Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   LG München II, 03.01.2008 - 8 T 5671/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,42823
LG München II, 03.01.2008 - 8 T 5671/07 (https://dejure.org/2008,42823)
LG München II, Entscheidung vom 03.01.2008 - 8 T 5671/07 (https://dejure.org/2008,42823)
LG München II, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 8 T 5671/07 (https://dejure.org/2008,42823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,42823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Notarieller Grundstückskaufvertrag: Pflicht des Notars zum Vollzug des Kaufvertrages bei möglicherweise unwirksamem oder nichtigem Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 316/99

    Kein pflichtwidriges Handeln eines Notars bei Unsicherheit über Formnichtigkeit

    Auszug aus LG München II, 03.01.2008 - 8 T 5671/07
    Dies sprengt den Pflichtenkreis des Notars, so daß er nur dann, wenn es für ihn in hohem Maße wahrscheinlich ist, daß durch seine Mitwirkung das Grundbuch unrichtig würde, nicht tätig werden darf (siehe auch BayObLG, Beschluß vom 27.10.1999, 3 ZBR 316/99).
  • BayObLG, 28.11.1997 - 3Z BR 241/97

    Zulässige Verweigerung der Einreichung beurkundeter Grundstücksauflassung seitens …

    Auszug aus LG München II, 03.01.2008 - 8 T 5671/07
    Aus diesem Regel-/Ausnahmeverhältnis ergibt sich, daß ein Notar nur unter besonderen Umständen berechtigt ist, auf den einseitigen Widerspruch eines von mehreren Beteiligten seine Vollzugstätigkeit aufzuschieben, nämlich wenn ihm der Beteiligte einen ausreichend substantiierten und glaubhaft erscheinenden Anfechtungs- oder Unwirksamkeitsgrund vorträgt, dem der andere Beteiligte nicht oder nur mit fadenscheinigen Behauptungen zu begegnen versucht (vgl. Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.11.1997 in DNotZ 98, 645).
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 13/08

    Pflichten des Notars bei Abwicklung eines unerlaubten Treuhandgeschäfts

    Diese Pflicht erstreckt sich auf die gesamte Amtstätigkeit des Notars (…Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 6. Aufl., § 14 Rn. 61;… Zugehör in Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung, Rn. 392), insbesondere auch auf die Betreuungsgeschäfte nach §§ 23, 24 BNotO (…Zugehör aaO; vgl. auch BGHZ 134, 100, 106 f; BGH, Urteile vom 29. März 2001 - IX ZR 445/98 - WM 2001, 1204, 1205 und vom 4. Juni 1992 - IX ZR 58/91 - WM 1992, 1497, 1500) und sonstige Maßnahmen zum Vollzug von Urkunden (z.B.: BGH, Urteil vom 16. Februar 1987 - NotSt (Brfg) 1/86 - DNotZ 1987, 558 f; LG München II, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 8 T 5671/07 - juris Rn. 36 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG München II
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht