Rechtsprechung
| KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 550 Satz 1
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 580 a Abs. 2, 550 n. F., 543 Abs. 1, 323, 242, 140, 123, 119
Schriftform beim Gewerberaum bei vorab vereinbartem Umzug in neue Räume; fristlose und ordentliche Kündigung; Nutzfläche; Bestimmbarkeit des Mietobjekts; rechtzeitige Gebrauchsgewährung; Rücktritt vom Mietvertrag; Vermietung vom Reißbrett
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 550 Satz 1
Anforderungen an die Bestimmtheit des Vertragsgegenstandes bei Schriftformerfordernis des Mietvertrages nach § 550 S. 1 BGB - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietvertrag über genau bezeichnete Räume und anschließenden Umzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Falsche Angaben zur Höhe der Nebenkosten - fristlose Kündigung?
- schluender.info (Kurzinformation)
Fallstricke der Schriftform bei langfristigen Mietverträgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abschluss eines Mietvertrages über genau bezeichnete Räume; Verpflichtung des Mieter zum Umzug nach Fertigstellung neuer Flächen in einem neuen Gebäude; Wahrung der Schriftform bei nicht genauer Raumangabe der neuen Flächen; Beendigung des Mietverhältnisses
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietvertrag mit Pflicht zur Übernahme künftiger Neubauflächen kann Schriftform verletzen! (IMR 2007, 46)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.01.2006 - 12 O 192/05
- KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 519
- NZM 2007, 248
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
Vereinbarung zu geringer Nebenkostenvorauszahlungen bleibt für Vermieter in der …
Auszug aus KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Eine solche Pflichtverletzung des Vermieters ist nur zu bejahen, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (BGH NJW 2004, 1102; BGH, NJW 2004, 2674). - BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03
Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Dabei ist entscheidend, dass der Inhalt bestimmbar bleibt (BGH, NJW 2006, 140). - BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02
Rechtsfolgen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen
Auszug aus KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Eine solche Pflichtverletzung des Vermieters ist nur zu bejahen, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (BGH NJW 2004, 1102; BGH, NJW 2004, 2674). - LG Düsseldorf, 03.01.2002 - 21 S 609/00
Auszug aus KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Die Klägerin hat auch kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB wegen falscher Angaben zur Höhe der Nebenkosten (…vgl. hierzu Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Auflage, § 535, Rdnr.95; LG Düsseldorf, NZM 2002, 604; LG Hamburg, ZMR 2003, 683). - LG Hamburg, 06.03.2003 - 409 O 147/02
Kündigung wegen hoher Betriebskosten
Auszug aus KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Die Klägerin hat auch kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB wegen falscher Angaben zur Höhe der Nebenkosten (…vgl. hierzu Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Auflage, § 535, Rdnr.95; LG Düsseldorf, NZM 2002, 604; LG Hamburg, ZMR 2003, 683).
- LG Magdeburg, 13.02.2008 - 5 O 1879/07
Räumungsklage gegen Narvik in der Grünen Zitadelle Magdeburg erfolgreich
Stellt der Mieter Fragen oder macht der Vermieter von sich aus Aussagen in Bezug auf das Mietobjekt, so müssen dessen Angabe richtig und vollständig sein (…BGH Urteil vom 28.4. 2004 - XII ZR 21/02, a.a.O.; vgl. Senatsurteil vom 17.8. 2006 - 8 U 33/06, OLG-Report 2007, 126 = NZM 2007, 248).". - KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06
Einhaltung der Schriftform bei einem befristeten Mietvertrag: Angemessene Frist …
Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des Senats vom 17. August 2006 - 8 U 33/06 (OLG Report 2007, 126 = NZM 2007, 248) beruft, ist der dortige Fall mit dem hier zur Entscheidung anstehenden nicht vergleichbar. - KG, 25.06.2007 - 8 U 208/06
Gewerberaummiete: Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über die Höhe der …
Stellt der Mieter Fragen oder macht der Vermieter von sich aus Aussagen in Bezug auf das Mietobjekt, so müssen dessen Angabe richtig und vollständig sein (…BGH Urteil vom 28. April 2004 - XII ZR 21/02, a.a.O.; vgl. Senatsurteil vom 17. August 2006 - 8 U 33/06, OLG- Report 2007, 126 = NZM 2007, 248).
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