Rechtsprechung
| KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen fehlender Aufklärung über schlechte Erfolgsaussichten, wenn Rechtschutzversicherung des Mandanten diesem Deckungszusage erteilt
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Haftung des Rechtsanwalts: Voraussetzungen der Haftung; Entkräftung der Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens durch Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen fehlender Aufklärung über schlechte Erfolgsaussichten, wenn Rechtschutzversicherung des Mandanten diesem Deckungszusage erteilt
- IWW
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Haftung eines Rechtsanwaltes wegen schuldhafter Pflichtverletzung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen eines Mieters, § 280 Abs. 1 BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280 Abs. 1
Regress gegen Rechtsanwalt; Einfluss der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung auf Haftung des Anwalts; Beschädigung des Dielenfußbodens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675
Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Führung eines Prozesses gegen ehemalige Mieter des Mandanten; Haftung für vergeblich aufgewandte Prozesskosten bei Erteilung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Haftung eines Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Führung eines Prozesses gegen ehemalige Mieter des Mandanten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwaltliche Pflichtverletzung: Mandant muss Schaden beweisen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Nachweis eines Verschuldens des Mieters bei Beschädigung des Parketts
- heise.de (Pressebericht, 25.02.2014)
Schadenersatz bei Pflichtverletzung durch Anwalt
- schluender.info (Kurzinformation)
Hypothetischer Kausalverlauf bei Deckungsschutzzusage
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schadenersatz nach Beratungsfehler durch Anwalt: Vermutung des Nichtführens eines Rechtsstreits bei ordnungsgemäßer Aufklärung greift nicht bei Deckungszusage durch Rechtsschutzversicherung - Eingehung des Risikos einer wenig erfolgsversprechenden Klage bei ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.04.2012 - 5 O 202/11
- KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 397
- MDR 2013, 1435
- NZM 2014, 30
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (14)
- OLG Hamm, 14.09.2004 - 28 U 158/03
Pflichten des Anwalts bei Kündigung eines Vertrages; Vorlage der …
Auszug aus KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Diese von der Rechtsprechung anerkannte Vermutung, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt worden wäre (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 280 BGB, Rdnr. 66, 39; vgl. BGH NJW-RR 1999, 641; NJW 2000, 2814; NJW 1992, 240; BGH NJW 2010, 3576; BGH NJW 2012, 2427) greift nur dann ein, wenn bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH NJW 1994, 3295; NJW 1993, 3259; vgl. OLG Hamm Urteil vom 14.09.2004 - 28 U 158/03, NJW-RR 2005, 134, Tz. 24).Hat die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für einen Prozess erteilt, ohne dass die Deckungszusage etwa durch falsche Angaben erlangt worden ist, so greift ein Anscheinsbeweis, den Prozess nicht geführt zu haben, wenn er sonst bei einem kostenempfindlichen Mandanten zu bejahen wäre, weil diesem das Prozessrisiko zu hoch wäre, nicht ein (vgl. Fahrendorf/ Mennemeyer/ Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Auflage, Rdnr. 764 m.H.a. OLG Hamm Urteil vom 14.09.2004 - 28 U 158/03, a.a.O. und OLG Düsseldorf Urteil vom 06.07.2001 - 24 U 211/00, NJW-RR 2002, 64).
Hier ist zu bewerten, dass die Rechtsschutzversicherung der Klägerin eine uneingeschränkte Kostendeckungszusage gegeben hatte, wobei nicht ersichtlich ist, dass die Deckungszusage unter Verletzung anwaltlicher Pflichten erlangt worden ist (vgl. OLG Hamm Urteil vom 14.09.2004 - 28 U 158/03, a.a.O., Tz. 24).
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98
Zulässigkeit eines Grundurteils
Auszug aus KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Die Beweislastregeln des Vorverfahrens gelten grundsätzlich auch für den Regressprozess (BGH Urteil vom 18.11.1999 - IX ZR 420/97, NJW 2000, 730, Tz. 33; BGH Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 45/98, NJW 2000, 1572, Tz. 31 jeweils mit weiteren Nachweisen).Demgegenüber haben die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände zur Abwehr dieses Anspruchs, also die Tatsachen, die die Mieter in dem gegen sie gerichteten Schadensersatzprozess hätten vortragen müssen (vgl. BGH Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 45/98 - a.a.O., Tz. 31).
- OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 211/00
Kausalität anwaltlichen Beratungsverschuldens
Auszug aus KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Hat die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für einen Prozess erteilt, ohne dass die Deckungszusage etwa durch falsche Angaben erlangt worden ist, so greift ein Anscheinsbeweis, den Prozess nicht geführt zu haben, wenn er sonst bei einem kostenempfindlichen Mandanten zu bejahen wäre, weil diesem das Prozessrisiko zu hoch wäre, nicht ein (vgl. Fahrendorf/ Mennemeyer/ Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Auflage, Rdnr. 764 m.H.a. OLG Hamm Urteil vom 14.09.2004 - 28 U 158/03, a.a.O. und OLG Düsseldorf Urteil vom 06.07.2001 - 24 U 211/00, NJW-RR 2002, 64).Denn auch für einen vernünftig handelnden Mandanten würde bei Vorliegen einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung das Wagnis einer nur gering oder wenig Erfolg versprechenden Prozessführung als eine solche Chance erscheinen, dass er sie ergreift (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 06.07.2001 - 24 U 211/00, a.a.O.).
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Diese von der Rechtsprechung anerkannte Vermutung, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt worden wäre (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 280 BGB, Rdnr. 66, 39; vgl. BGH NJW-RR 1999, 641; NJW 2000, 2814; NJW 1992, 240; BGH NJW 2010, 3576; BGH NJW 2012, 2427) greift nur dann ein, wenn bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH NJW 1994, 3295; NJW 1993, 3259; vgl. OLG Hamm Urteil vom 14.09.2004 - 28 U 158/03, NJW-RR 2005, 134, Tz. 24). - BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung …
Auszug aus KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Hier ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09 - zur Unwirksamkeit der streitgegenständlichen Schönheitsreparaturenklausel erst nach Einreichung der Klage am 05.03.2010 ergangen ist. - BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Diese von der Rechtsprechung anerkannte Vermutung, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt worden wäre (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 280 BGB, Rdnr. 66, 39; vgl. BGH NJW-RR 1999, 641; NJW 2000, 2814; NJW 1992, 240; BGH NJW 2010, 3576; BGH NJW 2012, 2427) greift nur dann ein, wenn bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH NJW 1994, 3295; NJW 1993, 3259; vgl. OLG Hamm Urteil vom 14.09.2004 - 28 U 158/03, NJW-RR 2005, 134, Tz. 24). - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Diese von der Rechtsprechung anerkannte Vermutung, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt worden wäre (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 280 BGB, Rdnr. 66, 39; vgl. BGH NJW-RR 1999, 641; NJW 2000, 2814; NJW 1992, 240; BGH NJW 2010, 3576; BGH NJW 2012, 2427) greift nur dann ein, wenn bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH NJW 1994, 3295; NJW 1993, 3259; vgl. OLG Hamm Urteil vom 14.09.2004 - 28 U 158/03, NJW-RR 2005, 134, Tz. 24). - BGH, 16.09.2010 - IX ZR 203/08
Anwaltshaftung: Pflichtverletzung durch unterlassene Streitverkündung; …
Auszug aus KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Diese von der Rechtsprechung anerkannte Vermutung, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt worden wäre (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 280 BGB, Rdnr. 66, 39; vgl. BGH NJW-RR 1999, 641; NJW 2000, 2814; NJW 1992, 240; BGH NJW 2010, 3576; BGH NJW 2012, 2427) greift nur dann ein, wenn bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH NJW 1994, 3295; NJW 1993, 3259; vgl. OLG Hamm Urteil vom 14.09.2004 - 28 U 158/03, NJW-RR 2005, 134, Tz. 24). - BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
Auszug aus KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Die Beweislastregeln des Vorverfahrens gelten grundsätzlich auch für den Regressprozess (BGH Urteil vom 18.11.1999 - IX ZR 420/97, NJW 2000, 730, Tz. 33; BGH Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 45/98, NJW 2000, 1572, Tz. 31 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Koblenz, 16.02.2006 - 5 U 271/05
Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen Erhebung einer …
Auszug aus KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12
Davon werden auch Ansprüche auf Erstattung von Prozesskosten erfasst, die dem Versicherungsnehmer gegen seinen Prozessbevollmächtigten wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages zustehen (vgl. OLG Koblenz Urteil vom 16.02.2006 - 5 U 271/05 - OLGR Koblenz 2006, 534 - Tz. 14). - BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99
Haftung des Steuerberaters
- BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97
Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung
- BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 235/96
Haftungsausfüllende Kausalität einer anwaltlichen Pflichtverletzung
- BGH, 26.09.1991 - IX ZR 242/90
Kausalitätsnachweis bei Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflichten des …
- BGH, 16.09.2021 - IX ZR 165/19
Rechtsanwaltsvertrag: Pflicht zur Beratung über die Erfolgsaussichten einer in …
Ist das Kostenrisiko durch eine (versicherungs-)rechtlich einwandfrei herbeigeführte und daher bestandsfeste Deckungszusage sogar weitestgehend ausgeschlossen, können schon ganz geringe Erfolgsaussichten den Mandanten dazu veranlassen, den Rechtsstreit zu führen oder fortzusetzen (vgl. etwa OLG Hamm, NJW-RR 2005, 134, 137; KG, NJW 2014, 397, 399;… OLG Düsseldorf, NJOZ 2017, 99 Rn. 65 ff;… vgl. auch Vill in G. Fischer/Vill/D. Fischer/Pape/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 5. Aufl., § 2 Rn. 181;… Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 5. Aufl., § 25 Rn. 21). - OLG Düsseldorf, 04.07.2016 - 9 U 102/14
Rückforderung der von einer Rechtsschutzversicherung gezahlten …
Gleichfalls haben auch das Oberlandesgericht Hamm, NJW-RR 2005, 134, und das Kammergericht, NJW 2014, 397, 399, ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass eine Deckungszusage auch im Falle eines aussichtlosen Prozesses geeignet sei, den Anscheinsbeweis des beratungsgerechten Verhaltens zu widerlegen.Dass der Mandant letztlich aufgrund der Versicherung einen Vermögensschaden nicht erleidet, führt nicht zur Entlastung des Rechtsanwaltes, so dass der auf den Versicherer übergehende Anspruch auch die Schadensersatzansprüche des Mandanten gegen den schlechtleistenden Rechtsanwalt umfasst und zwar ohne Berücksichtigung dessen, dass dieser seinerseits einen Freistellungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung hat (so ohne nähere Begründung OLG Koblenz DB 2006, 554 und NJW-RR 2011, 761 und KG NJW 2014, 397, 398).
Rn. 100 Gleichfalls haben auch das Oberlandesgericht Hamm, NJW-RR 2005, 134, und das Kammergericht, NJW 2014, 397, 399, ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass eine Deckungszusage auch im Falle eines aussichtlosen Prozesses geeignet sei, den Anscheinsbeweis des beratungsgerechten Verhaltens zu widerlegen.
Rn. 107 Dass der Mandant letztlich aufgrund der Versicherung einen Vermögensschaden nicht erleidet, führt nicht zur Entlastung des Rechtsanwaltes, so dass der auf den Versicherer übergehende Anspruch auch die Schadensersatzansprüche des Mandanten gegen den schlechtleistenden Rechtsanwalt umfasst und zwar ohne Berücksichtigung dessen, dass dieser seinerseits einen Freistellungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung hat (so ohne nähere Begründung OLG Koblenz DB 2006, 554 und NJW-RR 2011, 761 und KG NJW 2014, 397, 398).
- OLG Jena, 05.07.2019 - 4 U 359/18
Rechtsschutzversicherung: Haftungsklage gegen den Prozessbevollmächtigten des …
Hat eine Rechtsschutzversicherung - wie hier - eine Deckungszusage für einen Prozess erteilt, ohne dass diese durch falsche Angaben erlangt worden ist, so greift ein Anscheinsbeweis, der Rechtsschutzversicherte würde den Prozess bei Kenntnis der geringen Erfolgsaussichten und in Anbetracht des hohen Prozessrisikos nicht geführt haben, nicht ein (KG NJW 2014, 397, Tz. 11).
- OLG Hamm, 18.02.2016 - 28 U 73/15
Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei einem rechtsschutzversicherten …
Dabei versteht es sich von selbst, dass die Deckungszusage nicht durch falsche oder auch nur verschleiernde Angaben gegenüber dem Versicherer erlangt werden darf (vgl. KG, Urt. v. 23.09.2013, 8 U 173/12, NJW 2014, 397, 399).Dabei greift im Fall einer nicht durch Falschangaben erwirkten Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers kein Anscheinsbeweis, dass der Mandant einen Prozess nicht bzw. nicht in dem Umfang geführt hat (vgl. Urt. des Senats v. 14.09.2005, 28 U 158/03, NJW-RR 2005, 134, 137; KG, Urt. v. 23.09.2013, 8 U 173/12, NJW 2014, 397, 399 m.w.N.).
- OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 124/18
Pflicht zum Abraten aussichtsloser Prozessführung
Insoweit schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (…Urt. v. 06.07.2001 - 24 U 211/00, unter Ziff. A. 2a.) und Hamm (…Urt. v. 24.09.2004 - 28 U 158/03, NJW-RR 2005, 230) sowie des Kammergerichts (Urt. v. 23.09.2013 - 8 U 173/12, NJW 2014, 397, 399) an.Von diesem Übergang erfasst werden auch Ansprüche auf Erstattung von Prozesskosten, die dem Versicherungsnehmer gegen seinen Prozessbevollmächtigten wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages zustehen (…vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 16.02.2006 - 5 U 271/05, NJW 2006, 3150 ff. Rz. 14; KG, Urt. v. 23.09.2013 - 8 U 173/12 - NJW 2014, 397 ff. Rz. 9).
- OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 122/18
Schadensersatz in Form der Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen …
Insoweit schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (…Urt. v. 06.07.2001 - 24 U 211/00, unter Ziff. A. 2a.) und Hamm (…Urt. v. 24.09.2004 - 28 U 158/03, NJW-RR 2005, 230) sowie des Kammergerichts (Urt. v. 23.09.2013 - 8 U 173/12, NJW 2014, 397, 399) an.Von diesem Übergang erfasst werden auch Ansprüche auf Erstattung von Prozesskosten, die dem Versicherungsnehmer gegen seinen Prozessbevollmächtigten wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages zustehen (…vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 16.02.2006 - 5 U 271/05, NJW 2006, 3150 ff. Rz. 14; KG, Urt. v. 23.09.2013 - 8 U 173/12 - NJW 2014, 397 ff. Rz. 9).
- OLG Hamburg, 07.02.2020 - 9 U 202/19
Haftung des Rechtsanwalts: Unzutreffende Beratung über die Erfolgsaussichten …
Denn auch für einen vernünftig handelnden Mandanten würde bei Vorliegen einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung das Wagnis einer nur gering oder wenig Erfolg versprechenden Prozessführung als eine solche Chance erscheinen, dass er sie ergreift (vgl. KG, Urteil vom 23.09.2013 - 8 U 173/12, juris Rn. 11 im Ansatz auch OLG Hamm…, Urteil vom 18.02.2016 - 28 U 73/15, juris Rn. 121).Rn. 24 Die Beklagten können sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Kammergerichts vom 23.09.2013 - 8 U 173/12 und des OLG Jena vom 05.07.2019 - 4 U 359/18 juris Rn. 119 berufen.
- OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 123/18 Insoweit schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (…Urt. v. 06.07.2001 - 24 U 211/00, unter Ziff. A. 2a.) und Hamm (…Urt. v. 24.09.2004 - 28 U 158/03, NJW-RR 2005, 230) sowie des Kammergerichts (Urt. v. 23.09.2013 - 8 U 173/12, NJW 2014, 397, 399) an.
Von diesem Übergang erfasst werden auch Ansprüche auf Erstattung von Prozesskosten, die dem Versicherungsnehmer gegen seinen Prozessbevollmächtigten wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages zustehen (…vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 16.02.2006 - 5 U 271/05, NJW 2006, 3150 ff. Rz. 14; KG, Urt. v. 23.09.2013 - 8 U 173/12 - NJW 2014, 397 ff. Rz. 9).
- OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Rechtsanwaltshaftung: Regress eines Rechtsschutzversicherers wegen Nichtabraten …
Rn. 113 Hat eine Rechtsschutzversicherung - wie hier - eine Deckungszusage für einen Prozess erteilt, ohne dass diese durch falsche Angaben erlangt worden ist, so greift ein Anscheinsbeweis, der Versicherungsnehmer würde den Prozess bei Kenntnis der geringen Erfolgsaussichten und in Anbetracht des hohen Prozessrisikos nicht geführt haben, nicht ein (KG NJW 2014, 397, Tz. 11). - LG Dortmund, 23.03.2017 - 2 S 21/16
Anforderungen an die Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber einem …
Dabei greift im Falle einer nicht durch Falschangabe erwirkten Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers kein Anscheinsbeweis, dass der Mandant einen Prozess nicht bzw. nicht in dem Umfang geführt hätte (OLG Hamm 28 U 73/15, Urteil vom 18.02.2016, Rdn. 121 bei Juris, 28 U 158/07, Urteil vom 27.05.2008, 28 U 158/03, Urteil vom 14.09.2004, Fahrendorf, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl., Rdn. 764, Kammergericht, 8 U 173/12, Urteil vom 23.09.2013, OLG Düsseldorf, 24 U 211/2000, Urteil vom 06.07.2001, Rechtsanwalt Grams Anmerkung zu dem Urteil des OLG Düsseldorf in FD-VersR 2013, 348085). - OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 17 U 60/20
Anscheinsbeweis wegen beratungsgerechten Verhaltens im anwaltlichen Mandat
- LG Gera, 15.05.2020 - 6 O 581/17
Rechtsschutzversicherung: Regressanspruch gegen einen Rechtsanwalt aufgrund von …
- LG Gera, 17.01.2020 - 6 O 1229/17
Anwaltsvertrag: Unterlassener Hinweis auf die Verjährung einer Forderung
- OLG Hamm, 26.07.2022 - 28 U 132/21
Regress gegen einen Rechtsanwalt; Beachtung der einschlägigen höchstrichterlichen …
- LG Berlin, 08.07.2019 - 16 O 22/19
Anwaltshaftung gegenüber Rechtsschutzversicherung nach erteilter Deckungszusage
- LG Köln, 09.03.2023 - 30 O 137/22
- LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 16 O 298/13
Voraussetzungen für Regressansprüche einer Rechtsschutzversicherung gegen einen …
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