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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 175/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17688
OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 175/06 (https://dejure.org/2007,17688)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2007 - 8 U 175/06 (https://dejure.org/2007,17688)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2007 - 8 U 175/06 (https://dejure.org/2007,17688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727; ZPO § 767 Abs. 1; ZPO § 829
    Gegner der Vollstreckungsgegenklage bei Titelumschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsgegenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegner einer Vollstreckungsgegenklage bei Titelumschreibung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 134
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 175/06
    Denn nach zutreffender herrschender Meinung ist eine Vollstreckungsstandschaft des Zedenten für den Zessionar nicht zulässig (BGHZ 92, 347 ff.;… Zöller/Herget, ZPO 26. Auflage, § 767 Rdn. 8 a. E., Rdn. 12 "Wegfall der Aktivlegitimation").

    Streitgegenstand sind nicht die in den vollstreckbaren Ausfertigungen titulierten Forderungen im Rahmen einer Zahlungsklage, Streitgegenstand ist vielmehr die Vollstreckung selbst, auf die § 265 ZPO keine Anwendung findet (BGHZ 92, 347 ff.;… Zöller/Greger, § 265 Rdn. 11).

    Eine Vollstreckung wäre somit nur der neuen Gläubigerin (C.-bank) nach Umschreibung der vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 727 ff. ZPO möglich (BGHZ 92, 347 ff.).

    Deshalb ist nur die Zwangsvollstreckung aus den notariellen Urkunden durch den Beklagten für unzulässig zu erklären und der weitergehende Antrag der Kläger abzuweisen (BGHZ 92, 347 ff.).

  • OLG Schleswig, 22.03.2024 - 17 U 68/23

    Grundbuchberichtigung bei Eintragung eines Grundpfandrechts zugunsten eines nicht …

    Unschädlich ist, dass der Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben wird, auf den Beklagten und den Kläger als Gesamtberechtigte umgeschrieben worden ist, denn passivlegitimiert ist derjenige, der die Zwangsvollstreckung im eigenen Namen betreibt (BayObLG ZMR 2000, 43; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2007 - 8 U 175/06 -, juris;… Zöller - Herget, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 767 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2011 - 15 AR 38/10

    Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung

    Vielmehr richtet sich die Vollstreckungsgegenklage lediglich gegen den Erstbeklagten als denjenigen, der aus dem Titel vollstrecken kann, dem also die Vollstreckungsklausel erteilt worden ist (vgl. OLG Karlsruhe v. 13.03.2007 - 8 U 175/06 = BauR 2009, 134 , Rn. 13 nach [...]).
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