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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.07.2009 - I-8 U 132/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25796
OLG Düsseldorf, 09.07.2009 - I-8 U 132/07 (https://dejure.org/2009,25796)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.2009 - I-8 U 132/07 (https://dejure.org/2009,25796)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - I-8 U 132/07 (https://dejure.org/2009,25796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der Prozessfähigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2009 - 8 U 132/07
    Dabei hat das Gericht so lange von der Prozessfähigkeit einer Partei auszugehen, wie nicht sachliche Bedenken aufgezeigt werden (BGH NJW 1996, 1059 f).

    Es ist anerkannt, dass die betroffene Prozesspartei ihre Prozessfähigkeit nachzuweisen hat, wenn Bedenken hiergegen bestehen und diese Bedenken anderweitig nicht ausgeräumt werden können (BGH NJW 1996, 1059; 2000, 289).

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2009 - 8 U 132/07
    Es ist anerkannt, dass die betroffene Prozesspartei ihre Prozessfähigkeit nachzuweisen hat, wenn Bedenken hiergegen bestehen und diese Bedenken anderweitig nicht ausgeräumt werden können (BGH NJW 1996, 1059; 2000, 289).
  • OLG Saarbrücken, 21.08.2008 - 8 U 289/07

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Beginn der kenntnisabhängigen …

    Vielmehr müssen zu diesem Zeitpunkt zusätzlich die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen, der Gläubiger muss also von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder diese nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht erlangt haben (vgl. BGH NJW 2007, 1584, 1585 f.;… WM 2008, 1260 ff. Rdnr. 30, zit. nach juris;… BGH, Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 319/06 Rdnr. 23, zit. nach juris; Urteil des Senats vom 24.4.2008 - 8 U 132/07 - 35).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 19 U 16/18
    Da jedoch das Gericht so lange von der Prozessfähigkeit einer Partei auszugehen hat, wie nicht sachliche Bedenken aufgezeigt werden (vgl. BGH NJW 1996, 1059 f.; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat], Urteil vom 09. Juli 2009, Az. 8 U 132/07, BeckRS 2010, 30671), besteht eine Prüfungspflicht nicht abstrakt und losgelöst vom jeweiligen Sachverhalt, sondern entsteht vielmehr nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass eine Partei prozessunfähig sein könnte.
  • LG Wuppertal, 13.02.2018 - 5 O 175/10
    Das Gericht hat so lange von der Prozessfähigkeit einer Partei auszugehen, wie nicht sachliche Bedenken aufgezeigt werden (OLG Düsseldorf Urt. v. 9.7.2009 - 8 U 132/07, BeckRS 2010, 30671, beck-online).
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