Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - I-8 U 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Behandlungsfehlers wegen Unterlassens einer antiviralen Therapie bei vorliegender Hepatitis C
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 8 U 30/06
Muss bereits die Unterlassung der Befunderhebung als grober ärztlicher Fehler beurteilt werden, so greifen im Hinblick auf diesen groben Fehler auch für die Kausalitätsfrage die Regeln über Beweiserleichterungen ein, die generell im Fall grob behandlungsfehlerhaften Verhaltens anzuwenden sind (vgl. BGH, NJW 1998, 1780, 1781; NJW 2004, 2011).Voraussetzung hierfür wäre, dass der Beklagte durch die ihm zur Last gelegten Unterlassungen eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1998, 1780, 1781 m.w.N.).
- BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 8 U 30/06
Muss bereits die Unterlassung der Befunderhebung als grober ärztlicher Fehler beurteilt werden, so greifen im Hinblick auf diesen groben Fehler auch für die Kausalitätsfrage die Regeln über Beweiserleichterungen ein, die generell im Fall grob behandlungsfehlerhaften Verhaltens anzuwenden sind (vgl. BGH, NJW 1998, 1780, 1781; NJW 2004, 2011). - BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02
Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 8 U 30/06
Auch wenn sich das Versäumnis der Befunderhebung selbst nicht als grob fehlerhaft darstellt, kann ein solcher Verstoß auch für die Kausalitätsfrage beweiserleichternd Bedeutung gewinnen, nämlich dann, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (vgl. BGH, NJW 1999, 3408, 3410; NJW 2004, 1871, 1872).
- BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 8 U 30/06
Auch wenn sich das Versäumnis der Befunderhebung selbst nicht als grob fehlerhaft darstellt, kann ein solcher Verstoß auch für die Kausalitätsfrage beweiserleichternd Bedeutung gewinnen, nämlich dann, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (vgl. BGH, NJW 1999, 3408, 3410; NJW 2004, 1871, 1872). - BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94
Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 8 U 30/06
Rn. 22 Nach allgemeinen Grundsätzen obliegt es dem Patienten im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses zu beweisen, dass dem in Anspruch genommenen Arzt bei der medizinischen Versorgung ein zumindest fahrlässiges Fehlverhalten unterlaufen ist, das eine bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigung hervorgerufen hat (vgl. BGH, NJW 1995, 1618; ständige Rechtsprechung). - OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 8 U 30/06
Rn. 33 Wie bereits dargelegt, lässt sich auch nicht feststellen, dass mit hinreichender - also jedenfalls über 50 % liegender (vgl. OLG Köln, VersR 2004, 247; BeckRS 2005 04186) - Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund festgestellt worden wäre, dass die Nichtreaktion darauf grob fehlerhaft wäre. - OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01
Nichterheben von medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 8 U 30/06
Rn. 33 Wie bereits dargelegt, lässt sich auch nicht feststellen, dass mit hinreichender - also jedenfalls über 50 % liegender (vgl. OLG Köln, VersR 2004, 247; BeckRS 2005 04186) - Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund festgestellt worden wäre, dass die Nichtreaktion darauf grob fehlerhaft wäre.
- OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Schutzwirkung eines zwischen einer KG und dem Steuerberater geschlossenen …
Für seinen Nachweis gelten daher nicht die strengen Beweisanforderungen des § 286 ZPO, sondern dem Mandanten eines Steuerberaters kommen bei der Beurteilung der haftungsausfüllenden Kausalität die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO und des Anscheinsbeweises zugute; dies gilt auch für die Frage, wie er sich bei richtiger Beratung verhalten hätte (BGH, NJW 2004, 444; Senat, z.B. Urteil vom 30.08.2006 - 8 U 30/06;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 631, S. 510).
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Rechtsprechung
| SG Neuruppin, 27.03.2007 - S 8 U 30/06 |
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 27.03.2007 - S 8 U 30/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07
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