Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - I-8 U 62/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 823; ; BGB § 847; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 148; ; ZPO § 348; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 08.04.2002 - 4 O 148/99
- OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - I-8 U 62/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1604
- VersR 2005, 694
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 28.07.1983 - 8 U 22/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 8 U 62/02
Das weitergehende Verlangen des Klägers, ihm die ladungsfähigen Personalien des medizinischen und pflegerischen Personals der Klinik mitzuteilen, kann zwar im Einzelfall ebenfalls berechtigt sein (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1984, 670).
- OLG Hamm, 23.02.2018 - 26 U 91/17
Ungewollt schwanger - Gynäkologe haftet nicht
Das ist dann der Fall, wenn die Zeugen nicht zum Beweis der entscheidungserheblichen Behauptung angeboten werden, dass ein bestimmter Mitarbeiter der Klinik einen bestimmten Fehler begangen habe, sondern beabsichtigt ist, durch die Vernehmung der Zeugen erst die Ermittlung der seines Erachtens verantwortlichen Person zu erreichen (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.01.2003 - I-8 U 62/02 - Juris unter Rz.30). - OLG Köln, 15.08.2018 - 5 W 18/18
Voraussetzungen des Anspruchs eines Patienten gegen den Träger eines …
Sind die behandelnden oder aufklärenden Ärzte aus den Behandlungsunterlagen ohne weiteres ersichtlich, worauf die Kammer hier abstellt, soll nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 2005, 694 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 236; OLG München Beschl. v. 30.7.2008 - 1 W 1646/08 - juris) ein Auskunftsanspruch ausgeschlossen sein, was jedoch eine Frage der Begründetheit ist. - OLG München, 30.07.2008 - 1 W 1646/08
Arzthaftung: Anspruch auf Auskunft über im Operationssaal anwesende Personen
In der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2003, Az. 8 U 62/02 = VersR 2005, 694; OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2000, Az. 3 U 145/99 = NJW-RR 2001, 236; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.09.2004, Az. 8 U 67/04 = VersR 2006, 81) wird das Verlangen eines Patienten, Angaben über Ärzte bzw. Pflegepersonal zu erlangen, differenziert beurteilt. - LG Köln, 11.05.2010 - 3 O 477/08
Kostenauferlegung auf Klägerseite nach Erledigungserklärung des Rechtsstreits …
Die Klägerin hatte einen Anspruch auf Herausgabe der bisher noch nicht herausgegebenen Teile der Behandlungsdokumentation im Zusammenhang mit der Behandlung durch den Beklagten in der Zeit vom 04.12.2002 bis zum 06.04.2004 in gut lesbarer Kopie gegen Kostenersatz gemäß §§ 611, 242 BGB (vgl.zur Herausgabepflicht von Kopien gegen Kostenerstattung: BGH NJW 1983, 328, 329; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 694; OLG Koblenz VersR 2004, 1323; OLG Köln GesR 2006, 93;… Lutterbeck in Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, Kapitel 5 Rdn. 125;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl.2007, S. 449 m.w.N.).
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