Rechtsprechung
| OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Unfallversicherung: Unwirksame Leistungsablehnung durch inländisches "back-office" einer ausländischen Versicherung; kein Risikoausschluss für Motorradzuverlässigkeitsfahrt; keine grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Schutzbrille
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs. 1 VVG; § 6 Abs. 2 VVG; § 12 Abs. 3 VVG; § 61 VVG; § 164 Abs. 2 BGB; § 242 BGB; § 2 Abs. 1 Ziff. 5 AUB88
Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz aus Unfallversicherung; Unfall bei Motorrad-Geschicklichkeitsfahrt und Zuverlässigkeitsfahrt; Augenverletzung durch hochgeschleuderte Steine; Obliegenheitsverletzung durch Fahren ohne Schutzbrille; Versicherungsvertraglicher ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Leistungsfreiheit eines ausländischen Versicherers für Schäden, die durch einen Unfall bei einer Motorrad-Zuverlässigkeitsfahrt entstanden sind - strenge Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung des Versicherers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz aus Unfallversicherung; Unfall bei Motorrad-Geschicklichkeitsfahrt und Zuverlässigkeitsfahrt; Augenverletzung durch hochgeschleuderte Steine; Obliegenheitsverletzung durch Fahren ohne Schutzbrille; Versicherungsvertraglicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 6 (Kurzinformation)
Fahrtveranstaltungen im Sinne des § 2 I (5) AUB 88
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.09.2002 - 18 O 6003/01
- OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 679
- VersR 2005, 1066 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91
Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des …
Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und das unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1992, 1087). - BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02
Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung: …
Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
Trifft sie auch nur in einem wesentlichen Punkt nicht zu, so ist sie insgesamt unwirksam und kann die Frist nicht in Gang setzen (BGH VersR 2003, 489, 2001, 1497, 1498). - BGH, 26.11.1975 - IV ZR 122/74
Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aus Anlaß der Rallye Monte …
Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
Demgegenüber fallen reine Geschicklichkeits oder Zuverlässigkeitsfahrten nicht unter die Ausschlussklausel, wenn in erster Linie die Betriebssicherheit des Fahrzeuges und die Fahrkunst des Fahrers erprobt werden sollen (BGH VersR 1976, 381, 382).
- OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 4 U 144/95
Erfüllungshaftung aufgrund schlüssiger Erklärung eines Agenten
Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
Dieser Risikoausschluss gilt nicht nur für Fahrzeugrennen, bei denen es auf die Erzielung der technisch möglichen absoluten Höchstgeschwindigkeit ankommt, sondern auch für Rennveranstaltungen, bei denen die nach den jeweiligen Streckenbedingungen höchstmögliche Geschwindigkeit zu fahren ist, weil es auch bei diesen Rennen trotz ihrer nur relativen Geschwindigkeit im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen auf die ohne Fahrfehler erzielbare höchstmögliche Geschwindigkeit ankommt (OLG Düsseldorf VersR 1998, 224;… Grimm, AUB, 3. Aufl., § 2 Rdnr. 58). - OLG Frankfurt, 08.06.1995 - 3 U 119/94
Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
Zwar ist es grundsätzlich demjenigen, der eine Klageerhebung beabsichtigt, selbst zuzumuten, den richtigen Anspruchsgegner und dessen korrekte Bezeichnung in Erfahrung zu bringen (OLG Frankfurt r + s 1996, 162, 163 f.). - OLG Frankfurt, 07.01.1998 - 7 U 236/96
Klage gegen "falschen" Versicherer wegen unklaren Briefkopfs L
Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherer durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87f.). - OLG Frankfurt, 20.01.1999 - 7 U 43/96
Ablehnungsschreiben auf Briefbogen mit Aufdruck mehrerer Konzerngesellschaften L
Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherer durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87f.). - OLG Hamm, 07.09.1995 - 6 U 36/95
Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherer durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87f.).
- OLG Hamm, 29.10.2025 - 20 U 51/24
Zahlungsanspruch der Versicherten auf Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld aus …
Rn. 50 cc) Ferner wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer bzw. Versicherte zu dem Merkmal des "Erzielens von Höchstgeschwindigkeiten" zunächst erkennen, dass unter "Höchstgeschwindigkeit" nicht nur die von dem jeweiligen Kraftfahrzeug erreichbare technisch mögliche absolute Höchstgeschwindigkeit zu verstehen ist, sondern Höchstgeschwindigkeiten nach den jeweiligen individuellen Gegebenheiten (vgl. ähnlich OLG Celle NJW-RR 2004, 679/680 f.; OLG Celle, r+s 2006, 388).In dem Ausschluss kommt ersichtlich zum Ausdruck, dass solche erhöhten Risiken nicht versichert sein sollen, weil der Gemeinschaft der Versicherten nicht zugemutet werden soll, sie im Rahmen der allgemeinen Prämien mit abzudecken (vgl. OLG Celle, r + s 2006, 388/389; OLG Celle NJW-RR 2004, 679).
- OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13
Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung
Das Oberlandesgericht Celle (U. v. 9.10.2003, Az. 8 U 256/02) versteht die Klausel so, dass mit diesem Risikoausschluss Rennen gemeint sind, bei denen nach der Abrede der beteiligten Fahrer der Schnellste gewinnen soll. - OLG Karlsruhe, 07.11.2024 - 12 U 69/24
Risikoausschluss für Rennveranstaltungen in der Kfz-Kaskoversicherung
Aus der für die Auslegung von allgemeinen Versicherungsbedingungen maßgeblichen Perspektive des durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers (vgl. BGH…, Urteil vom 18.11.2020 - IV ZR 217/19, juris Rn. 11 m.w.N., st. Rspr.) betrifft der Ausschluss Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine möglichst hohe Geschwindigkeit - bzw. möglichst hohe Durchschnittsgeschwindigkeit - erreicht wird und davon die Platzierung der Teilnehmer abhängt (Senat…, Urteil vom 15.04.2014 - 12 U 149/13 , juris Rn. 84 zu einer nahezu identischen Klausel;… Urteil vom 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris Rn. 19;… OLG Frankfurt, Teilurteil vom 15.10.2014 - 7 U 202/13, juris Rn. 20; OLG Nürnberg…, Urteil vom 29.06.2007 - 8 U 158/07, juris Rn. 22, 29; ähnlich OLG Celle, Urteil vom 09.10.2003 - 8 U 256/02, juris Rn. 51). - OLG Celle, 12.01.2005 - 4 U 162/04
Leistungsfreiheit wegen Teilnahme an einer Motorsportveranstaltung in der …
Andererseits gilt der Ausschluss nicht nur für Rennen, bei denen es auf die Erreichung einer technisch absolut möglichen Höchstgeschwindigkeit ankommt, sondern auch für die typischen Rennveranstaltungen, bei denen es auf die nach den jeweiligen Strecken- und Situationsbedingungen relativ höchste Geschwindigkeit ankommt (OLG Celle in OLG Report Celle 2004, 240 f. = NJW-RR 2004, 679 ).
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