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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.11.1998

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16092
OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97 (https://dejure.org/1999,16092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.05.1999 - 8 U 153/97 (https://dejure.org/1999,16092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 8 U 153/97 (https://dejure.org/1999,16092)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung aus wichtigem Grund, Abberufung des Fremdgeschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Abberufung des GmbH-Geschäftsführers, Änderung der Geschäftspolitik, Außergewöhnliche Beschlussgegenstände, außergewöhnliche Geschäfte, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 264
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (32)

  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 239/90

    Verwirkung von Gründen zur Abberufung des GmbH-Geschäftsführers - Nachschieben …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Allerdings ist vorliegend zu beachten, daß das Recht der Gesellschaft zur Abberufung ihres Geschäftsführers aus wichtigem Grund nach allgemeinen rechtlichen Grundsätzen verwirkt werden kann, "wenn sie die Umstände, die ein solches Recht begründen, über längere Zeit hinweg nicht zum Anlaß nimmt, eine Abberufung auszusprechen und der Geschäftsführer aufgrund dieses Verhaltens der Gesellschaft nach Treu und Glauben annehmen durfte, sie wolle auf diese Umstände nicht mehr zur Begründung einer Abberufung zurückkommen" ( BGH NJW-RR 1992, 292 ).

    Dessen ungeachtet ist es grundsätzlich zulässig, ältere, bereits durch Verwirkung und ähnliches überholte Vorfälle zur Begründung des Widerrufs einer Geschäftsführerbestellung ergänzend mit heranzuziehen, wenn sich der Geschäftsführer neuer Verfehlungen schuldig macht, die ihrer Natur und ihrem Gewicht nach geeignet erscheinen, die Frage, ob der Geschäftsführer weiter in seinem Amt belassen werden kann, ernstlich aufwerfen ( BGH NJW-RR 1992, 292 f.).

    Randnummer 513 Unabhängig von dem Umstand, daß die Mitgesellschafterin d-... markt W KG die Untätigkeit des Klägers - jedenfalls im tagespolitischen Geschäft - über Jahre hinweg hingenommen hat, kann das Recht der Gesellschaft zur Abberufung ihres Geschäftsführers aus wichtigem Grund auch nach allgemeinen, rechtlichen Grundsätzen verwirkt werden, wenn sie die Umstände, die ein solches Recht begründen, über längere Zeit hinweg nicht zum Anlaß nimmt, eine Abberufung auszusprechen, und der Geschäftsführer aufgrund diesen Verhaltens der Gesellschaft nach Treu und Glauben annehmen durfte, sie wolle auf diese Umstände nicht mehr zur Begründung einer Abberufung zurückkommen ( BGH NJW-RR 1992, 292 ).

  • OVG Saarland, 15.05.1995 - 8 U 1/95

    Normenkontrolle eines Abfallentsorgungsplanes; Wirkung einer einstweiligen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Trotz der unmittelbar zuvor rechtskräftig gewordenen einstweiligen Verfügung (Urteil des Senats vom 18.07.1995 8 U 1/95) habe er nämlich in keiner Weise die Mitentscheidungsrechte seines Mitgeschäftsführers respektiert.

    Dies um so mehr, als unmittelbar vor der Festlegung der Sonderausschüttung dem Geschäftsführer W die einstweilige Verfügung des Senats vom 18.07.1995 (Az. 8 U 1/95) zugestellt worden war, in der ihm aufgegeben wurde, dem Kläger zu 1 "alle sich bisher aus seiner Rechtsstellung als gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer der GmbH ergebenden Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte zu belassen".

    Randnummer 565 Soweit sich darüber hinaus Verzögerungen ergeben haben, resultieren diese im wesentlichen aus der unterschiedlichen Beurteilung u.a. zur Frage der Bildung einer Kapitalrücklage von ca. DM 6 Mio. Mit Schreiben vom 14.02.1995 (Anlage AG 25, (8 U 1/95) Jahresabschlüsse/Bankeninformation) hat der Kläger zu 1 unter (2) 2.2 und (4) Stellung bezogen und - unter Berücksichtigung der von ihm vorgenommenen Korrektur betreffend die Kapitalrücklage - einer entsprechenden Information der Banken zugestimmt.

  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 151/83

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegenüber pflichtteilsberechtigten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    D.h. die Partei muß zu erkennen geben, welche bestimmte Punkte des angefochtenen Urteils sie bekämpft und welche Gründe sie ihm entgegensetzt ( BGH NJW 1985, 2828 ).

    Eine solchermaßen begründete, zulässige Berufung eröffnet die Berufungsinstanz für eine erneute sachliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes im Rahmen der gestellten Anträge unbeschränkt (BGH NJW 1984, 167; BGH NJW 1985, 2828 ).

  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Randnummer 585 Bei der Prüfung, ob die Einziehung eines Gesellschaftsanteils aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist, sind jedoch gemäß ständiger Rechtsprechung nicht nur die in der Person des Gesellschafters liegenden Gründe, sondern auch Umstände in der Person der übrigen Gesellschafter einzubeziehen, die entweder auch ihnen gegenüber die Ausschließung rechtfertigen oder doch wenigstens zu einer milderen Beurteilung derjenigen Gründe führen können, die der von der Einziehung und vom Ausschluß bedrohte Gesellschafter gesetzt hat ( BGHZ 16, 317 ; BGHZ 32, 17, 31 ).

    Alsdann bleibt nur übrig, daß die Gesellschafter, falls keiner von ihnen das Feld räumt, entweder zusammen bleiben oder von der Möglichkeit der Auflösung der Gesellschaft Gebrauch machen ( BGHZ 16, 323 ; BGHZ 32, 17 ).

  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 316/53

    Parteiauswechslung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Randnummer 585 Bei der Prüfung, ob die Einziehung eines Gesellschaftsanteils aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist, sind jedoch gemäß ständiger Rechtsprechung nicht nur die in der Person des Gesellschafters liegenden Gründe, sondern auch Umstände in der Person der übrigen Gesellschafter einzubeziehen, die entweder auch ihnen gegenüber die Ausschließung rechtfertigen oder doch wenigstens zu einer milderen Beurteilung derjenigen Gründe führen können, die der von der Einziehung und vom Ausschluß bedrohte Gesellschafter gesetzt hat ( BGHZ 16, 317 ; BGHZ 32, 17, 31 ).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß die Einziehung und Ausschließung nur das letzte und äußerste Mittel sein darf und wegen der Treuepflicht der Gesellschaft und der besonders einschneidenden Wirkung der Einziehung und Ausschließung dann nicht in Frage kommt, wenn andere gangbare Wege zur Bereinigung des Mißstandes vorhanden sind (RGZ 169, 334; BGHZ 16, 317, 322 ).

  • OLG Frankfurt, 14.07.1992 - 8 U 166/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Klage und Widerklage wurden abgewiesen (LG Karlsruhe Az: 0 134/90 KfH I; OLG Karlsruhe 8 U 166/91).

    Hierauf Widerklage gegen den Kläger zu 1 auf Zustimmung zur Erhöhung der Geschäftsführervergütung des Geschäftsführers W. Dabei begnügten die Parteien sich nicht mit landgerichtlichen Entscheidungen, sondern gingen jeweils in die Berufung (Az. 8 U 166/91 ); die Widerkläger legten zudem Revision ein.

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Gemäß neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( NJW 1991, 1680 ), die sich der seit langem im Schrifttum herrschenden Auffassung (…vgl. Carsten Schmitt in Scholz a.a.O., § 46 Rdn. 70) angeschlossen hat, erscheint es geboten, in analoger Anwendung von § 46 Nr. 5 GmbHG Änderungen oder Aufhebungen des Anstellungsvertrages der Gesellschafterversammlung zuzuweisen, soweit - wie vorliegend - keine anderweitige Zuständigkeit bestimmt ist ( BGH NJW 1991, 1680, 1681; Baum in ZGR 1993, 141 ff.).
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Die Zulässigkeit einer derartigen Klausel, die, wie hier, lediglich auf eine "grobe Vertragsverletzung und Wichtiger Grund" abstellt, ergibt sich schon daraus, daß nichts weiter als die ohnehin bestehende Rechtslage wiedergegeben wird ( BGHZ 9, 157 ; BGH NJW 1977, 2316 ).
  • BGH, 26.10.1983 - II ZR 87/83

    Ruhen des Stimmrechts nach Kündigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Hiergegen hätte sich der Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer W mit den gesetzlich gegebenen Rechtsbehelfen - Anfechtungsklage in Verbindung mit einer positiven Feststellungsklage- oder einer Zustimmungsklage (BGH NJW 1984, 489) - wehren können.
  • BGH, 19.09.1977 - II ZR 11/76

    Einziehung eines Geschäftsanteils aus in der Person des Gesellschafters liegendem …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Die Zulässigkeit einer derartigen Klausel, die, wie hier, lediglich auf eine "grobe Vertragsverletzung und Wichtiger Grund" abstellt, ergibt sich schon daraus, daß nichts weiter als die ohnehin bestehende Rechtslage wiedergegeben wird ( BGHZ 9, 157 ; BGH NJW 1977, 2316 ).
  • BGH, 17.10.1983 - II ZR 31/83
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 225/54

    Unechter Satzungsbestandteil

  • VerfGH Bayern, 21.04.1983 - 76-VI-82
  • RG, 04.07.1940 - 2 D 90/40

    1. Falsche Anschuldigung durch den Vorwurf der Rechtsbeugung. Innerer Tatbestand. …

  • RG, 21.03.1929 - II 86/29

    1. Genießen leichtfertig aus der Luft gegriffene ehrenrührige Behauptungen den …

  • BGH, 28.01.1985 - II ZR 79/84

    Einladung zur Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafter - …

  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87

    Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 216/97

    Auslegung einer Vollmachtsurkunde

  • OLG Düsseldorf, 15.02.1991 - 16 U 130/90
  • BGH, 25.04.1983 - II ZR 170/82

    Komplementär-GmbH - Geschäftsführungsbefugnis - Entziehung - GmbH & Co. KG

  • BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56

    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter …

  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 8/92

    Substantiierungslast des Berufungsklägers

  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57

    Anforderungen an die Veräußerung eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit …

  • OLG Karlsruhe, 04.12.1992 - 15 U 208/92
  • BGH, 17.05.1965 - III ZR 257/64

    Beweiskraft einer Urkunde - Echtheit einer Urkunde - Echtheit der über der …

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 195/60
  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 91/94
  • BGH, 14.10.1968 - II ZR 84/67

    Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Abberufung des …

  • BGH, 16.06.1969 - II ZR 35/68

    Wechselunterschrift. Übertragung von Wechselansprüchen

  • OLG Köln, 20.02.1979 - 1 Ss 69/79
  • BGH, 19.01.1961 - II ZR 217/58

    Vertragliche Aufhebung des Dienstvertrages eines Geschäftsführers als Aufgabe der …

  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

  • BGH, 04.04.2017 - II ZR 77/16

    GmbH: Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen über die Abberufung eines …

    Rn. 12 Teilweise wird vertreten, der betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer unterliege bereits dann einem vom Versammlungsleiter zu beachtenden Stimmverbot, wenn über die Abberufung oder Kündigung des Anstellungsverhältnisses aus wichtigem Grund entschieden werden soll (vgl. OLG Naumburg, NZG 2000, 44, 46; OLG Karlsruhe, NZG 2000, 264, 265;… Grunewald, Festschrift Zöllner, 1998, S. 177, 183;… BeckOK GmbHG/Heilmeier, Stand: 1. Juni 2016, § 38 Rn. 65;… Jacoby in Bork/Schäfer, GmbHG, 3. Aufl., § 38 Rn. 15;… Michalski/Terlau, GmbHG, 2. Aufl., § 38 Rn. 61;… Oetker in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 38 GmbHG Rn. 38;… MünchKommGmbHG/Stephan/Tieves, 2. Aufl., § 38 Rn. 78;… Paefgen in Ulmer/Habersack/Löbbe, GmbHG, 2. Aufl., § 38 Rn. 188).

    Für die Kündigung des Anstellungsvertrags aus wichtigem Grund gilt nichts anderes (…MünchKommGmbHG/Drescher, 2. Aufl., § 47 Rn. 163; vgl. auch OLG Zweibrücken, GmbHR 1998, 373, 374; OLG Naumburg, NZG 2000, 44, 46; OLG Karlsruhe, NZG 2000, 264, 265; OLG Stuttgart, GmbHR 2013, 803, 806;… Grunewald, Festschrift Zöllner, 1998, S. 177, 183;… BeckOK GmbHG/Heilmeier, Stand: 1. Juni 2016, § 38 Rn. 63, 65;… Michalski/Terlau, GmbHG, 2. Aufl., § 38 Rn. 61;… Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, GmbHG, 19. Aufl., § 38 Rn. 17;… MünchKommGmbHG/Stephan/Tieves, 2. Aufl., § 38 Rn. 78;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 11. Aufl., § 46 Rn. 76).

  • OLG Stuttgart, 13.05.2013 - 14 U 12/13

    GmbH: Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer …

    Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH nach § 38 Abs. 2 GmbHG besteht, wenn das Verbleiben des Geschäftsführers für die GmbH unzumutbar ist, was aufgrund einer Abwägung aller im konkreten Fall wesentlichen Umstände zu entscheiden ist (…vgl. z. B. - jeweils m. w. N. - Altmeppen, in: Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl., § 38 Rn. 33;… Stephan/Tieves, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 38 Rn. 82;… Großkommentar zum GmbHG/Paefgen, 1. Aufl., § 38 Rn. 15), wobei insbesondere die Schwere der dem Geschäftsführer zur Last fallenden Verfehlungen, deren Folgen für die Gesellschaft und der durch sie verursachte Vertrauensverlust, das Ausmaß des beiderseitigen Verschuldens und die Größe der Wiederholungsgefahr von pflichtwidrigem Verhalten, die Dauer der Tätigkeit des Geschäftsführers für die Gesellschaft und dessen besondere Verdienste um das Unternehmen bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen sind (s. etwa OLG Karlsruhe, Urt. v. 04.05.1999 - 8 U 153/97 - Tz. 397;… Großkommentar zum GmbHG/Paefgen, 1. Aufl., § 38 Rn. 16).

    Gerade bei einer zweigliedrigen GmbH stellen Rechtsprechung und Literatur - andere Regeln gelten allerdings für den hier nicht gegebenen Fall der "Zerrüttung" des Verhältnisses zwischen mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 618 - Tz. 15; Senatsurteil vom 19.12.2012 - 14 U 10/12 - Tz. 165 ff.;… Großkommentar zum GmbHG/Paefgen, 1. Aufl., § 38 Rn. 31;… a. A. etwa Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 38 Rn. 16) - strenge Anforderungen an die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers, um zu verhindern, dass der eine Gesellschafter die Tätigkeit des anderen beliebig beenden kann (s. OLG Karlsruhe, Urt. v. 04.05.1999 - 8 U 153/97 - Tz. 399; OLG Hamm, GmbHR 1995, 736, 739; OLG Karlsruhe, NZG 2008, 785 - Tz. 11;… Großkommentar zum GmbHG/Paefgen, 1. Aufl., § 38 Rn. 16;… vgl. auch Senat, Urt. v. 26.10.2005 - 14 U 50/05 - Tz. 18;… kritisch Stephan/Tieves, in: MüKo-GmbHG, 1. Aufl., § 38 Rn. 94), verlangen also etwa, dass ein verständiger Betrachter zu dem Ergebnis kommen muss, die Bedenken gegen die weitere Geschäftsführung des Abzuberufenden seien so stark, dass diese eine schwere Verletzung oder Gefährdung der Gesellschaftsinteressen zur Folge haben würde (…vgl. Großkommentar zum GmbHG/Paefgen, 1. Aufl., § 38 Rn. 30).

  • OLG Koblenz, 22.11.2007 - 6 U 1170/07

    GmbH: Weisung eines Mitgeschäftsführers an die Mitarbeiter, dem anderen …

    Auch in einem solchen Fall kann jeder der Mitgeschäftsführer Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, einschließlich derjenigen, die nicht zu seinem eigenen Ressort gehören (OLG Karlsruhe NZG 2000, 264, 266;… vgl. z. B. Baumbach / Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 35 Rdnr. 62).

    Insofern kann die Verfügungsbeklagte sich nicht auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe in NZG 2000, 264 ff. berufen.

  • KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen fehlender Berücksichtigung der …

    Der Stimmrechtsausschluss gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer nicht selbst Gesellschafter ist, vielmehr der Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft oder juristischen Person gehört, die er maßgeblich beeinflusst, da sich diese die Befangenheit solcher Personen zurechnen lassen, die maßgeblichen Einfluss auf ihre Entscheidungsorgane haben (siehe OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Mai 1999 - 8 U 153/97 -, Rn. 395, juris).

    Bei der anhand der Gesamtumstände des Einzelfalles vorzunehmenden Abwägung sind die Interessen der Gesellschaft an einer ordnungsmäßigen, effizienten und wirtschaftlich erfolgreichen Geschäftsführung zu berücksichtigen (…siehe MüKoGmbHG/Stephan/Tieves, 3. Aufl. 2019, GmbHG § 38 Rn. 83), insbesondere die Schwere der Verfehlung, deren Folgen für die Gesellschaft, das Ausmaß des beiderseitigen Verschuldens und die Größe der Wiederholungsgefahr von pflichtwidrigem Verhalten, die Dauer der Tätigkeit für die Gesellschaft und besondere Verdienste des Geschäftsführers um das Unternehmen (siehe OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Mai 1999 - 8 U 153/97 -, Rn. 397, juris).

    Rn. 59 (b) Die insoweit darlegungspflichtige Verfügungsklägerin zu 2. (siehe OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Mai 1999 - 8 U 153/97 -, Rn. 400, juris) hat Umstände glaubhaft machen können, die eine grobe Pflichtverletzung des Verfügungsbeklagten zu 1. darstellen und einen wichtigen Grund für die Abberufung begründen.

  • KG, 19.05.2025 - 2 U 15/25

    Unbefristeter Bad Leaver Event bei Abberufung als Geschäftsführer wegen eines …

    In eine solche Beurteilung einzustellen sind dabei neben der Schwere der dem Geschäftsführer zur Last fallenden Verfehlungen, deren Folgen für die Gesellschaft und dem durch sie verursachten Vertrauensverlust auch das Ausmaß des beiderseitigen Verschuldens und die Größe der Wiederholungsgefahr von pflichtwidrigem Verhalten, die Dauer der Tätigkeit des Geschäftsführers für die Gesellschaft und dessen besondere Verdienste um das Unternehmen (vgl. KG…, Urteil vom 26. August 2014 - 14 U 124/12, ZIP 2015, 481 Rn. 44 nach juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 14 U 12/13, NZG 2013, 1146 Rn. 4; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Mai 1999 - 8 U 153/97, NZG 2000, 264 Rn. 397 nach juris).
  • OLG München, 27.10.2025 - 7 U 1723/25

    Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Ausschließung eines Gesellschafters, …

    Im Verhältnis der Geschäftsführer untereinander gilt der Grundsatz, dass jeder alles wissen darf und über alles informiert werden muss (allgemeine Meinung, vgl. OLG Koblenz…, Urteil vom 22.11.2007 - 6 U 1170/07, Rdnr. 35, OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.1999 - 8 U 153/97, Rdnr. 412;… Stephan/Tieves in Münchener Kommentar GmbHG, 4. Auflage, München 2023, Rdnr. 107 zu § 37 GmbHG).

    Dazu gehört auch, dass jeder Geschäftsführer an Besprechungen teilnehmen kann, die von seinen Mitgeschäftsführern in der Gesellschaft durchgeführt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.1999 - 8 U 153/97, Rdnr. 412).

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 133/07

    Abberufung eines Geschäftsführers bei zweigliedriger GmbH

    Ein Verschulden des Geschäftsführers ist hingegen ebenso wenig erforderlich wie ein der Gesellschaft entstandener Schaden (vgl. OLG Karlsruhe, NZG 2000, 264, 265;… Scholz/Schneider, GmbHG, 10. Aufl., § 38 Rn. 43 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 8 R 1013/15

    Statusfeststellungsverfahren

    Insoweit ist in Rechtsprechung und Literatur lediglich umstritten, welche Anforderungen im Einzelnen an den Stimmrechtsausschluss zu stellen sind, namentlich ob der Ausschluss von der Beschlussfassung bereits bei einem substantiierten Vorwurf eines wichtigen Grundes zu bejahen ist (so OLG Brandenburg, Urteil v. 17.1.1996, 7 U 106/95, GmbHR 1996, 539, 542;… Kleindiek, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl. 2012, § 38 Rdnr. 17;… Schmidt, in Scholz [Hrsg.], GmbHG, 11. Aufl. 2014, § 46 Rdnr. 76 ["ernst zu nehmender (substantiierter) Vorwurf eines wichtigen Grundes]) oder das Stimmrecht erst ausgeschlossen ist, wenn der wichtige Grund objektiv vorlag (so OLG Karlsruhe, Urteil v. 4.5.1999, 8 U 153/97, NZG 2000, 264, 265; OLG Naumburg, Urteil v. 25.1.1996, 2 U 31/95, GmbHR 1996, 934, 936; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.2.2012, I 6 U 135/10), wovon der BGH jedenfalls für die Konstellation einer paritätischen Beteiligung der Gesellschafter ausgeht (BGH, Urteil v. 20.12.1982, II ZR 110/82, BGHZ 86, 177, 181 f., GmbHR 1983, 149; umfassend zum Streitstand Ensenbach, GmbHR 2016, 8, 11).
  • OLG Jena, 16.03.2016 - 2 U 537/15

    Gesellschafterbeschluss über Abberufung des …

    Nicht eindeutig ist die Position des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (04.05.1999, NZG 2000, 264 [265]), da dieses sich auf die apodiktische Aussage beschränkt hat, der betroffene Gesellschafter-Geschäftsführer dürfe selbst nicht mitstimmen, wenn über seine Abberufung aus einem von den Mitgesellschaftern behaupteten wichtigen Grund ein Beschluss gefasst wird.
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.01.2010 - 3 K 361/03

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: keine organisatorische Eingliederung

    Rn. 83 cc) Bei der Beschlussfassung über seine Abberufung als Geschäftsführer aus wichtigem Grund jedoch hat der Gesellschafter wiederum kein Stimmrecht (OLG Karlsruhe Urteile vom 28. November 2006 8 U 314/05, ZIP 2007, 1319, und vom 04. Mai 1999 8 U 153/97, NZG 2000, 264;… Bayer in Lutter/Hummelhoff, GmbHG, 17. Aufl. 2009, § 47, Rz 40 und 45, m.w.N., Karsten Schmidt in Scholz, GmbHG, 10. Aufl. 2007, § 46, Rz 76, § 47, Rz 118, Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl. 2010, § 47, Rz 85), denn in diesem Fall gebührt dem Kollisionsschutz der Vorrang vor dem Partizipationsinteresse.

    Es bedarf einer groben Verletzung der Geschäftsführerpflichten, die die Fortsetzung des Geschäftsführerverhältnisses wegen eines Vertrauensverlusts unzumutbar macht (OLG Karlsruhe Urteil vom 04. Mai 1999 8 U 153/97, NZG 2000, 264).

  • OLG München, 15.10.2025 - 7 U 1723/25

    Widerspruchsrecht eines Gesellschafters gegen einen Beschluss der …

  • OLG München, 25.05.2023 - 23 W 354/23

    Einstweilige Untersagungsverfügung gegen abberufenen …

  • LG Darmstadt, 28.04.2026 - 18 O 44/24

    Die Zerrüttung des Verhältnisses zwischen zwei Geschäftsführern im Rahmen der …

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.01.2010 - 3 K 390/03

    Gewerbesteuerrechtliche Organschaft: Voraussetzungen einer organisatorischen …

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  • OLG München, 28.06.2018 - 23 U 2092/16

    Übertragung treuhänderisch gehaltener Geschäftsanteile

  • LG Köln, 08.07.2011 - 89 O 4/07

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  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2017 - L 11 R 3281/16
  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 4/11

    Gesellschafterversammlungsbeschlüsse

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.1998 - 8 U 153/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,48876
OLG Düsseldorf, 05.11.1998 - 8 U 153/97 (https://dejure.org/1998,48876)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.1998 - 8 U 153/97 (https://dejure.org/1998,48876)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 1998 - 8 U 153/97 (https://dejure.org/1998,48876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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