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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6327
OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2008,6327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.2008 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2008,6327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2008,6327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 793; BGB § 797
    Zur rechtlichen Qualifikation des Verfahrens bei vollstreckbaren Urkunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zahlungsverweigerung des Staates unter Berufung auf einen fortbestehenden Staatsnotstand; Erfüllung privatrechtlicher Zahlungsansprüche gegenüber Privatpersonen durch den Staat; Urkundsverfahren zur Zahlung von Nennbeträgen aus Teilschuldverschreibungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03
    Das war ausreichend, weil die Beklagte schon vor diesem Angebot bereits bestimmt und eindeutig erklärt hatte, dass sie die von ihr zu erbringende Gegenleistung nicht erbringen werde (BGH NJW 1997, 582).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich entschieden, dass ein Staat die Erfüllung privatrechtlicher Zahlungsansprüche gegenüber Privatpersonen nicht unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand verweigern darf (BVerfG - Beschluss vom 8. Mai 2007 - 2 BvM 1-5/03, 1,2/06 = NJW 2007, 2610 = WM 2007, 1315 ff.).
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03
    Das wörtliche Angebot liegt in dem auf Zug-um-Zug-Leistung gerichteten Hilfsantrag aus dem Schriftsatz vom 28.1.2003 (Bl. 95 d. A., vgl. dazu BGH NJW 1997, 581, 582).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 13.06.2006 (Az.: 8 U 107/03 = NJW 2006, 2931) im Einzelnen begründet, warum die Bestimmungen des sog. IWF - Übereinkommens der Klage nicht entgegenstehen.
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 346/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verweigerung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03
    Die dagegen erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden sind vom Bundesgerichtshof am 25.9.2007 zurückgewiesen worden (Az.: XI ZR 346/06 u. a.).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03

    Zahlungsanspruchs aus Inhaberschuldverschreibungen des Staates Argentinien: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03
    Mit den weiteren Argumenten der Beklagten hat sich der Senat bereits in der o. g. Entscheidung sowie in dem in einem weiteren Parallelverfahren ergangenen Urteil vom 29.9.2006 (8 U 60/03) auseinandergesetzt.
  • OLG Jena, 15.05.2006 - 4 U 763/05

    Streitwert bei Annahmeverzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03
    Für die Feststellung des Annahmeverzugs kann kein eigener Wert angesetzt werden, da diesem Begehren neben dem Zahlungsantrag jede selbstständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt (vgl. OLG Jena v. 15.5. 2006 -4 U 763/05 = RVGReport 2006, 360; KG MDR 2005, 526, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 52/03

    Arrestgrund der Vollstreckungsgefährdung im Ausland: Verbürgung der …

    Der Kläger hat in einem ebenfalls beim Senat anhängigen Urkundenverfahren (8 U 59/03) Zahlungsklage erhoben und im hiesigen Verfahren den Erlass eines Arrestbefehls in Höhe von 158.520,47 EUR zuzüglich Zinsen begehrt.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03

    Zwangsvollstreckung; Argentinien-Anleihen; Staatsnotstand; Vorlagebeschluss; …

    Gleichwohl ist vorliegend eine Einstellung der Zwangsvollstreckung geboten, weil die Arrestsache zugleich mit dem ebenfalls beim Senat anhängigen Hauptverfahren (8 U 59/03), dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der völkerrechtlichen Frage, ob sich das Land Argentinien.
  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates; …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 29.7.2003 den Rechtsstreit analog § 148 ZPO ausgesetzt, um das Ergebnis der in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eingeleiteten Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten (Blatt 471 ff. d. A.).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 107/03

    Ende der Verfahrensaussetzung nach Beendigung des Staatsnotstandes der Republik …

    Der Senat hat mit Beschluss vom 29.07.2003 (Bl. 471/473 d. A.) den Rechtsstreit in analoger Anwendung von § 148 ZPO ausgesetzt, um zunächst das in den Parallelverfahren 8 U 59/03 und 8 U 60/03 eingeleitete Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG vor dem Bundesverfassungsgericht durchführen zu lassen.

    Der Senat hielt sich seinerzeit für verpflichtet, die Verfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 dem Bundesverfassungsgericht zur Normenverifikation über den von der Beklagten eingewandten Staatsnotstand vorzulegen (Art. 100 Abs. 2 GG).

  • OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 109/03

    Wiederaufnahme der Zivilverfahren aus Staatsanleihen gegen die Republik …

    Der Senat hat mit Beschluss vom 24.07.2003 (Bl. 110/112 d. A.) den Rechtsstreit in analoger Anwendung von § 148 ZPO ausgesetzt, um zunächst das in den Parallelverfahren 8 U 59/03 und 8 U 60/03 eingeleitete Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG vor dem Bundesverfassungsgericht durchführen zu lassen.

    Der Senat hielt sich seinerzeit für verpflichtet, die Verfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 dem Bundesverfassungsgericht zur Normenverifikation über den von der Beklagten eingewandten Staatsnotstand vorzulegen (Art. 100 Abs. 2 GG).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung …

    Der Senat hat in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eine Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts eingeleitet.
  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 213/03

    Argentinische Staatsanleihe: Verweigerung der Rückzahlung mit der Berufung auf …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 24.7.2003 den Rechtsstreit analog § 148 ZPO ausgesetzt, um das Ergebnis der in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eingeleiteten Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten (Blatt 117 ff. d. A.).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 110/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates: …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 24.7.2003 den Rechtsstreit analog § 148 ZPO ausgesetzt, um das Ergebnis der in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eingeleiteten Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten (Blatt 134 ff. d. A.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 8 U 59/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32071
OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2005,32071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2005 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2005,32071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2005 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2005,32071)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Keine fristwahrende Wirkung der Gegenvorstellung - Argentinien-Anleihen und …

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. März 2005 - 8 U 59/03 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2005 - 8 U 59/03 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .
  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 235/03

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 19.12.2003 den Rechtsstreit analog § 148 ZPO ausgesetzt, um das Ergebnis der in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eingeleiteten Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten (Blatt 173-175 d. A.).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 236/03

    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 19.12.2003 den Rechtsstreit analog § 148 ZPO ausgesetzt, um das Ergebnis der in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eingeleiteten Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten (Blatt 160 ff. d. A.).
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   OLG Frankfurt, 27.01.2005 - 8 U 59/03   

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https://dejure.org/2005,34311
OLG Frankfurt, 27.01.2005 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2005,34311)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.01.2005 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2005,34311)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2005,34311)
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   OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 8 U 59/03   

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https://dejure.org/2003,41323
OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2003,41323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.2003 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2003,41323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 8 U 59/03 (https://dejure.org/2003,41323)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03

    Erledigung verfassungsgerichtlicher Verfahren betreffend den Staatsnotstand der …

    b) - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2003 (8 U 59/03) -, .
  • BVerfG - 2 BvM 7/03
    2 BvM 7/03 - Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 2003 - 31 C 2966/02-83, 21 C 3476/02-83 und 31 C 3474/02-83 - - Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2003 - 31 C 3475/02-83 und 31 C 150/03-83 - II. ob ein vom Schuldnerstaat ausgerufener Staatsnotstand zur Verweigerung bestehender und fälliger Zahlungsverpflichtungen berechtigt und ob ein solcher Satz des Völkerrechts auch im Falle der klageweisen Geltendmachung von Forderungen aus Staatsanleihen durch private Gläubiger vor deutschen Zivilgerichten nach Artikel 25 GG bindend ist - Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2003 - 8 U 52/03 - und vom 10. Juli 2003 - 8 U 59/03 -.
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