Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - I-8 U 52/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,74580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behandlungsfehler im Zusammenhang mi einem Wechsel von Brustimplantaten im Hinblick auf eine fehlerhafte Aufklärung über die Risiken wegen der Aufklärung erst kurz vor der Operation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 O 196/02
- OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - I-8 U 52/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 8 U 52/05
Einer noch plastischeren und schonungsloseren Darstellung möglicher Komplikationen bedurfte es entgegen der Auffassung der Klägerin nicht, weil es sich hier - so Dr. R… - nicht um eine rein kosmetische Operation, sondern um einen angesichts des Vorbefundes medizinisch indizierten Eingriff handelte, bei dem es ausreicht, der Patientin "im großen und ganzen" eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß und den mit dem Eingriff verbundenen Gefahren zu vermitteln (BGH NJW 1992, 2351 f).
- OLG Köln, 12.08.2010 - 8 U 11/09
Aufzeigen des relativ sichersten Weges zu dem angestrebten steuerlichen Ziel als …
Für seinen Nachweis gelten daher nicht die strengen Beweisanforderungen des § 286 ZPO, sondern dem Mandanten eines Steuerberaters kommen bei der Beurteilung der haftungsausfüllenden Kausalität die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO und des Anscheinsbeweises zugute; dies gilt auch für die Frage, wie er sich bei richtiger Beratung verhalten hätte (BGH, NJW 2004, 444; Senat, Urteile vom 29.11.2006 - 8 U 36/06; 17.08.2006 - 8 U 52/05;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 631, S. 510). - OLG Köln, 15.05.2008 - 8 U 32/07
Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen …
Für seinen Nachweis gelten daher nicht die strengen Beweisanforderungen des § 286 ZPO, sondern dem Mandanten eines Steuerberaters kommen bei der Beurteilung der haftungsausfüllenden Kausalität die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO und des Anscheinsbeweises zugute; dies gilt auch für die Frage, wie er sich bei richtiger Beratung verhalten hätte (BGH, NJW 2004, 444; Senat, Urteile vom 29.11.2006 - 8 U 36/06; 17.08.2006 - 8 U 52/05;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 631, S. 510).
dejure.org
Übersicht OLG Düsseldorf
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.