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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.10.2015 - I-8 U 73/15, 8 U 73/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43003
OLG Hamm, 28.10.2015 - I-8 U 73/15, 8 U 73/15 (https://dejure.org/2015,43003)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2015 - I-8 U 73/15, 8 U 73/15 (https://dejure.org/2015,43003)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - I-8 U 73/15, 8 U 73/15 (https://dejure.org/2015,43003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 116 Abs. 2, 164; GmbHG § 51
    Zulässigkeit der Klage eines Gesellschafters einer GmbH gegen einen Beschluss der Gesellschafterversammlung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Beschlusskompetenz in der personen- und beteiligungsgleichen GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis eines klagenden Gesellschafters fehlt nur ausnahmsweise

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis bei Bestätigung und Neuvornahme des Gesellschafterbeschlusses, Aufgabe zur Post an von Gesellschafter mitgeteilte Adresse, Ausschluss vom Teilnahmerecht, außergewöhnliche Geschäfte, Behinderung bei Recht der Teilhabe an der ...

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Kompetenzverteilung in einer GmbH & Co. KG, Rechtsschutzbedürfnis & Einberufungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Klage eines Gesellschafters einer GmbH gegen einen Beschluss der Gesellschafterversammlung; Anfechtung der Beauftragung eines Steuerberaters mit der Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Analyse im Rahmen einer GmbH & Co.KG

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine umfassende Beschlusskompetenz der Gesellschafterversammlung einer KG

Besprechungen u.ä.

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzbedürfnis bei Beschlussanfechtungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1071
  • NZG 2016, 696
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1980 - II ZR 41/79

    Unterlassung von Geschäftsführungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2015 - 8 U 73/15
    Ein Gesellschafterbeschluss der Kommanditgesellschaft, der Maßnahmen der laufenden Geschäftsführung betrifft, greift deshalb rechtswidrig in die Befugnisse des Komplementärs als Geschäftsführungsorgan ein (BGH NJW 1980, 1463 ff.).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2009 - 14 U 24/08

    Kommanditgesellschaft: Beschlusskompetenz der Gesellschafterversammlung …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2015 - 8 U 73/15
    Hieraus folgt aber nicht die umfassende und alleinige Beschlusskompetenz der Gesellschafterversammlung für sämtliche Angelegenheiten der Gesellschaft (OLG Stuttgart ZIP 2010, 131 ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17

    Beschluss über Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Verletzung von …

    Die von der Berufungserwiderung zur Frage des Rechtsmissbrauchs zitierten Entscheidungen (BGH II ZR 225/08, Urteil vom 27.09.2011, OLG Hamm 8 U 73/15, Urteil vom 28.10.2015 und BAG 2 ABR 22/01, Beschluss vom 27.06.2001, alle zitiert nach juris) betreffen Fälle, in denen ein angefochtener Beschluss aufgehoben wurde, weil der Beschlussinhalt "gänzlich ins Leere geht oder ... überholt ist" oder das streitgegenständliche Arbeitsverhältnis beendet war.
  • BGH, 10.12.2024 - II ZR 37/23

    Beschlussnichtigkeitsfeststellungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse

    Rn. 156 (3) Ob der allein aus Kommanditisten bestehenden Gesellschafterversammlung möglicherweise die Kompetenz für diese Beschlussfassung und eine entsprechende Weisung an die Geschäftsführung gefehlt hat, weil es sich nur um eine gewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahme nach § 5 Abs. 1 GV gehandelt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Februar 1980 - II ZR 41/79, BGHZ 76, 160, 168; OLG Stuttgart, ZIP 2010, 131; OLG Hamm, ZIP 2013, 976; ZIP 2016, 1071;… Blaum in Westermann/Wertenbruch, Handbuch Personengesellschaften, Stand 4/2021, § 47 Rn. 2094 f.;… Hopt/Roth, HGB, 43. Aufl., § 164 Rn. 1;… BeckOK HGB/Beyer, Stand 1.7.2024, § 164 Rn. 13 ff.; Wertenbruch, NZG 2016, 1081, 1082), ist unerheblich, da dies nur die verbandsinterne Kompetenzverteilung betrifft, an der grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Maßnahme nach dem Gesellschaftsvertrag aber nichts ändert.
  • OLG Hamm, 19.07.2018 - 27 U 14/17

    Anforderungen an die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung in einer …

    Denn Nichtigkeits- und Anfechtungsklage verfolgen dasselbe Rechtsschutzziel und betreffen daher denselben Streitgegenstand (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil v. 28.10.2015, Az. 8 U 73/15, Rn. 32).

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur dann ausnahmsweise, wenn keinerlei objektives Bedürfnis für eine Nichtigerklärung des Beschlusses besteht, etwa weil der betreffende Beschluss überholt ist und keine Wirkung mehr entfalten kann (OLG Hamm, Urteil v. 28.10.2015, Az. 8 U 73/15, Rn. 33 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2018 - 11 U 35/17

    Aktiengesellschaft: Prozessführungsbefugnis im Streit um die Wirksamkeit eines …

    Rn. 77 (3) Eine andere Wertung ist auch nicht nach den von der Klägerin zur Begründung ihres Rechtsstandpunktes herangezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (…OLG München, B. v. 14.11.2012 - 7 AktG 2/12 -, juris Rn. 39) und Hamm (OLG Hamm, Urt. v. 28.10.2015 - 8 U 73/15 -, juris Rn. 48) veranlasst.
  • OLG Hamm, 04.11.2024 - 8 U 122/23

    Rechtmäßige Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses der …

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt jedoch ausnahmsweise, wenn keinerlei objektives Bedürfnis für eine Nichtigerklärung des Beschlusses besteht, etwa, weil der Beschlussinhalt gänzlich ins Leere geht oder - zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - überholt ist und keine Wirkung mehr entfalten kann (Senat, Urteil vom 28.10.2015, 8 U 73/15, juris Rn. 33).

    Damit ist zum maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung (vgl. Senat, Urteil vom 28.10.2015, 8 U 73/15, juris Rn. 35; OLG Hamm, Urteil vom 19.01.2010, 27 U 104/09,.

  • LG Stuttgart, 28.07.2020 - 31 O 41/19

    Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse: Ausnahmefälle des fehlenden …

    Bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis ist die Klage unzulässig (…Drescher, in Henssler/Strohn GesR, 4. Aufl. 2019, AktG § 246 Rn. 32; vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - II ZR 225/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 2015 - I-8 U 73/15 -, juris Rn. 33).

    Rn. 107 c. Wie bereits ausgeführt, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage jedoch ausnahmsweise dann, wenn keinerlei objektives Bedürfnis für eine Nichtigerklärung des Beschlusses besteht, weil der Beschlussinhalt gänzlich ins Leere geht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 2015 - I-8 U 73/15 -, juris Rn. 33 zur GmbH).

  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 7 O 389/17
    Denn es ist nicht Sache des Gerichts - außergewöhnlich umfangreiche - Strafakten daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die dem Kläger günstig sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2017, 8 U 15/15, 8 U 73/15 sowie 8 U 190/15).

    entgegengenommenen Gelder des Klägers sind nicht als Einlagen im Sinne dieser Bestimmung zu qualifizieren, sondern als erlaubnisfreie Unternehmensbeteiligungen (so auch OLG Frankfurt Urteil vom 07.02.2017,8 U 15/15 ,8 U 73/15,8 U 190/15).

  • OLG Hamm, 09.10.2024 - 8 U 103/23

    Rechtsschutzinteresse eines Gesellschafters auf Feststellung der Nichtigkeit …

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt jedoch ausnahmsweise, wenn keinerlei objektives Bedürfnis für eine Nichtigerklärung des Beschlusses besteht, etwa, weil der Beschlussinhalt gänzlich ins Leere geht oder - zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - überholt ist und keine Wirkung mehr entfalten kann (Senat, Urteil vom 28.10.2015, 8 U 73/15, juris Rn. 33).
  • LG Hagen, 07.07.2023 - 21 O 26/22
    Die Klagebefugnis eines jeden Gesellschafters gewährt die formalisierte Befugnis, die Rechtmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Feststellungsklage überprüfen zu lassen (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage bei der GmbH: OLG Hamm, Urteil vom Urteil vom 28.10.2015, 8 U 73/15 = BeckRS 2016, 3150 Rz. 26 m.w.N.).
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