterben eines Betreuten OLG Köln NJW-RR 1998, 438 [juris Rn. 5]; zum Einsichtsrecht gesetzlicher Erben des Betreuten OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. September 1993, 8 W 346/92, BWNotZ 1993, 173; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28. Oktober 2009, 20 W 151/09, juris Rn. 9; LG Stendal…, Beschluss vom 12. November 2018, 25 T 133/18, ErbR 2019, 121 [juris Rn. 5]; zum Einsichtsrecht Pflichtteilsberechtigter LG Mainz, Beschluss vom 23. Februar 2017, 8 T 25/17, juris Rn. 4).

    Zur Informationsbeschaffung können insbesondere die im Rahmen des Betreuungsverfahrens gefertigten Berichte des Betreuers dienen (vgl. LG Mainz, Beschluss vom 23. Februar 2017, 8 T 25/17, juris Rn. 4).

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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 09.05.2017 - 8 T 25/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24928
LG Braunschweig, 09.05.2017 - 8 T 25/17 (https://dejure.org/2017,24928)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 09.05.2017 - 8 T 25/17 (https://dejure.org/2017,24928)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 8 T 25/17 (https://dejure.org/2017,24928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …

    Auszug aus LG Braunschweig, 09.05.2017 - 8 T 25/17
    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Absatz 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, der Ausländerbehörde zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen zu verpflichten (vergleiche zur Kostenentscheidung BGH Beschluss vom 22.7.2012 V ZB 28/10).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der …

    Auszug aus LG Braunschweig, 09.05.2017 - 8 T 25/17
    Die Gerichte müssen, wenn sie auf Grund eines Rechtsmittels oder eines Aufhebungsantrags mit einer nach § 62 Abs. 2 AufenthG erlassenen Haftanordnung befasst sind, stets prüfen, ob die Behörde die Zurück- oder Abschiebung des Ausländers ernstlich und mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173Rn. 21 …und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der …

    Auszug aus LG Braunschweig, 09.05.2017 - 8 T 25/17
    Die Gerichte müssen, wenn sie auf Grund eines Rechtsmittels oder eines Aufhebungsantrags mit einer nach § 62 Abs. 2 AufenthG erlassenen Haftanordnung befasst sind, stets prüfen, ob die Behörde die Zurück- oder Abschiebung des Ausländers ernstlich und mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (…BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173Rn. 21 und vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris).
  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 127/13

    Ausländerrecht: Zuständigkeit der Bundespolizei für Abschiebungen

    Auszug aus LG Braunschweig, 09.05.2017 - 8 T 25/17
    Zur Quotenbildung wird auf BGH V ZB 127/13 verwiesen.
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von …

    Auszug aus LG Braunschweig, 09.05.2017 - 8 T 25/17
    Rn. 27 Das Beschleunigungsgebot verpflichtet die Behörden, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239).
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