Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.03.1988 - 8 TH 234/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2864
VGH Hessen, 01.03.1988 - 8 TH 234/88 (https://dejure.org/1988,2864)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.03.1988 - 8 TH 234/88 (https://dejure.org/1988,2864)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. März 1988 - 8 TH 234/88 (https://dejure.org/1988,2864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 GastG, § 15 GastG
    Widerruf der Betriebserlaubnis für Gaststätte wegen Zimmervermietung an Prostituierte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GastG § 15 Abs. 2, Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3035 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 845
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 25.09.1995 - 14 UE 325/91

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Prostitutionsförderung; Nichtigkeit einer …

    Rn. 22 Der Kläger bestreitet nicht, daß er die "-Bar" so angelegt und geführt hat, daß sie, insbesondere auch durch die Separees und separaten Zimmer, günstige Bedingungen für die Anbahnung und Durchführung geschlechtlicher Beziehungen zwischen von ihm beschäftigten Bardamen und Gästen bot (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. November 1990 - 1 B 74.90 - GewArch 1991 S. 115; Hess. VGH, Beschluß vom 1. März 1988 - 8 TH 234/88 - GewArch 1988 S. 201); dementsprechend ist er vom Amtsgericht - Schöffengericht - Darmstadt mit rechtskräftigem Urteil vom 20. Februar 1991 unter Bezugnahme auf die Anklage vom 27. Juli 1990 wegen fortgesetzter Förderung der Prostitution in der Zeit von Februar 1979 bis 16. April 1987 nach § 180 a Abs. 1 Ziff. 2 StGB bestraft worden, wonach derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, der gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht